Schornsteinfeger und BHKW

  • Hallo,


    wo kann ich denn die gesetzliche Grundlage hierzu finden?? Der Schwarze Mann will hierzu was lesen.


    Gruß


    Klaus

    Beheiztes Objekt: Fachwerkhaus mit Anbau 1791, 300m² Wohnfläche und 60 m² Wintergarten mit Schwimmbad (wird von März bis Oktober beheizt), seid 2011 eine 8,36 kWp PV-Anlage mit Eigenstromnutzung, Hygienespeicher 800 ltr mit Edelstahlwarmwasserdurchlaufschlange und 4,5 kWh Heizstab, 6 m³ Regenwassernutzungsanlage. BHKW: Senertec Gasdachs mit Kondenser, 2006 in Betrieb genommen und Spitzenlasttherme für die vielen Ausfallsituationen.

  • Der Schorni überprüft ob das Rohr ein Rohr ist. ?(


    Merke ein Rohr ist rund und lang - und es muss ein Loch haben. :D


    Und das Loch muss durchgängig sein. ;(


    Er nennt das auf seiner Rechnung "Abgaswegeprüfung" auch als "Lochprüfung" bekannt.:D :rolleyes:

  • Sehr informativ, aber wem hilft das ???


    Kann denn keiner was fachliches hierzu beitragen??


    Sorry, aber ich dachte "Hier wird dir geholfen"


    Gruß


    Klaus


    ?( ?( ?(

    Beheiztes Objekt: Fachwerkhaus mit Anbau 1791, 300m² Wohnfläche und 60 m² Wintergarten mit Schwimmbad (wird von März bis Oktober beheizt), seid 2011 eine 8,36 kWp PV-Anlage mit Eigenstromnutzung, Hygienespeicher 800 ltr mit Edelstahlwarmwasserdurchlaufschlange und 4,5 kWh Heizstab, 6 m³ Regenwassernutzungsanlage. BHKW: Senertec Gasdachs mit Kondenser, 2006 in Betrieb genommen und Spitzenlasttherme für die vielen Ausfallsituationen.

  • Mein Beitrag soll heißen:


    Der Schornsteinfeger macht, wenn ein Kondenser vorhanden ist - nur dann ist ein 80er Rohr da - eine Abgaswegeprüfung. Er guckt, z.B. mit einem Spiegel ob er Licht sieht ( das Loch durchgängig ist)


    Wenn ja - ist alles ok, wenn nein ...... nicht.


    Übrigens: stoni wenn Du nur einen Kamin als Zweitheizung hast, gilt für Dich das "bivalente Ausnahmegesetz" leider nicht. Nur bei einer zweiten Gasheizung, darf der Schorni nur eine prüfen.


    Fegen darf er bei Brennwertheizungen in der Regel nie. ( Also kein regelmäßiges Fegen oder kehren !)

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsdoktor ()

  • Hallo Dachsdoktor,


    nach deiner neuen Übersetzung kann ich den Beitrag auch verstehen! Danke, also muß ich den Schwarzen Mann nur für die Abgaswegeprüfung an den Dachs lassen und meine Kaminabgasleitung weiter wie bisher fegen lassen. Nix mit bivalenter Freistellung.


    Gruß


    Klaus


    ;) ;) ;)

    Beheiztes Objekt: Fachwerkhaus mit Anbau 1791, 300m² Wohnfläche und 60 m² Wintergarten mit Schwimmbad (wird von März bis Oktober beheizt), seid 2011 eine 8,36 kWp PV-Anlage mit Eigenstromnutzung, Hygienespeicher 800 ltr mit Edelstahlwarmwasserdurchlaufschlange und 4,5 kWh Heizstab, 6 m³ Regenwassernutzungsanlage. BHKW: Senertec Gasdachs mit Kondenser, 2006 in Betrieb genommen und Spitzenlasttherme für die vielen Ausfallsituationen.

  • Also, nachdem hier so viele verschedene Antwortengefalen sind ,hab ich mal weiter gesucht. Geregelt wird das ganze in der "Kehr-und Überprüfungsordnung". Diese ist leider Ländersache und daher nicht überall gleich. Die enzelnen KüO`s sind im Netz zu finden. Darin sind auch die jeweiligen Gebühren verankert.


    Nebenbei der Beitrag von Dachsdoktor um Thema rechtswidrigkeit, es läuft ja alles bereits unter einer Übergangsfrist(ohne das gesagt wird wie lange diese dauert). In England ist übrigens der jeweilige Installateur einer Anlage auch für die Abgaswege zuständig, was zur Folge hat das immer Überdimensioniert wird(mit entsprechenden Kosten) um einfach auf der sicheren Seite zu sein.


    Grüße


    Richart

  • Wie ich in Erfahrung gebracht habe ist die EU dran das Monopol vom Schwarzen Mann abzuschaffen. Es vestößt gegen EU Recht da keine Konkurenz möglich ist und das gibt es in dieser Form nur in Deutschland.
    So war das früher auch mit demTÜV. Mal sehen was da kommt.


    Gruss
    Spornrad

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    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Also so sehe ich das auch, die EU hat erklärt, das Schronsteifeger Monopol seie Rechtswidrig und hat verlangt dies schnellstmöglich abzuschaffen. Nur ist es ja so, das der Renterbezirksinhaber vom aktuellen Bezirksinhaber eine "Rentenzahlung" erhält. Wenn also die Bezirke abgeschafft werden, erhält der ehemalige Inhaber keine Rente mehr.


    Meines Wissens ist das der einzige Grund warum immer noch nichts geschehen ist.

  • Hallo Dachsfan,
    bedeutet das dass die Schornsteinfeger nicht in der normalen Rentenkasse sind? Das wäre dann in der Tat ein Problem.


    Ich bin mir allerdings nicht sicher ob es Vorteile bringt wenn das Monopol abgeschafft wird. Ob das dann billiger wird ist die große Frage. Eigentlich wird alles in Bezug auf EU immer aufwendiger, strenger und teurer. ;)
    Auf der andere Seite verlieren dann wieder einige ihren Job. ;(

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