Abgas eines Mini-BHKW

  • Hallo,


    wir sind z.Z. bei der Planung unseres Hauses beim Thema Keller, Schornstein und Heizungsanlage angekommen. Aufgrund der Hanglage ist es kaum möglich das Haus voll zu unterkellern, so das der geplante Schornstein nicht bis in den Keller gehen wird (er wird nur einfach und nur für den Kamin im WZ genutzt).


    Eine Variante sieht die Nutzung eines Mini-BHKW vor, jedoch müßte das Abgas durch eine Kellerwand nach außen geleitet werden. Ist dies zulässig?


    Mit freundlichen Grüßen


    HFlor

  • aussen dürfte kein Problem sein, man sieht doch aller Orten aussenliegende Kamine. Nur durch die Wand nach draußen wie die Abluft einer Dunsthaube wird aber denke ich nicht gehen, die Abgase werden wohl über Dach entsorgt werden müssen.


    LG


    Bruno

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  • Nur durch die Wand nach draußen wie die Abluft einer Dunsthaube wird aber denke ich nicht gehen, die Abgase werden wohl über Dach entsorgt werden müssen.


    Kommt sich auch auf das jeweilige Bundesland an, und auf die örtlichen Gegebenheiten, hier in NRW kann der Schornsteinfeger einer "Aussenwandlösung" zustimmen, wenn kein Nachbar gestört wird, und wenn kein Fenster in der Nähe ist.


    Bei einem Mini BHKW mit Brennwertnutzung ist die Abgasleitung eh nur ein Kunststoffrohr, das könnte man auch als Regenfallrohr "tarnen"


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Einfach mal mit dem Kaminkehrer schauen. Bei uns nutzen wir den alten Schornstein im Haus für den ineffizienten Spitzenlastkessel und haben einen Außenschornstein an der Fassade in Farbe der Ziegel dahinter für das BHKW mit Brennwerttechnik.


    Den Außenschornstein muss man nicht in Frittenbuden-Edelstahl nehmen. Die gibt es günstiger auch in schlicht-weiß. Dann pickt man sich ein Stückchen vom Stein der Mauer und lässt sich hitzebeständige Farbe in dem Farbton anmischen. Schon ist der Außenschornstein kaum noch zu bemerken :)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Ich meinte wirkich eine einfache Druchleitung durch die Wand, nicht als Außenkamin.


    HFlor

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Ich meinte wirkich eine einfache Druchleitung durch die Wand, nicht als Außenkamin.


    HFlor


    Hallo HFlor,
    so einfach aus der Wand raus dürfte nicht möglich sein! Hier im Zitat geht es zwar um Feuerstätten und nicht BHKWs, aber der Schornsteinfeger wird sich da keinen Floh in den Pelz setzen und irgendeine Gefälligkeitsabnahme machen |__|:-)


    Grüße AxelF

    Zitat

    ........Danach sind die Abgase von Feuerstätten in Schornsteine zu leiten; Ausnahmen können gestattet werden, wenn Gefahr oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können (§39 Abs. 4 BauO NW).


    Die Schornsteinmündung muss bei harter Bedachung den Dachfirst um mindestens 40 cm überragen oder mindestens 1 m von der Dachfläche entfernt sein; bei Gebäuden mit weicher Bedachung müssen Schornsteine am First austreten und ihn um mindestens 0,8 m überragen (§ 8 Abs. 11 FeuVO). Sind bei diesen Maßen Gefahren oder unzumutbare Belästigungen zu befürchten, so kann die untere Bauaufsichtsbehörde größere Maße verlangen (§ 8 Abs.12 FeuVO).


    Die Schornsteinmündung darf nicht in unmittelbarer Nähe von Fenstern und Balkonen liegen (§ 8 Abs. 13 FeuVO).

    Quelle: Schornsteinfeger-Innung MÜNSTER

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