Bundestag beschließt Änderungen am KWKG

  • Danke für das deutliche Bekenntnis des Vereins


    So wichtig sicherlich der Wegfall der doppelten Deckelung war
    so sinnfrei ist es, an der Förderung unter 50kW nicht zu machen.


    Ich habs schon an anderer Stelle gesagt es ist unglaublich,
    dass uns mit der (auch der Kleinen) KWK so ziemlich die preiswerteste Option der effizienten und Co2-armen Energieerzeugng bereitsteht
    Hier sogar bessere Renditen als in vielen EE-Bereichen genereriert werden können
    und dennoch der KWK-Anteil seit gut einer Dekade bei 12% stagniert
    während dessen die EEs förmlich explodiert sind.


    Hier soll doch mal Politik die Ursachen suchen, warum das so ist


    Kleiner Tip: bei verkorksten, undurchsichtigen Rahmenbedingungen mal anfangen. ;)


    Wir brauchen nicht unbedingt mehr cash
    (obwohl ich einen Marktanreiz zur etablierung schon begrüßen würde...kurz und kräftig)
    aber auf jedenfall geordnetere Verhältnisse
    - Man gestatten den Stromweiterverkauf an die Mieter
    ...gleichzeitig belastet man total sinnfrei KWK-Strom (der nebenbei überall als Ökostrom gilt) mit der EEG-Umlage
    - man gesteht den Betreibern eine angemessene Vergütung der vermiedenen Netznutzung zu
    ...macht sich aber keine Gedanken, dass der Mehraufwand(für notwendige Messtechnik) bei Kleinanlagen nicht tragbar ist und somit die kleinen von den Netzbetreibern abgezockt werden
    - gleiches bei Stromeinspeisung und theoretische Direktvermarktung...hier Vorteile bei der Stromsteuer die man nciht geltend machen kann


    und und und


    Ich komm immer mehr zu der Erkenntnis
    dass die Selbstgeißelung auch hier bei den KWK-Verfechtern eigentlich zu weit geht
    WIR stellen hohe Ansprüche an eine gerechte Vergütung
    WIR machen uns Gedanken über ein sinnvolles Lastmanagment (was BHKW zur Unterstützung der EEs könnten)
    WIR überlegen uns, wie man sich selbst Beschneiden könnten, damit das Ganze besser funktioniert


    und wozu das Ganze?
    Man wird immernoch nicht ernst genommen und die Potentiale liegen brach.


    Vielleicht sollte man doch mehr in Richtung EEG gucken
    Der Erfolg dieser sind nicht unbedingt die 10% Renditen die manche schaffen, nein die einfachen und jederman schnell erklärbaren Rahmenbedingungen.
    Bei Anlagenkategorie X (Pv, Wind, Biomasse) gibts je nach Anlagengröße (z.B. 30kwp Grenze) Betrag X und fertig
    Kann man mit nem Dreisatz jedem sofort verständlich machen
    Bei KWK gibt es soooviele Besonderheiten zu beachten, dass selbst der interessierte Kunde irgendwann die Schnauze voll hat von der Komplexität

  • fire:
    Ein kleines "Schmankerl zum wieder Aufmuntern" im Anhang. Ist zwar nicht brandaktuell - aber sollte für BHKW-Interessenten (auch Betreiber !) doch eine deutlich positive Unterstützung geben können...
    Man muß sich nicht mit allen Fakten/Argumenten - Kostenaussagen fehlen! - identifizieren, aber speziell modulierende BHKW werden deutlich untersucht und bewertet. Leider kann man die Autoren nicht eindeutig in ihrer Wirkungsrichtung erkennen...

  • Danke Pamiru


    diue Aufmunterung ist mit folgendem Satz

    Zitat

    Die Jahresspitzenlast kann bei
    netzorientiertem Betrieb um 26 % reduziert werden, während dies im stromoptimierten
    Betrieb nur 20 % und im wärmegeführten Betrieb sogar nur 16 % sind.


    geglückt.


    Es bestärkt mich in meinerDenkweise
    dass ein netzorientiert Betrieb, sinnvoller ist als u.a. die vielbeschworene "bloß ncihts ins Netz bringen" Denkweise


    Writschaftlich für den Betreiber kann ichs ja verstehn...so sind nunmal die Rahmenbedingungen
    volkswirtschaftlich kann ich's nicht...drum bräuchtne wir auch andere Anreize
    sowohl auf der Erzeuger, als auch der Verbraucherseite


    ...aber das sind gänzlich dickere Bretter die zu bohren wären
    und so freun wir uns, dass der Verein erstmal die Nahziele versucht mit einzubringen

  • Bleibt für den "kleinen ecopower-Liebhaber" die nicht zu beantwortende Gretchen-Frage: Wohin mit der Wärme im Sommer...??? Macht's eine Pufferspeicherkapazitäts-Erweiterung wirklich ??? Nirgendwo konstruktive Fachliteratur o.ä. dafür zu finden... Hab auch schon alte Foren-Beiträge durchgestöbert. Der "Lange-Vortrag" ist mir zu "engstirnig" konzipiert...

  • Ich hatte auch schon mal in einem Thread gefragt, wie man das optimale Pufferspeichervolumen ermittelt. Leider waren die Antworten nicht sehr hilfreich. Am einfachsten wäre wohl das bestehende BHKW mit verschiedenen Volumina zu simulieren. Hinsichtlich der Maximierung der Stromerzeugung und somit dem Verkauf des Stroms an die Mieter ist das sicher interessant. Geht ja schließlich ums Bare ;)


    Wenn ich Zeit finde, werde ich mich mal in die inzwischen erschienene VDI 4656 einlesen, die Simulationen (?) ermöglichen soll. Vielleicht findet sich da n einfacher Ansatz und man spart Geld für Simu-Software.


    tschau

  • Speicher-Diskussionen
    gehören sicherlich nciht in diesen Fred ;)


    ...aber für alle Interessierten
    das geht nicht so einfach und auch bestimmt nciht pauschal.
    Systemtemperaturen, Objekteigenschaft und Nutzerverhalten
    sind wichtige Parameter und nunmall sehr unterschiedlich.

  • Kann mir in dem Zusammenhang mal kurz jemand sagen, welches Dokument jetzt das ausschlaggebende ist?
    Laut Clearingstelle wurde Drucksache 17/6071 übernommen (mit kleinen Änderungen nach Drucksache 17/6071) Bis jetzt habe ich hier auch vergeblich nach der Neuregelung, der EEG-Umlage, speziell für KWK-Anlagen, gesucht.
    (http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/stand)


    In diesen Dokumenten ist aber nichts von den Änderungen zum KWK-G zu finden. (Abgesehen von Artikel 11)
    Das wäre dieses Dokument (mit Artikel 6):
    http://www.bmwi.de/BMWi/Redakt…i,sprache=de,rwb=true.pdf

  • Danke!
    Sehe ich das mit der Umlage richtig, dass speziell für KWK-Anlagen nichts genändert wurde.


    Aber:


    - Ein eigenes Stromnetz ist Entlastet: § 37 (3) 2 EEG (weil Netz als Netz der öffentlichen Versorgung definiert ist)
    - An der Eigenversorgung hat sich denke ich nichts geändert (exakt gleiche juristische Person wird versorgt - keine Umlage / Contracting ist nicht befreit)
    - Grünstromprivileg (§ 39) ist für KWK-Anlagen nicht mehr nutzbar, weil keine fluktuierenden Energien vorhanden sind.
    - Direktvermarktung mit Marktprämie: Muss ich mich noch damit beschäftigen. (Gilt aber dann nur für EEG-geförderte Anlagen)


    ...und ich hab mit Sicherheit was übersehen oder nicht verstanden.

  • - Ein eigenes Stromnetz ist Entlastet: § 37 (3) 2 EEG (weil Netz als Netz der öffentlichen Versorgung definiert ist)

    Abs. 3 ist nicht einschlägig, da ein BHKW-Betreiber, welcher elektrische Energie an Letztverbraucher liefert ein EVU ist und somit abführungspflichtig.

    - An der Eigenversorgung hat sich denke ich nichts geändert (exakt gleiche juristische Person wird versorgt - keine Umlage / Contracting ist nicht befreit)

    Das ist ja das Schlimme!!!

    - Grünstromprivileg (§ 39) ist für KWK-Anlagen nicht mehr nutzbar, weil keine fluktuierenden Energien vorhanden sind.

    Doch, siehe Abs. 1 - oder steht dazu an derer Stelle noch etwas?

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • - Eigenes Stromnetz im Sinne von EnWG § 110 also Objektnetz bzw. zukünftig "geschlossenes Verteilnetz" spielt da wahrscheinlich auch keine Rolle oder?


    - Wo genau im Absatz 1? Nach § 39 (1) 1 b muss doch der Anteil von Strom nach § 29 bis 33 (Also Wind- oder solare Strahlungsenergie) mindestens 20 % betragen.

  • Objektnetze lagen bei BHKW-Betreibern in den allermeisten Fällen nicht vor. Wenn es da eine Definitionsänderung gab, mag sich etwas ändern aber da warte ich lieber noch ab...


    39 I Nr.1 z.B. - Das Grünstromprivileg ist jetzt noch komplizierter geworden aber nutzbar.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo,
    sieht jemand eine Möglichkeit, den Eigenstromverbrauch, biomassegefeuerter Anlagen nach EEG 2012 in irgendeiner Weise zu fördern? Oder geht sowas immernoch nur nach KWK-G?