EEG-Umlage auf Stromverkauf aus BHKW an Dritte

  • Hallo!


    Wer wurde von seinem VNB wegen der Abführung der EEG-Umlage für Stromverkauf aus BHKW an Dritte bereits zur Kasse gebeten oder aufgefordert Angaben über die verkaufte Strommenge zu machen? Wie geht ihr damit um? Wie ermittelt ihr ggf. die verkaufte Strommenge wenn ihr selbst aus dem „Objektnetz“ euren EEG-umlagefreien Strom bezieht? Eine klare Trennung des verkauften Stromes in KWK-Strom bzw. zugekauften Strom und welche Anteile auf wen entfallen ist IMHO gar nicht möglich.


    Fragen über Fragen. Gefunden habe ich in den Tiefen des Forums leider nichts, weil Brille immer noch :@@-( mangels Brillenputztücher :crygirl:



    Viele Grüße
    Joachim :)

  • Also meine bisherigen Erfahrungen sind alles andere als positiv.


    Wurde von gleich zwei Übertragungsnetzbetreibern massiv bedrängt ( 50Hertz und Tennet ) bis Ende Mai die EEG Mengen für 2010 und bis einschließlich Mai 2011 zu melden. 50 Hertz hat mich sogar auf meiner beruflichen Mailadresse angeschrieben. Frag mich wo die die Adressen herhaben. Jedenfalls benehmen die sich wie gewöhnliche Drückerkolonnen. Du bekommst keinerlei Info von denen, keiner geht ans Telefon und auf der Rechnung von Mai 2011 von 50 Hertz wird gleich die Zwangsvollstreckung bei Nichtbezahlung der Rechnung angedroht.


    Die verlangen bei minimalen Stromerzeugungsmengen für jeden Monat bis zum 25. eines Monats eine Prognoseabgabe für den nächsten Monat und prompt zwei Tage später liegt die Rechnung im Briefkasten mit Zahlungsziel bis zum 21. des Monats.


    Eine halbjährliche Meldung für 2011 konnte ich für das laufende Jahr 2011 mit 50 Hertz vereinbaren. Für das nächste Jahr muß ich dann bei der dzt. Gestzeslage neu verhandeln.


    Für 2010 habe ich meine EEG-Strommenge wie folgt berechnet; Gesamterzeugung der durch das BHKW erzeugten Strommenge minus ins Netz eingespeiste Strommenge ist gleich die im Haus verbliebene Strommenge. Mit dieser Strommenge wurden demzufolge Letztverbraucher mit Energie versorgt.


    Fraglich für mich bleibt, wer die gemeldeten Strommengen überprüfen will. |:-(

  • Hallo,


    ich denke es wäre GENAU JETZT auch die passende Gelegenheit
    auf ganz persönliche Probleme beim BHKW-Betrieb hinzuweisen.


    Also z.B. das Thema EEG-Umlage bei weiterverkauf an Dritte.
    Ich denke hier gibts einig betroffene,
    wo ein Anschreiben
    "Lieber Abgeordneter, ich hab mich für BHKw entschieden... -ökologie, wirtschafltichkeit und co.- um meinen Beitrag an effizuienter Energieversorgung zu leisten.
    Leider, stellt es sich jetzt so dar, dasss man EEG-Umlagpflichtig bei weiterverkauf im Objekt wird. Das ist eine Diskreminierung im Vergleich zu einem Eigennutzer und stellt die Wirtschafltichkeit in Frage....bla bla, un weiter Punkte...deshalb hoffe ich, dass Sie sich als mein Abgeordneter/Fraktionsmensch Energie usw. für meine Belange einsetzen"


    Irgend sowas.
    Die KWK ist AKTUELL aufm Tisch und hier sollte JETZT jeder selber aktiv wird


    PS: bitte nicht "bla bla" zitieren
    und eine förmlichere Anrede verwenden ;)

  • Das ist eine Diskreminierung im Vergleich zu einem Eigennutzer


    Wie jetzt, der Eigennutzer zahlt keine EEG-Umlage? :tommy: Was ist denn das wieder für ein Sch.....?


    Danke für den Hinweis. Da werd ich wohl ein paar Brandbriefe versenden müssen. :beaengstigend: :bomb: :@@-( :vinsent:

  • Hallo!


    Wurde von gleich zwei Übertragungsnetzbetreibern massiv bedrängt ( 50Hertz und Tennet )

    Wieso das denn? Betrifft das zwei Anlagen an unterschiedlichen Standorten? Wollen Beide Geld von dir? Da kann man ja nur noch :uebel:


    Der durch den Betreiber der KWK-Anlage selbst verbrauchte Strom ist EEG-umlagefrei, was ja die Ermittlung der verkauften "BHKW-Strommenge" IMHO unmöglich macht.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Der durch den Betreiber der KWK-Anlage selbst verbrauchte Strom ist EEG-umlagefrei, was ja die Ermittlung der verkauften "BHKW-Strommenge" IMHO unmöglich macht.

    Das wäre Doch aber eine recht schöne Blockadeposition, so nach dem Motto : Ich will ja zahlen nur müßt Ihr -die ÜNB- mir die Berechnungsformel dazu geben!


    Und falls die wirklich ne Formel schicken gibts bestimmt einen beweisbaren Mangel daran ;) - man kennt ja die eigene Elektroanlage besser 8o


    Eine Zwangsmaßnahme kann man ja mit Hinweis auf diese falsche Berechnung auch kippen.


    mfg

  • Hallo!


    Das wäre Doch aber eine recht schöne Blockadeposition, so nach dem Motto : Ich will ja zahlen nur müßt Ihr -die ÜNB- mir die Berechnungsformel dazu geben!


    Und falls die wirklich ne Formel schicken gibts bestimmt einen beweisbaren Mangel daran - man kennt ja die eigene Elektroanlage besser


    Eine Zwangsmaßnahme kann man ja mit Hinweis auf diese falsche Berechnung auch kippen.

    Der Ansatz ist evtl. gar nicht so falsch. Sollen Die einem erst mal sagen wie man die Strommenge ermittelt und dann sieht man weiter.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo erst mal, das kann ich noch "ein klein wenig" verkomplizieren :
    Ich verkaufe an meine Mieter BHKW- und PV-Strom. Für letzteren ist keine EEG-Umlage fällig, geht jedoch wegen einem Einspeisepunkt mit dem BHKW-Strom gemeinsam in's Netz bei Überschussproduktion. Wenn ich nun den 2-Wegzähler (Einspeisung) ablese und diesen Wert von der BHKW-Erzeugungssumme abziehe - wer will mir sagen, das ist falsch ??? Dann müßten die ja ein Zählerschema abfordern...
    Als BHKW-Betreiber verkaufe ich mir fiskalisch meinen eigenen WE-Strom selber, pysikalisch nutze ich jedoch den PV-Strom mit und benötige ggfls. noch Netzstrom...
    Kann mir einer helfen einen Zähler zu besorgen, der 3 Stromarten registrieren kann ??? ?(:D:cursing: Müßte ich ja aus der Umlage dann anteilig rausnehmen...
    Auch wird 's dann umsatzsteuerlich recht bunt - wer will/soll das korrekt auseinanderhalten, geschweige kontrollieren ???
    Wenn dann mal mein BHKW visionär in ein virtuelles KW eingebunden ist, hab ich dann noch eine Verkaufsposition - und die ist dann mit der PV gekoppelt...
    Ich könnte mir noch ein kleines Windrad in den Garten stellen, welches mit der überschüssigen Kraft für den Generator eine Wasserpumpe antreibt. Die pumpt dann in einen kleinen Hochteich, der eine niedliche Wasserkraftturbine antreibt die meine Gartenlaube beleuchtet - am Tage speise ich den nicht benötigten Strom in die Hausanlage oder in's Netz ???...
    Dann schaffe ich mir noch einen Batteriesatz an, der ja auch irgendwann wieder rückspeist - habt ihr noch ein paar Idee'n ??? ^^
    Hab erst einmal eine Anfrage an die BNA gerichtet, wohin ich denn überhaupt die EEG-Umlage abzuführen habe - da mein Netzbetreiber auch nicht so recht weiß, wie das mit dem ÜNB überhaupt zu händeln ist... ;(

  • Bist Du Dir sicher,
    dass für PV-Weiterverkauf keine EEG-Umlage zu zahlen ist ;)


    Also ich würd ja sagen
    es ist schon fällig. Es gilt der Passus "Wer an Letztverbraucher liefert..."


    nur,
    hat sich bei der PV wohl noch keiner rangetraut.


    andererseits,
    könnte es ja auch unters Grünstromprivileg fallen...wär das so einfach?
    und wenn ja, dann könnt ja auch der BHKW-Strom mit reinrutschen, wenn PV die Mehrheit bildet :)


    aber mal ehrlich
    ist das nicht alles ein riesenblödsinn???
    Genau so, sollt man es mal den Herren (und Damen) Entscheidern schildern !
    Jede Wette, dass denen das so nicht bewusst ist.


    Also ran an die Tasten

  • Hm - wenn ich PV-Strom verkaufe - der ja von der Allgemeinheit subventioniert wird (mein Bezgs-ÖkoStrom hat ja die EEG-Umlage drin), bezahle ich mir praktisch die EEG-Umnlage selber...
    Das ist rießengroßer Blödsinn - nur die Politiker nennen das "Gesetz", das verstehst du halt bloß nicht. Und noch 'ne Idee zu meinen "Vorhaben" hast du auch nicht - ist also wohl nicht mehr weiter zu "verblödeln"... :D;(

  • Bist Du Dir sicher,
    dass für PV-Weiterverkauf keine EEG-Umlage zu zahlen ist ;)



    Ja weil bei Wasserstrom das selbige,



    Allein wer kauft PV Strom ?(


    Die Mieter Ahh


    Wie rechnet sich das


    Ahhh EEG Eigennutzungvergütung ( gibts bei Wasserkraft nicht ) plus Verkauspreis
    ohne Netz, Stromsteuer, EEG sind dan wohl 12 ¢ :D plus MWST


    Dann Kommt noch BHKW Strom dazu mit EEG



    plus Strom von Dritten wenn weder Solar noch BHKW ?(



    Was bin ich froh seit bald 40 Jahr Wasserstrom zu haben, müßt ich das seit 40 Jahr machen ;-_

  • Ja weil bei Wasserstrom das selbige,

    Aber nur, wenn er direkt verkauft wird. Wenn er im "großen Stromsee" mündet, dann ist ja sogar der PV-Strom mit EEG-Umlage beaufschlagt

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.