Phasensaldierung der Rücklaufsperre von Drehstromzählern?

  • Beiden müssen aber zwingend in den Zählerschrank.

    ...und die Zeitung :?: muss die von einem bestimmten Tag sein oder tut´s auch eine aus dem Altpapier :-(|__|

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Zitat

    Vergiß einfach den Hutschienenzähler als Einspeisezähler. Das wird nix.


    Warum ? Der ist rücklaufgesperrt, MID geeicht , phasensaldierend und verplombt (!). Hast du Info wo der Typ des Zählers vorgeschrieben ist ?


    Zitat

    Da ist das Schema leider ein bischen Mißverständlich


    Ja, den Eindruck habe ich auch....


    Zitat

    Z1 soll der Bezugs- Einspeisezähler sein und Z2 der Erzeugungszähler. Z1 kann durch zwei Rücklaufgesperrte ersetzt werden, so wie bei mir, ....


    Das ist der Knackpunkt. Ich habe einen Zähler Z1, der in beide Richtungen zählt. Dieser gehört dem EVU. Was die mir da einbauen ist deren Sache, darauf habe ich keinen Einfluß. Aber: Ich habe das Recht auf einen eigenen Einspeisezähler (KWK-G, BGB). Dieser ist aber nirgendwo definiert, ausser im KWK-G. Er muss rücklaufgesperrt sein und geeicht (oder MID geeicht). Mehr ist nirgendwo zu finden (und ich habe schon viel gesucht).


    Zitat

    Beiden müssen aber zwingend in den Zählerschrank


    Das trifft für die Zähler Z1 (Bezug und Rückspeisung) zu - aber wo steht, dass es auch auf meinen Kontrollzähler zutreffen muss ? Die beiden Z1 sind bei mir ein Gerät und das ist in einem Zählerplatz montiert. Aber ich muss keineswegs diesen Rückspeisezähler Z1 zur Abrechnung verwenden. Ich habe sogar schriftlich das Zugeständnis des EVU, dass es absolut korrekt sei einen eigenen Einspeisezähler zu verwenden ! Nur die Begründung, welcher es den nun sein muss und wo der sitzen darf - das hat keiner darlegen können. Der Zählerhersteller ist z.B. fest davon überzeugt, dass sein Zähler (der Hutschienenzähler) für die Abrechung beim EVU geeignet sei.


    Daher - was sollte ich tun ? Den Hutschienenzähler in einen separaten Zählerschrank mit eigenem Zählerplatz setzen ? Einen Rechtsstreit mit meinem EVU anstrengen (hätte ich eigentlich keine großen Probleme damit) ? Den Hutschienezähler und meinen Ferrariszähler (=Erzeugerzähler) in ihrer Funktion tauschen lassen ? Ein besonderes Missbrachsverfahren bei der Bundesnetzagentur zu diesem Thema anstrengen um die Sache dann spätestens vor dem OLG Düsseldorf klären zu lassen ?

  • Den Hutschienezähler und meinen Ferrariszähler (=Erzeugerzähler) in ihrer Funktion tauschen lassen ?


    Der Kandidat hat 100 Punkte und gewinnt eine Freifahrt bei Herti auf der Rolltreppe ^|__|^


    Aber jetz ohne Flax, das isses was Du machen musst, alles andere is :_:~

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Hallo!


    Den Hutschienezähler und meinen Ferrariszähler (=Erzeugerzähler) in ihrer Funktion tauschen lassen ?

    So schauts aus! Oder meinst du ein Rechtsstreit lohnt? Der Hutschienenzähler ist wohl für Abrechnungszwecke zugelassen aber speziell für diesen Einsatz greift IMHO die TAB. Ich habe damals sogar den Erzeugungszähler in den Zählerschrank auf einen regulären Zählerplatz setzen lassen weil ich keine Diskussionen mit dem NB führen wollte, die Ergänzung zur TAB die den "abgesetzten" Erzeugungszähler "erlaubt" gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht.


    Viele Grüße
    Joachim, der nicht ganz versteht warum du überhaupt für Einspeisung einen Hutschienenzähler hast setzen lassen

  • Zitat

    Oder meinst du ein Rechtsstreit lohnt?


    Na, für die Anwälte immer ;)
    Aber ein besonderes Missbrauchsverfahren ist ja kein Rechtsstreit. Ich gehe mal davon aus dass der EVU meine Hartnäckigkeit einen eignen Zähler zu verwenden unterschätzt hat. Daher gibt es für diesen eigenen Zähler gar keine Vorschriften ausser das KWK-G und keine Erwähnung in den TAB.


    Zitat

    aber jetz ohne Flax, das isses was Du machen musst...


    Das bringt mir dann zwar keinen Ärger in der Zukunft, aber für die zurückliegenden Abrechnungen muss auch noch eine Regelung gefunden werden. 2010 und 2011 sind noch schwebend.


    Zitat

    ...aber speziell für diesen Einsatz greift IMHO die TAB.


    Schon, aber wo ? Für mich greifen ja sogar die Ergänzungen des TAB2007, welche den abgesetzten Zähler ohne TAB Zählerplatz erlauben.
    Mein dritter Zähler ist ja in dem Schema gar nicht vorgesehen. Oder mal anders gefragt - wo würdet ihr meinen Einspeise-Hutschienenzähler in dem o.g. Schema einzeichnen ? Z1 ist ja der kombinierte Bezug-Rückspeisezähler meines EVU. Und Z2 ? Mein Überschusszähler oder bereits der Erzeugerzähler ? Hm...der Hutschinenzähler ist jedenfalls so angeschlossen, dass er direkt vor dem Rückspeisezähler des EVU hängt (vor=hausseitig). Er sollte also die gleiche Strommenge in Einspeiserichtung zu sehen bekommen wie der EVU-Zähler. Der Strom geht erst durch meinen Zähler, dann durch den EVU Zähler und dann ins Netz. Dieser Anschluss wurde mittlerweile 3x von Fachleuten geprüft (einmal sogar vom EVU).

  • Das bringt mir dann zwar keinen Ärger in der Zukunft, aber für die zurückliegenden Abrechnungen muss auch noch eine Regelung gefunden werden. 2010 und 2011 sind noch schwebend.


    Da wage ich jetzt die kühne Prognose, dass wenn das miit dem Zählerplatz so gemacht wird, die Abrechnungen 2010 u. 11 auch kein Problem mehr sein werden. Denn die Menge kann ja bei der von dir geschilderten Zähleranordnung nicht strittig sein und geliefert hast den Strom auch...also muß der auch bezahlt werden.


    Red´s halt mitanand :-)@@(-:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!: