Monopolstellung für ENS31 ?

  • Moin Algen zu Öl,


    ja es ist möglich den fehlenden Kontakt durch Aufsteckmodule nachzurüsten. Mein EVU wollte zusätzlich noch eine "Schaltzustandsanzeige" per LED - weil bei meinen Klöckner-Möller Schützen die Hilfsschalter den roten Pippus verdeckt haben.


    Ob Drei oder Vierpolig geschalten werden muß liegt an Deiner gewählten Netzform. Hast Du N und PE getrennt so muß auch N geschalten werden. Wenn Du nur einen - PEN im Volksmund "NULL" - hast, darfst Du den natürlich nicht schalten weil ja sonst die Schutzmaßnahme unwirksam wird.


    mfg

  • Hallo Alikante,
    die Aufsteckmodule haben so einen roten Pippus(ist das deine Wortkreation?), hoffentlich akzeptiert der Gutachter das als eindeutige Anzeige.
    An welcher Stelle der Elektroinstallation sollte denn der N-Leiter und die Erdung zusammengeschlossen sein, damit
    es akzeptiert wird?


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Guten Tag zusammen,


    An welcher Stelle der Elektroinstallation sollte denn der N-Leiter und die Erdung zusammengeschlossen sein, damit es akzeptiert wird?


    Erstmal Vorsicht mit den Begrifflichkeiten! Die Erdung heißt korrekt Schutzleiter.
    Das ist wichtig weil sie sonst schnell mit dem Sicherheitspotenzialausgleich verwechselt wird (falls sich wer wundert: das "Sicherheit" vorne dran ist noch relativ jung).


    Technisch lässt sich die Frage nicht eindeutig beantworten weil das abhängig vom Netz uns seinem Betreiber ist.
    EnBW möchte den PEN bis zur Sammelschiene vorm Zähler geführt haben und dort wird dann erst in Neutral- und Schutzleiter getrennt.


    Bei Installationen mit größerer Leistung sind auch Abweichungen möglich.



    mfg JAU

  • Hier im Norden bekommt man entweder 5 Leiter (L1,L2,L3,N,PE) vom EVU (TN-S), oder 4 TN-C-S (L1,L2,L3,PEN). Wobei der PEN im Hausanschlusskasten in N und PE weitergeführt wird. Zudem wird der Fundamenterder beim HAK mit dem PEN verbunden.


    http://de.wikipedia.org/wiki/TN-System

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: