bilanzielle durchleitung, GbR und andere Probleme

  • Hallo an alle,


    zuerst einmal ein allgemeines Lob an das Forum, dessen Beiträge nicht unwesentlich zu unserer Entscheidung betrugen, einen Dachs anzuschaffen, der seit jetzt ca. 4 Monaten seinen Dienst verrichtet.


    Habe mit meinem Nachbarn eine Fa. gegründet, die das BHKW betreibt und an die beiden EFH Strom und Wärme verkauft soll. Da die Wärmeabnahme unserer beiden EFH für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht ausreichte, beliefert unsere Fa. auch noch einen weiteren Nachbarn, dessen Haus von mehreren Mietparteien bewohnt wird, an die wir auch gerne Strom verkaufen würden.


    Nachdem ich jetzt schon eine Weile mitlese, möchte ich das Forum gezielter nutzen, um die Lösungen zu unsere Probleme mit dem BHKW-Betrieb weiter voranzubringen. Ich habe jetzt relativ viel gelesen, aber vermutlich nicht alles, weshalb ich mich schon jetzt entschuldige, falls ich schon beantwortete Fragen stelle.


    1. Bei der Fa. haben wir uns für eine UG&Co.KG entschieden, weil wir auf keinen Fall als persönlich haftende Gesellschafter wirken wollten. Im Zusammenhang mit dem häufig vorgeschlagene Konzept von Meyer Consulting, eine Mieter GbR zu gründen, ist mir diese Haftungsfrage nicht begegnet? Zu diesem Problem habe ich auch noch die Frage nach Tipps oder Erfahrungen mit einer geeigneten Betreiberhaftpflichtversicherung?


    2. Da auch bei uns einige der Mieter bei ihren alten Lieferanten bleiben wollen, haben wir uns mit der bilanziellen Durchleitung nach §4 Abs 3b KWKG angefreundet. Gibt es hierzu Erfahrungen, wie die Abrechnung genau läuft. Zwar habe ich eine schöne Darstellung der Abrechnungsvarianten gefunden (BWK Bd. 62 (2010) Nr. 7/8), aber die auch schon im Forum diskutierte Frage, ob der Verbrauch des virtuellen Zählpunktes der eingespeisten Strommenge zugeschlagen wird oder von der Bezugsstrommenge abgezogen wird, wird auch in der genannten Abhandlung nicht klar. Gibt es hierzu mittlerweile eine eindeutige, möglichst offizielle Beschreibung/Stellungnahme? Die Neuendorfer hat in einem Thread im Sinne einer Differenzbildung mit der Bezugsstrommenge argumentiert. Zu welchen Tarifen wird dabei abgerechnet, wenn der Lieferant des "Querulanten" einen anderen Tarif bietet als der Lieferant des Bezugsstoms? Muss der VNB diese Differenzbildung vornehmen oder der Lieferant des Bezugsstroms? Die beiden Lieferanten sind bei uns noch identisch, sie gehöhren zumindest zum gleichen Konzern.


    3. Punkt 2 führt uns auch gleich zum nächsten Problem, dass unser VNB, Vattenfall, der bilanziellen Durchleitung sehr unwillig begegnet. Welche Möglichkeiten gibt es, den VNB in Richtung bilanzielle Durchleitung zu bewegen?


    4. Uns wurde auch eine Wandlerzähleranlage mit einem 4-Quadrantenzähler aufs Auge gedrückt mit dem Argument, dass ein 200A-Anschluss für die Kundenanlage nötig ist. Wie kann ich am einfachsten feststellen, ob dieser 4-Quadrantenzähler auch phasensaldierend zählt?


    Ich hoffe euch mit den Fragen nicht zu langweilen, aber ich habe beim Recherchieren richtig passenden Antworten nicht gefunden.


    Schon einmal vielen Dank und
    VG
    Blueangel

  • Zitat

    4. Uns wurde auch eine Wandlerzähleranlage mit einem 4-Quadrantenzähler aufs Auge gedrückt mit dem Argument, dass ein 200A-Anschluss für die Kundenanlage nötig ist. Wie kann ich am einfachsten feststellen, ob dieser 4-Quadrantenzähler auch phasensaldierend zählt?


    In dem sich alle absprechen und sämtliche Stromverbraucher kontrollieren.
    Also da ihr mehrere verbraucher seit am besten die anderen per Sicherung abschalten, damit nichts vergessen werden kann.
    Dann das BHKW starten, Stromzähler ablesen ob die Einspeisesummer passt,
    danach einen Großverbraucher starten der einphasig läuft, und mindesten 1/3 der BHKW Kapazität hat am besten aber die Gesamtleistung des BHKW'S benötigt, Heizlüfter etc.
    Dann sollte sich das so darstellen, BHKW läuft ohne Eigenbedarf am Zähler volle Einspeisung,
    BHKW läuft und eine Phase wird mit bis zu voller BHKWkapazität belastet, halt entsprechend weniger Einspeisung ohne Bezug.
    Sollte die Bezugseite sich melden wenn der Eigenbedarf geringer oder gleich der BHKWerzeugung ist, zählt er die Phasen einzeln.
    Wenn sich die Einspeisemenge analog zur Eigennutzung sinkt, zählt er Phasensalierend.


    Viel Spass beim Ausprobieren.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Da auch bei uns einige der Mieter bei ihren alten Lieferanten bleiben wollen



    Wenn Ihr allen Mietern in einem Stromliefervertrag garantiert, dass sie für Ihren Strom nie mehr bezahlen, als wenn sie Kunde beim günstigsten Anbieter im Versorgungsgebiet wären, warum sollte der Mieter dann freiwillig an einen anderen Anbieter mehr zahlen wollen. Wenn man dem Mieter dann auch noch die Zählergrundgebühr erlässt, sehe ich keinen Grund, warum sich nicht alle Mieter mit Eurem Strom beliefern lassen sollten.


    Damit wären einige Eurer Probleme schon mal gelöst. In meinem MFH funktioniert das so schon über zwei Jahre ohne Probleme.

  • haben wir uns für eine UG&Co.KG entschieden


    für die Haftung ist das ok, aber ob das von den Kosten her dann noch interessant is :?:


    Soviel ich die UG kenne (Bin aber kein Steuerberater) ist das im Prinzip die GmbH in abgespeckter Form, sprich eine Kapitalgesellschaft mit allen dazugehörigen Nebenwirkungen und die sind nocht ohne.


    Die muß beim Notar gegründet, ins Handelsregister eingetragen werden, jährlichen Abschluß von einem Steuerberater mit Veröffentlichung der Bilanz usw.


    Dann kommen die IHK, Berufsgenossenschaft usw. die wollen alle Geld ?( . Obdann kohlemäßig noch was bleibt :?:


    ich würd vorher mit einem Steuerberater reden und vorsichtshalber nochmal rechnen |__|:-)

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  • Jap, alleine der UG Mehraufwand beträgt (wenn vom Steuerberater gemacht) nach meiner Anfrage damals 500-700 Euro im Jahr. Mit zusätzlicher KG wird es nochmal mehr Aufwand um ein paar Euro Steuern zu sparen. Damit war der Drops dann auch gelutscht.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Guten Abend,
    und vielen Dank für die Antworten auf meine Fragen.


    Ich befürchte unser 4-Q-Zähler zählt die Phasen einzeln. Allen Verbrauchern die Sicherungen rausdrehen, wird schwierig, weil wir teilweise kaum Kontakt zu den Mietern haben, die oft nicht zu Hause sind und nicht begeistert sein werden, wenn ich Sie von der Stromversorgung abklemme, wer weiß, was ich denen alles ausschalte. Den Hinweis von Alikante mit dem Typenschild werde ich aufgreifen.


    Ein Angebot wie von Herzogsweg16 oben erwähnt, haben wir den Mietern vorgeschlagen, sogar mit Abschlägen auf den günstigsten Preis. Aber was der Bauer net kennt.... na ja, erst mal Gras drüber wachsen lassen, bzw. abwarten, wie die Diskussion mit Vattenfall ausgeht wg. der bilanziellen Durchleitung. Hier ist übrigens der link zu der Abhandlung über die Abrechnungsvarianten: externen Link. Gibt es denn schon jemand, der nach §4 Abs 3b KWKG die "Ignoranten" abrechnet? Wenn die Differenzbildung über den Bezugsstrom erfolgt ist diese Variante mE wesentlich weniger aufwendig, da alle an der Kundenanlage angeschlossenen Letztverbraucher BHKW-Strom beziehen. Dann sind imho keine eigenen Vertragsverhältnisse mit den Mietern nötig. Oder übersehe ich da was?


    Und dann noch eine Bemerkung zur UG&Co.KG. Also die UG bestand ohnehin schon. Für die Errichtung der UG gibt es ein vereinfachtes Verfahren im Vergleich zur GmbH, wodurch die Gründung günstiger ist, das waren, meine ich, ca. 150.- €. Die UG&Co.KG ist eine Personengesellschaft. Durch diese Konstruktion können verschiedene Aktivitäten klar voneinander getrennt werden. Im Prinzip kann die UG als reine Verw.gesellschaft geführt werden ohne eigene Geschäftstätigkeit, dann sind die Verwaltungskosten auch nicht so hoch. Das Hauptargument aber war für mich, wie schon gesagt, die Haftung als persönlich voll haftender Gesellschafter in einer GbR zu vermeiden. Ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen, die Wahrscheinlichkeit ist vermutlich gering und es gibt ja auch entsprechende Versicherungen, aber über Wasserschäden, Feuer, Explosionen und Personenschäden kann ich mir alles vorstellen....


    Deshalb möchte ich auch noch einmal meine Frage nach einer geeigenten Betreiberhaftpflichtversicherung stellen. Kann jemand eine geeignete Versicherung empfehlen?


    VG
    BA

  • einer geeigenten Betreiberhaftpflichtversicherung


    ...was gehen Dir da für Risiken im Kopf rum. :?:


    In der normalen Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht ist das BHKW, wie die Heizungsanlage, mit drin.


    Wenn Du sowas wie eine Maschinenversicherung suchst, welche evtl. Schäden übernimmt würd ich einen Wartungs- und Instandhaltungsvertrag mit dem Hersteller des BHKW abschließen. Hab ich z.B. gemacht. Da hab ich über die gesamte Lebensdauer meines Grünen planbare Kosten. :thumbup:


    ....es kommt halt drauf an was Du versichern willst. ?(

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  • Hallo Baulion,
    jetzt bin ich nicht unbedingt ein Schwarzmaler, aber wir versorgen ein weiteres Haus, an dem durch den Betrieb des BHKWs verursachte Schäden durch meine Grundbesitzhaftpflicht, wenn ich eine hätte, vermutlich nicht abgedeckt ist. Wenn durch die veränderte Elektrik die angeschlossene Immobilie heiß saniert wird, dann wird sich der Besitzer vermutlich erst einmal an die Betreiberfirma halten. Ob die Betreiberfirma dann den Haftungsanspruch an die gerade pleite gegangene Wartungsfirma weitergeben kann, könnte sich zu einer interessanten Fragestellung ausweiten....


    Erfahrungen zum Abrechnen nach §4 Abs 3b KWKG würden mich immer noch interessieren? Gibt es denn überhaupt jemanden im Forum, der danach abrechnet?


    VG
    BA

  • wir versorgen ein weiteres Haus, an dem durch den Betrieb des BHKWs verursachte Schäden durch meine Grundbesitzhaftpflicht, wenn ich eine hätte, vermutlich nicht abgedeckt ist. Wenn durch die veränderte Elektrik die angeschlossene Immobilie heiß saniert wird, dann wird sich der Besitzer vermutlich erst einmal an die Betreiberfirma halten.


    ich bin zwar kein Versicherungsvertreter sondern nur ein fast verrenteter Baumensch, aber für so ein Risiko würd ich mit der existenten UG & Co KG eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Da wird das versichert, was Deine Firma so alles anstellt.


    Wenn z.B. auf mein Hof der Hiwi mit mein Stapler beim Abladen einer Palette dem Lieferanten an sein neuen MAN die Bordwand krumm fährt (ist erst passiert) dann zahlen die eine neue Bordwand. Hab ich beim HDI.


    Mit der Durchleitung müsst eigentlich der Gunnar kästle was wissen, ich bin ja nur ein... s.o. :-(|__|

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  • 3. Punkt 2 führt uns auch gleich zum nächsten Problem, dass unser VNB, Vattenfall, der bilanziellen Durchleitung sehr unwillig begegnet. Welche Möglichkeiten gibt es, den VNB in Richtung bilanzielle Durchleitung zu bewegen?


    a) Messstellenbetreiber wechseln.
    b) Missbrauchsverfahren androhen.
    c) Missbrauchsverfahren durchführen.

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo
    und Danke für die Antworten.


    Die Diskussion mit unserem VNB zieht sich hin. Ich berichte, sobald sich der Nebel gelegt hat. Bilanzielle Durchleitung wurde jetzt doch akzeptiert, aber es wird noch von "...Lieferung und Bezug werden getrennt erfasst. Da davon auszugehen ist, dass der Gesamtbezug am Hauptübergabezähler kleiner sein kann, als die Liefermengen, die Lieferanten direkt an die Mieter liefern, müssen beide Richtungen bei der Saldierung berücksichtigt werden..." (ein Zitat aus dem mail von meinem VNB) gesprochen. Das hört sich so an, als ob unser Zähler nicht phasensaldierend zählt. Das versuche ich, noch zu klären. Da bei uns die Bezugsmenge bermutlich kleiner wird als die von Mieterlieferanten gelieferte Menge, würde der Saldo negativ werden, und unser Bezugsstromlieferant müsste uns eine entsprechende Erstattung bezahlen? Kann die Möglichkeit der negativen Differenz als Argument für eine getrennte Zählung von Bezung und Einspeisung herhalten, wie in dem Zitat angedeutet? Was passiert, wenn ich, da ich ja weiß, dass der die Differenz negativ wird(wir bemühen uns einfach nicht, die Mieter als Kunden zu gewinnen - spart auch Arbeit) zu dem teuersten Tarif Bezugsstrom beziehe, den ich finden kann? Wäre gut, oder?


    Es sieht so aus, als ob wir uns nach einem neuen Messstellenbetreiber umsehen müssen. Habe schon recherchiert, aber nur wenig gefunden. Gibt es eine Liste von Messstellenbetreibern für den Raum Hamburg? Gibt es Empfehlungen/Erfahrungen?
    VG
    BA

  • Zitat

    "...Lieferung und Bezug werden getrennt erfasst. Da davon auszugehen ist, dass der Gesamtbezug am Hauptübergabezähler kleiner sein kann, als die Liefermengen, die Lieferanten direkt an die Mieter liefern, müssen beide Richtungen bei der Saldierung berücksichtigt werden..."


    Das hat m.E. nichts mit phasensaldierenden Zählern zu tun (das ist oder sollte sowieso Standard sein), sondern mit der Bilanzierung der Prosumerzelle.


    Annahme: 6 Hausparteien, jeder verbraucht 5.000 kWh jährlich, insgesamt 30.000 kWh
    BHKW erzeugt 25.000 kWh, 80% d.h. 20.000 kWh bleiben in der Kundenanlage, 5.000 kWh werden rückgespeist.


    Physikalischer Stromfluss am Hauptzähler:
    Bezug: 30.000 kWh - 20.000 kWh = 10.000 kWh
    Einspeisung: 5.000 kWh


    Jetzt machen aber drei von den WE nicht mit, sondern werden durch Dritte beliefert.
    Unterzähler 1-3 werden als virtuelle Zählpunkte im Abrechnungssystem des Netzbetreibers angelegt (die hat er vorher nicht gesehen), und der virtuelle Zählpunkt der restlichen Hausgemeinschaft (BHKW + Unterzähler 4-6 per Summenzähler) bekommt nun eine neue Rechenvorschrift. Bezug-neu = Bezug_HZ-UZ1-UZ2-UZ3. Wenn das negativ ist, dann ist das eine Einspeisung, die mit der Einspeisungsseite des Hauptzählers verrechnet werden muss.


    Die neue Einspeisung wäre in diesem Fall die Einspeisung am Rückzähler und der negative Wert am Bezugszähler. Die Werte, die am Zähler ablesbar sind, haben nichts damit zu tun, was in den Bilanzkreisen (=Stromkonten) verrechnet wird. Die Rückspeisung erhält der Netzbetreiber und die Lieferung an U1-U2-U3 geht auf das Konto des oder der Dritt-Lieferanten. Wenn in Bayern auch Strom aus Norwegischer Wasserkraft ankommt und die Norweger günstigen Atomstrom von Eon kaufen, ist das dasselbe.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo,


    vielen Dank für die Erklärung.


    Mittlerweile hat unser VNB die Auslegung von G. Kaestle bestätigt. Falls die Differenzmenge neg. wird, wird sie als Einspeisung betrachtet und entsprechend verrechnet. Wir müssen also selbst, bzw. mit den Mietern, die wir als Kunden gewinnen, möglichst genau so viel Strom verbrauchen wie Bezugsstrom für die Kundenanlage benötigt wird. Wenn zuwenig verbraucht wird, bekommt der VNB unseren teuren KWK-Strom zum Spottpreis. Falls zuviel verbraucht wird, haben wir zuviel Verwaltungsaufwand. Vom VNB wurde per mail auch bestätigt, dass der 4Q-Zähler "phasensaldierend", also in unserem Sinne "richtig" zählt. Dann bin ich gespannt, wie sich alles darstellt, nachdem die erste Abrechnung vorliegt...


    Ich denke, wir werden einen Ökostromanbieter als Lieferant beauftragen, dann müssen wir hoffentlich keine EEG-Umlage abführen.


    Gibt es denn wirklich keine Erfahrungen mit einer solchen Konstellation, also dem Abrechnen nach §4 Abs 3b KWKG sowie der Umgehung der EEG-Umlage?


    VG
    BA