Hallo Dachsfreunde,
hab grade meine Rechnung fürs Gas im letzten Jahr erhalten. Die Vorauszahlungen habe ich gekürzt, da die Billigkeit des Gaspreises bisher vom Versorger nicht nachgewiesen wurde. Ich soll zwar etwas nachzahlen, aber wenn ich ausrechne, wieviel ich kürzen kann (Preis Stand 10/2004) dann ist das mehr als ich nachzahlen soll. Also hat der Versorger von mir bereits zu viel erhalten. Wie muss ich jetzt das unbillige Geld vom Versorger einfordern?
Künftig werde ich selbstverständlich für das nächste Jahr die Vorauszahlungen nach unten korrigieren, aber darf ich da auch die Differenz von der jetzigen Rechnung verrechnen?
Grüße
Bruno