Monopolstellung für ENS31 ?

  • Hallo Leute,
    ich habe da nochmal ne Frage:
    In den Richtlinien der VDN (Verband der Netzbetreiber) zur Einspeisung ins Niederspannungsnetz steht das eine selbsttäige Netztrennstelle nach
    E DIN VDE 0126-1-1 einer der folgenden Punkte aufweisen muss:
    - mit Impedanzmessung (im allgemeinen Sprachgebrauch „ENS“) oder
    - mit dreiphasiger Spannungsüberwachung oder
    - nach Schwingkreistest


    Nun gibt es ein paar Firmen die solche Geräte, mit Konformitätserklärung anbieten, aber einige EVUs lassen nur die ENS31 von UFE zu.
    Wie kann es sein, dass ein Gerät das der Norm dieses Verbandes entspricht, von EVUs die diesem Verband angehören
    nicht zugelassen wird? Was sollen wir mit Richtlinien nach denen wir uns nicht richten können?
    Wisst ihr vielleicht wo ich mich hinwenden kann, um diese Angelegenheit zu klären?
    Ich habe keine Lust mich einfach der Willkür des EVUs zu beugen und über 700€ für ein Gerät zu zahlen, welches die gleiche
    Funktion erfüllt wie ein 110€ Gerät.
    Ich glaube, die Klärung dieser Frage wäre für jeden BHKW Selbstbauer relevant.
    Für jegliche Tipps bin ich jedenfalls sehr dankbar.


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Hallo,

    Nun gibt es ein paar Firmen die solche Geräte, mit Konformitätserklärung anbieten, aber einige EVUs lassen nur die ENS31 von UFE zu.


    So weit ich weiß, ist nicht nur eine Konformitätserklärung (Ich, der Hersteller, Chinaimporteuer etc. bestätige, das das Gerät der Vorschrift entspricht), sondern es bedarf der "Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Elektro Chemie". Das geht soweit, das ein BHKW mit ENS und "abgelaufener" Unbedenklichkeitsbescheinigung zwar bestandsschutz hat, aber nicht an einem neuen Standort ans Netz darf.


    Es sind einfach zwei paar Schuh : Die einen Geräte sind in BHKW´s mit "Hardwaretrennstelle" vorgesehen, weil hier brauchts ja auch nochmal zusätzlich - auch zum schutz der Maschine - erforderlich.


    Deinen Frust kann ich verstehen, aber es ist ja durchaus so, das derjehnige Hersteller, der in so einem Normungsausschuß etc. mit drinsitzt dafür sorgt, das nur er diese Normen erfüllen kann - nur zum besten der Allgemeinheit und der Netzsicherheit wegen versteht sich! :whistling:


    Bei mir im Betrieb wurde mal von der BG der Aufbewahrungsschrank für Pflanzenschutzmittel beanstandet - "dieses Vorhängeschloß kann jeder mit einem Schraubenzieher aufbrechen"!


    Neuer Schrank für über 2teuro gekauft, feuersicher,selbstschließend etc. - aber diesen Schrank kann man mit einer Visitenkarte öffnen.....
    ....bei der Nachkontrolle ob ich auch alle Mängel abgestellt habe schaute der Mann von der BG erst dumm aus der Wäsche, als ich im dies vorführte, verwieß dann auf den Aufkleber, nachdem der Schrank nach DIN ..... vom TÜV ---- abgenmmen sei, damit sei das schon sicher OK so! :cursing:?(


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Wenn die DIN E VDE 0126-1-1 laut Gerätehersteller eingehalten wird, muss dies doch
    von irgendeinem Institut schon geprüft worden sein und dem Gerät liegt dann auch die
    entsprechende Bescheinigung bei. Welche logische Begründung können die EVUs denn bringen
    dass sie diese Geräte ablehnen. Da ist doch was faul.
    Würde mich nicht wundern, wenn dort Absprachen zwischen den Parteien gemacht wurden,
    was ja, laut Gesetzgeber, unlauterem Wettbewerb gleich kommt.


    Zum Glück scheine ich es mit einem gemilderten Sachverständigen
    meines EVUs zu tun zuhaben.
    Auf meine Anfrage, ob sie diese Praxis auch übernommen haben
    (nur die ENS31 von UFE zu akzeptieren), schrieb er mir zurück:
    "Wenn uns folgende Unterlagen vorliegen, steht der Inbetriebnahme nichts mehr im Wege.


    1. Datenblatt für Eigenerzeugungsanlagen
    2. Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage
    3. Technisches Datenblatt zu Wechselrichter, Generatoren, usw.
    4. Konformitätserklärung
    5. Unbedenklichkeitsbescheinigung
    6. Antrag auf Inbetriebnahme einer Messstelle der ESWE Netz GmbH"


    Die Frage ist nur, wie soll ich bei einem Selbstbau mit einem Datenblatt, einer Konformitätserklärung und
    einer Unbedenklichkeitsbescheinigung aufwarten?


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Hallo,

    5. Unbedenklichkeitsbescheinigung


    Und da ist es wieder....
    ...aber ich meine es gibt/ hat ein Alternativprodukt zur UFE gegeben, mit Unbedenklichkeitsbescheinigung.


    Wie wäre es denn mit einer ständig zugänglichen Trennstelle als Alternative? Kann ja jeh nach örtlichen Gegebenheiten auch preisgünstiger sein!


    Wie wird das eigendlich bei einem Mix aus Eigenstromerzeugungen gerechnet? Z.b. 20 KW PV und 20 KW Bhkw? Wird dann zusammengezählt, oder wird jeweils für sich gesehen? ?(

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • An einer aussenliegenden Trennstelle hatte ich auch gefallen, aber das EVU will eine ENS sehen.
    Teele hat eine selbsttätige Trennstelle mit Unbedenklichkeitsbescheinigung im Programm aber die kostet auch 600€.
    Bei einer asynchronen Einspeisung finde ich das Ganze eh fürn :_:~ .
    Da kommt in mir der starke Gedanke von einem Leihgerät auf :hust:
    Ja ja schon gut :rtfm:


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Hallo Denkmaler,
    ja die Schütze sind normalerweise sehr teuer, aber ich habe gerade zwei Danfoss Schütze mit einer AC3 400V 45A Leistung für zusammen 22€ gekauft, die bei Ebay nicht
    weggingen. Meine ruhige Gangart hat sich echt bezahlt gemacht, obwohl ich dadurch später fertig werde. Mir fehlt nur noch die BISI und ein Pufferspeicher und ich habe bisher , inklusive WIG-Gerät nur 1500€ ausgegeben und das für ein 22kw BHKW.


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Oh oh, ich glaube ich habe mich zu früh gefreut über meine billig erstandenen Schütze.
    Während die ENS31 laut Datenblatt mir 3 Phasigen Schützen auskommt, sind bei der
    BISI Leistungsschütze mit Nulleiter eingezeichnet.
    Wer kann mir sagen wie sich die Sache grundsätzlich verhält?
    Wird der Gutachter oder wer auch immer die Anlage abnimmt, auf den Nullleiter
    im Schütz bestehen?
    Darf vieleicht ein zusätzlicher Schütz für den Nullleiter eingesetzt werden?


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Hallo AlgenZuOel,


    ich weiß nicht was Du für eine BISI-Zeichnung meinst, aber in den mir bekannten Schaltplänen sind immer nur Schütz-Kontakte in den BHKW-Leitern 1-3 dargestellt:


    [Blockierte Grafik: http://s1.directupload.net/images/110709/65qoyvey.jpg]


    Der Nullleiter (oberste Linie) wird nicht unterbrochen. In meinem Link von letzten Beitrag ist auch von einem zwangsgeführten Öffnerkontakt zu lesen. Der ist zwingend in den Leistungsschützen erforderlich und auch nicht mittels zusätlicher Relais bzw. Schütze realisierbar.
    Soweit ich weiß, zählt Danfoss nicht zu den Schütz-Produzenten, so dass es wohl schwierig wird, passende Hilfsschalter (als Öffner) zu finden und zu bekommen. Je nach Angaben im Schütz-Datenblatt dürften die für AC3 erlaubten 45A nicht für 22kW ausreichen, bei Moeller sind für AC3 Betrieb und 22kW 50A Nennstrom angegeben.



    Denkmaler


  • Danke Denkmaler,
    Hmm, Auf den CI45 von Danfoss steht eine kleine Tabelle die sieht so aus:
    230__400__500v_____3ac
    11___22____22 ______KW
    45___45____35A_____AC-3


    Mein Sanftanlaufgerät RSHP4045CV21 von Carlos GAVAZZI gibt auch 22KW bei 400V 45A an.
    Mit den zwangsgeführten Öffnerkontakten ist mir neu.
    Es lassen sich aber bei den Danfoss noch Module aufschieben.


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Hallo AlgenZuOel,


    die Beschriftung der Schütze ist ja vorbildlich! Dann passen sie ja leistungsmäßig zum BHKW. Die Leistungs- und Strombelastbarkeiten können durch unterschiedliche Kontaktarten und Schaltstrecken uam. voneinander abweichen.
    Dann brauchst Du ja nur noch zwei Hilfsschalter als Öffner. Gemäß technischem Handbuch von Danfoss (S. 8) sollten
    auxiliary contact blocks mit der Danfoss No. 037H0112 passen. Mit etwas suchen findet man auch entsprechende ebay-Angebote aus der Vergangenheit. Laut einer 2008er Preisliste kosten diese Hilfsschalter 4,20 EUR (bei 20 Stück). - Vielleicht kann Dir ja der Danfoss Vertrieb Deutschland weiterhelfen:


    Danfoss GmbH
    geschaeftsbereich industrieautomatik
    eberhard-bauer-strasse 36 - 60
    73707 esslingen
    Tel.: +49 711 75878-0
    Fax: +49 711 75878-333
    e-mail: vertrieb-ic@danfoss.com



    Denkmaler