vermiedenes Netznutzungsentgelt ?

  • Wie sieht die rechtliche Grundlage fuer vermiedenes Netznutzungsentgelt aus ? Muss der Energieversorger das bezahlen ?


    Ich finde in § 18 der Stromnetzentgeltverordnung - Entgelt fuer dezentrale Einspeisung:


    Das Entgelt nach Satz 1 wird nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung
    1. nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird oder
    2. nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vergütet wird und in dieser Vergütung vermiedene Netzentgelte enthalten sind.


    In (3) 4 Abs. 3 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes steht:


    1Für den aufgenommenen KWK-Strom sind der Preis, den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren, und ein Zuschlag zu entrichten.
    2Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gilt der übliche Preis als vereinbart, zuzüglich dem nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften, ansonsten (5) nach den anerkannten Regeln der Technik berechneten Teil der Netznutzungsentgelte, der durch die dezentrale Einspeisung durch diese KWK-Anlage vermieden wird.
    3Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal (1).


    Muss der Energieversorger nun ein vermiedenes Netznutzungsentgelt an mich bezahlen ? Fuer Eigenverbrauch und/oder Einspeisung ?


    Ich betreibe ein ecopower 3.0 in einem selbst genutzten EFH. Der Energieversorger hat mir vor einigen Tagen einen Vertrag geschickt, welcher nicht annehmbare Bedingungen enthaelt (Zaehler muessen vom Versorger gemietet werden). Daher stelle ich nun eine Rechnung fuer die letzte Abrechnungsperiode (gesamtes Jahr 2010). Die Anlage ging erst Q1 2010 in Betrieb und ist ordnungsgemaess gemeldet und installiert.


    Wie handhabt ihr das ?