Phasensaldierung der Rücklaufsperre von Drehstromzählern?

  • Die Dinger die alles können hab ich vom VNB austauschen lassen und für Einspeisung und Erzeugung eigene rücklaufgesperrte Ferrariszähler eingebaut.


    :thumbup:


    Genau - Sein Recht muss man halt nutzen :)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Moin,
    auch wenn etwas :offtopic: , aber in dem Fall hier mit falschen Wasserzählern hat RTL eine Lawine losgetreten! Man sollte die vll. mal auf das Problem hier anstossen :bomb::diablo:


    Grüße AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Zitat

    Genau - Sein Recht muss man halt nutzen :)


    Habt ihr da eine Quelle ? Ich diskutiere gerade mit meinem Energieversorger, der für alle Positionen (Bezug, Rückspeisung, Erzeugung) seine eigenen Zähler haben möchte. Hat einen kompletten Vertragsentwurf dafür, welchen ich nicht zu unterzeichnen gedenke. Ich habe schon Zähler angeschafft und die Miete des Versorgers sehe ich nicht ein zu bezahlen. Irgendwo gab es da etwas, dass der Energieerzeuger für die Einrichtung der Messstelle zuständig ist.

  • Moin,


    ich kann euch nur raten euch nicht darauf einzulassen von denen Zähler zu nehmen.
    Ich weiß aus internen Quellen das die Netzbetreiber gerade dabei sind alles mögliche zu unternehmen das Einspeiser keine eigenen Zähler setzen sollen, dies soll mit aller Macht verhindert werden.



    Gruß
    Tom

  • Irgendwo gab es da etwas, dass der Energieerzeuger für die Einrichtung der Messstelle zuständig ist.


    im BGB ist klar geregelt, dass der Verkäufer einer Sache für das Zählen, Messen und Wiegen zuständig ist. Also für die Einspeisung bist Du es, für den Bezug vom EVU ist es das EVU.


    LG


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo!


    Und auch das KWK-G sagt eindeutig das du den Generator- und Einspeisezähler bis zu einer Grenze von IMHO 50 oder 100kW/elektr. selber setzen darfst. Blos nicht verrückt machen lassen und mit Nachdruck aber freundlich auf die Gesetzeslage hinweisen.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Die Schallmauer ist 100kW, dann brauchts nen Messstellenbetreiber. Leider sehen das manche EVU mit dem BGB anders, meins gehört z.B. auch dazu @:pille
    Können die ja sehen wie die wollen, es gibt jedenfalls eine entsprechende Gesetzesgrundlage :-)@@(-:



    Gruß
    Tom

  • Muss den alten thread nochmal ausgraben. Es geht um meinen eigenen Einspeisezähler zur Abrechnung der Überschusseinspeisung. Gibt es irgendwo Regeln, wo und wie dieser Zähler installiert sein muss und um welche Art von Zähler es sich handeln muss ? Ich habe einen MID geeichten, verplombten, rücklaufgesperrten, phasensaldierenden Hutschienenzähler, welcher in meinem Zählerschrank neben dem EVU Zähler und meinem Gesamterzeugerzähler sitzt - jedoch nicht in einem eigenen Zählerplatz. Bei diesem Einspeisezähler stellt sich mein EVU mit Klauen und Zähnen quer. Ich finde aber auch bei wohlwollender Suche keinerlei Vorschrift oder Richtlinie, die eine bestimmte Zählerart vorschreibt oder ausschliesst. Außerdem findet sich in den Ergänzungen zur TAB 2007 ganz eindeutig in Abbildung 1 auf Seite 4 das Anschlussschema, bei dem als kundeneigener Zähler Z2 zur Lieferung verwendet werden darf. Dieser Zählerplatz Z2 wird wie folgt beschreiben:


    -der Zählerplatz der Messeinrichtung Z1 nach den TAB /3/ ausgestaltet ist, während
    -der Zählerplatz der Messeinrichtung Z2 nach den TAB /3/ ausgestaltet sein kann. Allerdings muss der Zählerplatz für die Messeinrichtung Z2 den technischen Anforderungen
    der DIN VDE 0603 entsprechen;


    Link zur Ergänzung der TAB2007


    Wie ist das zu verstehen ? Reicht mein Hutschienenzähler in dem nicht nach TAB /3/ ausgeführten Zählerplatz im Zählerkasten ? Soll ich den Zähler evtl. lieber in den Nachbarraum mit dem BHKW installieren lassen ? In einen Zählerplatz nach TAB /3/ ? Gibt es dafür einen Montagerahmen, denn ein Hutschienenzähler passt nicht so einfach in einen Zählerplatz (und ich kann ihn ja vermutlich nicht auf eine Holzlatte mit Spaxschrauben dort eindübeln...).


    Die Begründungen des EVU sind etwas wirr, aber sie behaupten wohl dass der Zähler Z2 laut o.g. Schema eigentlich nicht zur Lieferung gedacht sei, sondern der dort im Schema als Zähler Z1 aufgeführte Zähler eigentlich zwei Zähler in einer Funktion darstellt und nur dieser für Lieferung akzeptiert werden würde. Und für diesen Zähler Z1 sei ein Zählerplatz nach TAB /3/ erforderlich, welchen mein Zähler nicht hätte. Deshalb sei mein Zähler nicht zur Abrechnung geeignet q.e.d.


    Wie seht ihr das ?


    Ich habe jetzt Abrechnungen für 2011 erstellt. Diese werden wie 2010 ignoriert, Abrechnungen selbst erstellt und nur diese bezahlt. Ich muss also mahnen. Dagegen wird Widerspruch eingelegt. Dann muss ich klagen. Aber diese Klage wird mit hoher Wahrscheinlichkkeit in eine Gutachterschlacht ausarten (was der EVU vermutlich erreichen will).
    Was würdet ihr machen ?


    P.S. in der weiterführung der TAB 2007 - den VDE-AR-N-4105 ist das Anschlusschema ähnlich.


    Link VDE-AR-N-4105-Entwurf


    Auf Seite 50 und 51 ist das gleiche Schema abgebildt wie un den TAB 2007. Wichtiger Unterschied: im Bild auf Seite 50 ist der Lieferzähler dezentral angeordnet (durch die Wand getrennt). Dieser Zähler wird beschreiben als "Zählerplatz nach TAB oder entsprechend den technischen Anforderungen der DIN VDE 0603" - also ist ebenfalls kein eigener Zählerplatz vorgeschrieben. Daher meine Idee, den Lieferzähler (= o.g. Hutschienenzähler) aus meinem Kasten herauszunehmen und in den BHKW Raum zu setzen.


    Wie sind bei Euch die Einspeisezähler ausgeführt und montiert, wenn ihe eingene Zähler verwendet und euch nicht auf den EVU Zähler verlasst ?

  • Hallo!


    Ich habe einen MID geeichten, verplombten, rücklaufgesperrten, phasensaldierenden Hutschienenzähler, welcher in meinem Zählerschrank neben dem EVU Zähler und meinem Gesamterzeugerzähler sitzt - jedoch nicht in einem eigenen Zählerplatz.

    Nach dem Zählerschema in den Ergänzungen zu den TAB 2007 ist lediglich die Rede das der Gesamterzeugungszähler auch neben dem Generator angeordnet sein darf. Hier kann IMHO auch ein Hutschienenzähler eingesetzt werden. Der Einspeisezähler, der ja normalerweise als kombinierter Einspeise- Bezugszähler ausgeführt wird, muß IMHO zwingend in den Zählerschrank auf einen dafür vorgesehen, plombierfähigen Zählerplatz.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Zitat

    Der Einspeisezähler, der ja normalerweise als kombinierter Einspeise- Bezugszähler ausgeführt wird, muß IMHO zwingend in den Zählerschrank auf einen dafür vorgesehen, plombierfähigen Zählerplatz.


    Das ist der Fall für den vom EVU gesetzten Zähler. Diesen möchte ich aber nicht zur Abrechnung einsetzen. Ich habe einen eigenen Zähler setzen lassen, welcher ebenfalls die Rückspeisung miss. Dies ist der o.g. Hutschienenzähler und dieser sitzt nicht in einem eigenen Zählerplatz. Ich verstehe das so, dass er in o.g. Schema dem Zähler Z2 entspricht, da dieser für "Lieferung" gedacht ist. Da ich in diesem Fall der Energielieferant bin habe ich bekanntermassen ein Recht auf einen eigenen Zähler.
    In dem Schema ist der dritte Zähler gar nicht eingezeichnet. Ein Zähler kommt vom EVU (meist ein Zweirichtungszähler, ein Zähler kommt von mir und misst die Rückspeisung und ein weiterer Zähler misst die erzeugte Gesamtenergie. Dieser kann im BHKW sitzen, nur ist der in meinem BHKW verbaute Zähler nicht geeicht. Also musste ich einen separaten, geeichten Zähler dafür setzen.

  • Diesen möchte ich aber nicht zur Abrechnung einsetzen. Ich habe einen eigenen Zähler setzen lassen, welcher ebenfalls die Rückspeisung miss. Dies ist der o.g. Hutschienenzähler und dieser sitzt nicht in einem eigenen Zählerplatz.



    Das wird so nicht funktionieren. In dem Fall gilt nicht was Du möchtest sondern da is Dein NB klar im Vorteil.


    Aus eigener Erfahrung und nach endlosen Diskussionen mit meinem NB ist es wirklich so, dass der Einspeisezähler (nicht BHKW-Erzeugung) auf einem Zählerplatz auf der Anschluss-Zählertafel sitzen muss. Der muss geeicht, rücklaufgesperrt und plombierbar sein. Streiten kann man, und das tu ich mit meinem NB immer noch, ob der Einspeisezähler, der ja Dein/mein Eigentum sein kann, ein elektronischer oder ein Ferraris sein darf.


    Mir haben die einen elektronischen Zweirichtungszähler, der logischerweise wegen dem Bezug denen gehört und auch kostet, reingehängt. Ich hab die gebeten mir einen normalen Einrichtungszähler einzubauen aber dass wollten die nicht. Der Kompromiss war, dass der Zweirichtungszähler drinbleibt, ich aber nur die halbe Zählermiete bezahle.


    Das mit den Zählern ist schon immer ein Streitthema und wird´s auch bleiben. :evil:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Hallo!


    Ich habe ja selbst bei meinen Beiden eigene Erzeugungs- und Einspeisezähler. Der Bezugszähler ist ein Eintarif- Einrichtungszähler, rücklaufgesperrt und phasensaldierend. Der eigene Einspeisezähler muß laut TAB im Zählerschrank sitzen, der Erzeugungszähler kann auch beim BHKW sitzen. Vergiß einfach den Hutschienenzähler als Einspeisezähler. Das wird nix.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo!


    Ich verstehe das so, dass er in o.g. Schema dem Zähler Z2 entspricht, da dieser für "Lieferung" gedacht ist.

    Da ist das Schema leider ein bischen Mißverständlich. Z1 soll der Bezugs- Einspeisezähler sein und Z2 der Erzeugungszähler. Z1 kann durch zwei Rücklaufgesperrte ersetzt werden, so wie bei mir, Beiden müssen aber zwingend in den Zählerschrank.


    Viele Grüße
    Joachim