frei zugängliche Trennstelle |eon-edis

  • Hallo miteinander,


    hab heut mit eon-edis zu tun gehabt.


    Nciht nur,
    dass man fast 8 Tage und 40 Nummer von Ansprechpartnern braucht
    um festzustellen, dass 1/3tel krank, 1/3tel im Urlaub und das letzte 1/3tel nciht zuständig ist...
    ...freitags ab 14 Uhr ein "da erreichen Sie doch heut keinen mehr" typisch ist


    nein,
    langsam hat man endlcih auch einen zuständigen gefunden.


    Nun aber etwas Verwunderung
    wo ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.


    Ab 30kW ist ja eine Netzverträglichkeitsprüfung fällig....sei's drum
    ab den 30kW wollen die aber auch die frei zugängliche Trennstelle...und das an der Grundstücksgrenze


    Hat jemand einen tip?
    1. dacht ich die ENS würde reichen
    2. wäre ein dicker Schalter beim Hausanschluss und Schlüsselübergabe an VNB
    ...alternativ, ein Glaskasten mit Schlüssen am Eingang
    nciht auch frei zugänglich?
    3. haben die ein Recht es an der Grundstücksgrenze zu verlangen?


    4. Dürfen die das alles?


    PS: irgendwas soll sich auch geändert haben
    Hat da jemand den Einblick ins aktuelle Regelwerk?

  • 1. Nein
    2.Trennschalter allpolig in der Regel an der Übergabestelle Netz <> Kundenanlage von öffentlichem Verkehrsraum erreichbar zb. Hausanschlussäule an Grundstücksgrenze
    3 leider ja


    Bei den 30KW bin ich aber nicht ganz sicher, kuck mal in deren Downloadbereich.


    mfg

  • huch,


    also die geschwindigkeit von google,
    aber auch das page-rankung dieses Forums
    sind schon beeindruckend.


    Wenn ich nach der Problematik suche,
    findet sich der Eingangsbeitrag schon auf Platz 1


    Danke alikante,
    wie es aussieht, ist es wohl wirklich so
    http://www.eon-edis.com/media/TAB_0070.pdf


    das ist aber sehr ärgerlich,
    vor allem wenn man "nur" 2 Anlagen mit...tärä 15,2 kW nach Datenblatt hinstellen möchte
    und man so 30,4kW (auch wenn der Eigenverbrauch die kommastelle frist) erreicht.


    Der Anschluss
    hat dann über eine Zähleranschlussäule zu erfolgen, heisst das
    a) dass dann der alte Hausanschluss entfällt?
    also dass auch der ganze Zählerkram in die Kiste -ähm- Säule- verlegt wird?
    b) was wird denn der Spaß kosten?
    c) Buddelei müsste ja -bis auf die Säule an sich- entfallen, da das Kabel wohl ausreichend dimensioniert sein sollte
    (oder gibts noch Probleme wegen Selektivität, da der alte Hausanschluss ne Nummer kleiner abgesichert werden müsste?)
    ...oder doch? Also Einspeise und Bezugszähler müssten ja dann rein ...etwa auch noch der Erzeugungszähler?
    Wären ja dann min 2, vll auch 3 Zählerplätze...man-o-man (und extra Kabel dahin?)

  • vor allem wenn man "nur" 2 Anlagen mit...tärä 15,2 kW nach Datenblatt hinstellen möchte und man so 30,4kW (auch wenn der Eigenverbrauch die kommastelle frist) erreicht.


    Lass die Leistung auf 14,9 kW von Hersteller reduzieren. Sollte normaler Weise kein Problem sein. Und all deine Probleme wären gelöst. :thumbup:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Zitat

    Lass die Leistung auf 14,9 kW von Hersteller reduzieren. Sollte normaler Weise kein Problem sein. Und all deine Probleme wären gelöst.


    dafür brauchts nur nen Imbus
    und ich würds auch allein hinbekommen
    ...nur, dass reicht denen ja nciht
    ...hier gilt Datenbaltt
    und dafür wär ne komplett neue Zertifizierung fällig. :cursing:

  • Moin

    genau hier liegt nach meiner Meinung das Problem.


    Ein BHKW nach KWK - also Eigenverbrauch - muß ja zwingend in die Kundenanlage integriert werden, eine eigene Übergabestelle (Netzanschlußpunkt) wäre also blödsinn.Auch könnten die Zähler im alten Zählerschrank verbleiben, es geht lediglich um den Hausanschlußkasten der bei uns mit 3NH-Sicherungen bestückt ist (den gibts sicher auch als Trenner).


    Deshalb muß der Hausanschluß komplett an eine dem EVU zugängliche Stelle verlegt werden. Das wiederum bedeutet das der EVU Beauftragte beim abschalten des BHKW gleich das ganze Gebäude vom Netz nimmt und so auch eine externe Notstromversorgung ( portabler Geno an Trafostation ) für dieses Gebäude nix bringt!!!
    Hier hab ich noch keine Lösung gesehen. Ich könnte mir einzig vorstellen das ein Trennschalter in der BHKW Zuleitung (zwischen Erzeuger- und Einspeisezähler) den Anforderungen auch gerecht werden könnte!


    Es muß ganz klar nach Volleinspeisung und Überschußeinspeisung unterschieden werden - was die Richtlinie aber leider nicht tut!!
    mfg

  • Ab 30kW ist ja eine Netzverträglichkeitsprüfung fällig....sei's drum
    ab den 30kW wollen die aber auch die frei zugängliche Trennstelle...und das an der Grundstücksgrenze


    Weißt du wie das Objekt am Transformator hängt?


    Evtl hast du Glück, und das Objekt hängt allein am Transformator/Kabelverteilerschrank, dann kann der Netzbetreiber diese NH Sicherung als Netztrennstelle annerkennen.


    Alternativ fällt mir nur noch ein Schlüsseltresor ein, es gibt vor Umspannwerken, Pumpwerken etc. immer so eine Säule, das sind dann mehrere montiert, einer mit der Schließung des Wartungsdienstes, einer mit der für die Feuerwehr etc. usw.


    Vorteil: Der Netzbetreiber kann mit seinem Generalschlüssel an deinen HA, du hast abder keinen zugriff auf den Schlüssel.


    An vielen "PV Scheunen" hängt auch nur außen ein Schaltschrank an der Mauer, ich habe gehört es ist immer nur eine Sache des guten Willens des Netzbetreibers.


    Ironie!!!
    Und wie wäre es mit einem Verblompten Lastwiederstand um die 400W zu verheizen?


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • und dafür wär ne komplett neue Zertifizierung fällig.


    Glaub ich nicht. Die Leistung eines Motors ist auch vom Luftdruck (also Aufstellhöhe) abhängig. Bei der Zertifizierung muss das auch berücksichtigt werden. Steht das Ding hoch genug ist die Leistung entsprechend kleiner. Sonst ist noch zu klären ob z.B. im Datenblatt die Generatorleistung oder die BHKW-Leistung angegeben ist. Wenn es die Generatorleistung ist, müsste der Hersteller nur den Pumpen- und Steuerungsverbrauch abziehen und schon hat man die Leistung auf BHKW-Leistung reduziert. Er soll großzügig rechnen, er will ja eine Anlage verkaufen. Zur Not muss man halt noch eine elektrische Schaltschrankheizung einbauen. Wo ein Wille ist, ist auch ............. :whistling:

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  • nee nee Oscar,


    ein Datenblatt ist ein Dokument!! Und wenn eine Zertifizierung dahinter steht hat auf dem Datenblatt genau das zu stehen was zertifiziert wurde und nix anderes. Punkt!!!


    Man muß bedenken das so ein Datenblatt am Ende auch Grundlage für Bafa,Zoll und so banale Sachen wie die Nebenkostenabrechnung sein kann.


    Im übrigen glaub ich auch nicht daran das der Ecopowerverbauer ein 4.7 mit Datenblatt über 4.5KW ausliefern kann ohne direkt ins Gefängniss zu wandern - nicht über Los und keine 3000DM einziehen!!?? :D


    mfg

  • Netzbetreiber -auch Bafa- schauen aber streng auf Datenblatt,
    eine weitere Herstellererklärung reicht denen nicht.


    naja
    hab heut vernommen, dass Elektriker und EVU nochmal über Sinnhaftigkeit gesprochen haben
    und es vll. doch einfacher geht.


    dennoch ärgerlich,
    denn der Aufwand nach deren Bedingungen wäre schon enorm.

  • Wie schon woanders erwähnt habe, kann man das ecopower in der Leistung begrenzen. Ganz legal. Braucht auch keine neue Zulassung. Wenn aber in einer Zertifizierung drin steht dass das Gerät auf NN 15,2 kW hat und bei 500m über NN nur noch z.B. 14,7 kW dann ist das eben zertifiziert (Steht beim ecopower auch so ähnlich drin). Dann hat die Anlage am Aufstellungsort nur eben noch 14,7 kW und keine 15,2 kW. Nur das ist entscheidend für das EVU und nix anderes. Aber das kann nur der Hersteller sagen. So eine Zertifizierungsakte ist nämlich ganz schön dick und besteht aus vielen hundert Seiten. Man muss in solchen Sachen kreativ sein und alle Fakten aus den Unterlagen eben für sich nutzen.


    Aber was mir aufgefallen ist in dem Pamflet der EON, dass dort von kVA die Rede ist und nicht von kW. Ein Generator mit 15,2 kVA hat aber keine 15,2 kW außer man hat ein WR. Beim Asynchron-Generator müsste es in diesem Fall eine Kompensation ausreichen um unter die 15 kW zu kommen. Und das hat dann nichts mit dem BHKW zu tun sondern mit der Schaltung vor Ort.


    Auf alle Fälle mal mit dem EVU reden und dort anbieten die Leistung entsprechend zu begrenzen.

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  • Hallo fire & alle anderen edis-Betroffenen,


    E.ON-edis hat das unfänglichste und aufwändigste mir bekannte Regelwerk. Man könnte fast meinen, dass es ein Behinderungswerk ist. Der 'Vorteil' ist, wenn man das hier mal durchgezogen hat, kann einen kaum noch was überraschen.
    Vielleicht kommt ja edis auch noch zu der Erkenntnis, dass die dezentrale KWK ein sehr wichtiger Teil des zukünftigen Energiemixes mit immer mehr schlecht planbarer Energieerzeugung sein wird. Aufgrund des überproportionalen Anteils der Windenergie im edis-Netz hätte dies aber schon längst eintreten können. Nach der offiziellen Komplett-Inbetriebnahme der Energiezentralen des Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt durch E.ON edis Contracting ist die Chance auf ein Umdenken in den Chefetagen möglicherweise etwas gestiegen.


    Alikante hat den Inhalt der 'jederzeit zugänglichen Freischaltstelle' bereits beschrieben, nachzulesen auch in den TAB_0070.pdf S. 5: "jederzeit uneingeschränkt zugängliche Schalt- und Trennstelle" (bspw. NH-Trenner in Hausanschlußsäule). Lediglich bei nicht vorhandenen Anschlüssen also Neuanschlüssen (bspw. Volleinspeisung nach EEG) ist dort auch der Zählpunkt einzurichten.
    Üblicherweise wird die neue Hausanschlußsäule in die Hausanschlußkabelzuleitung eingeschleift, es ist also auch noch eine Kabelmuffe zur Kabelverlängerung erforderlich. Nach Klärung mit E.ON-edis führen diese Arbeiten entsprechend zugelassene Elektroinstallationsfirmen aus, bei denen man sich auch bezüglich der Kosten erkundigen kann.


    Die Reduzierung der Nominalleistung der BHKWs ist prinzipiell auch ein gangbarer Weg. Ich verweise diesbezüglich auf die Capstone Mikrogasturbine C50 für den deutschen Markt (gedrosselte C65). Ebenso werden motorische BHKW mit 400kWel so weit gedrosselt, dass die Leistungsaufnahme unter ein Megawatt bleibt, damit kein Verfahren bemäß der 4. BImSchV erforderlich wird. Dies kann aber jeweils nur der Hersteller mit entsprechendem administrativem Aufwand machen!


    Vattenfall in Berlin ist da schon etwas weiter. Dort reicht der Zugang zu einem BHKW-Notausschalter mittels im Rohrtresor hinterlegtem Zugangsschlüssel. Für das BHKW ist dann ein (zusätzlicher) Notausschalter erforderlich.
    Eine andere Möglichkeit wäre auch der von alikante geäußerte Vorschlag eines jederzeit zugänglichen Trennschalters ín der BHKW-Zuleitung.



    ecopowerprofi
    In den Bestimmungen bezüglich des Einsatzes einer automatischen Freischaltstelle ist auch immer von der Scheinleistung max. 30 kVA die Rede und nicht von der Wirkleistung in kW.



    Denkmaler

  • Tach

    Hallo miteinander,



    2. wäre ein dicker Schalter beim Hausanschluss und Schlüsselübergabe an VNB
    ...alternativ, ein Glaskasten mit Schlüssen am Eingang
    nciht auch frei zugänglich?


    Ein Schlüssel für die Netzbetreiberbeauftragen um das Gebäude betreten zu können ?


    Auf Dauer kein gute Idee, die ganzen Subunternehmer +Co , da kommt höchstens mal ein gewitzer Leiharbeiter auf dumme Ideen und beschafft sich
    Nachschlüssel von diversen Hütten :)


    MfG