Hallo an alle,
zuerst einmal ein allgemeines Lob an das Forum, dessen Beiträge nicht unwesentlich zu unserer Entscheidung betrugen, einen Dachs anzuschaffen, der seit jetzt ca. 4 Monaten seinen Dienst verrichtet.
Habe mit meinem Nachbarn eine Fa. gegründet, die das BHKW betreibt und an die beiden EFH Strom und Wärme verkauft soll. Da die Wärmeabnahme unserer beiden EFH für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht ausreichte, beliefert unsere Fa. auch noch einen weiteren Nachbarn, dessen Haus von mehreren Mietparteien bewohnt wird, an die wir auch gerne Strom verkaufen würden.
Nachdem ich jetzt schon eine Weile mitlese, möchte ich das Forum gezielter nutzen, um die Lösungen zu unsere Probleme mit dem BHKW-Betrieb weiter voranzubringen. Ich habe jetzt relativ viel gelesen, aber vermutlich nicht alles, weshalb ich mich schon jetzt entschuldige, falls ich schon beantwortete Fragen stelle.
1. Bei der Fa. haben wir uns für eine UG&Co.KG entschieden, weil wir auf keinen Fall als persönlich haftende Gesellschafter wirken wollten. Im Zusammenhang mit dem häufig vorgeschlagene Konzept von Meyer Consulting, eine Mieter GbR zu gründen, ist mir diese Haftungsfrage nicht begegnet? Zu diesem Problem habe ich auch noch die Frage nach Tipps oder Erfahrungen mit einer geeigneten Betreiberhaftpflichtversicherung?
2. Da auch bei uns einige der Mieter bei ihren alten Lieferanten bleiben wollen, haben wir uns mit der bilanziellen Durchleitung nach §4 Abs 3b KWKG angefreundet. Gibt es hierzu Erfahrungen, wie die Abrechnung genau läuft. Zwar habe ich eine schöne Darstellung der Abrechnungsvarianten gefunden (BWK Bd. 62 (2010) Nr. 7/8), aber die auch schon im Forum diskutierte Frage, ob der Verbrauch des virtuellen Zählpunktes der eingespeisten Strommenge zugeschlagen wird oder von der Bezugsstrommenge abgezogen wird, wird auch in der genannten Abhandlung nicht klar. Gibt es hierzu mittlerweile eine eindeutige, möglichst offizielle Beschreibung/Stellungnahme? Die Neuendorfer hat in einem Thread im Sinne einer Differenzbildung mit der Bezugsstrommenge argumentiert. Zu welchen Tarifen wird dabei abgerechnet, wenn der Lieferant des "Querulanten" einen anderen Tarif bietet als der Lieferant des Bezugsstoms? Muss der VNB diese Differenzbildung vornehmen oder der Lieferant des Bezugsstroms? Die beiden Lieferanten sind bei uns noch identisch, sie gehöhren zumindest zum gleichen Konzern.
3. Punkt 2 führt uns auch gleich zum nächsten Problem, dass unser VNB, Vattenfall, der bilanziellen Durchleitung sehr unwillig begegnet. Welche Möglichkeiten gibt es, den VNB in Richtung bilanzielle Durchleitung zu bewegen?
4. Uns wurde auch eine Wandlerzähleranlage mit einem 4-Quadrantenzähler aufs Auge gedrückt mit dem Argument, dass ein 200A-Anschluss für die Kundenanlage nötig ist. Wie kann ich am einfachsten feststellen, ob dieser 4-Quadrantenzähler auch phasensaldierend zählt?
Ich hoffe euch mit den Fragen nicht zu langweilen, aber ich habe beim Recherchieren richtig passenden Antworten nicht gefunden.
Schon einmal vielen Dank und
VG
Blueangel