Eckpunktepapier | Monitoring-Bericht | Novelle des KWK-Gesetz 2012

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    wie viele sicherlich Wissen,
    ist eine Novellierung des KWK-Gesetzes für 2012 geplant/erforderlich.


    Hierzu wurde ein Monitoring des KWK-Gesetzes bauftragt
    -schliesslich, ist es ja immernoch Gesetz, dass man den Anteil aus KWK verdoppeln möchte-
    um zu schaun, wie sich die bisherigen Instrumente ausgewirkt haben.


    Dieser Bericht liegt meines Wissen noch nicht vor (soll in Kürze kommen)


    Das hält aber unsere Regierung nicht davon ab
    ein Eckpunktepapier zu erstellen, wo die Ergebnisse (wenn sie denn rechtzeitig kämen) einfliessen sollen
    bzw. schon jetzt über die Ergebnisse und künftige Maßnahmen der zuständige Referent im BMWI erarbeitet.


    Wie es scheint,
    möchte unsere Regierung sowohl die Atomfrage, als auch die EEG-Änderungen als auch die KWK-Fragen
    in einem Abwasch noch vor der Sommerpause klären....und bereits am 06.06. soll ein Kabinettsbeschluss ergehen.


    Wir finden die Zeit zwischen Veröffentlicheung des Monitoring-Berichtes (nächste Woche?),
    dem Verfassen eines Entwurfes durch den zuständigen Referenten
    und vor allem für die Stellungnahmen der Branchenvertreter (und wir sehen uns durchaus als einen Teil dessen)
    viel zu kurz ist um sachlich die Ergebnisse des Monitoring-Berichtes auszuwerten.


    Dies möchten wir an dieser Stelle klar kritisieren.


    ----------------


    Dennoch
    -auch wenn ein Referentenentwurf noch kein Kabinettsbeschluss ist und dieser noch kein Gesetz-
    ist höchste Eile geboten,
    denn was da erstmal rein kommt -bzw. nicht berücksichtigt wird-
    kommt vorerst nicht so schnell auf den Tisch.


    ----------------


    Der bhkw-forum e.V.
    erarbeitet gerade ein kleines Positionspapier
    die Problemstellungen im Bereich der KWK sind sehr vielschichtig
    und man wird hier nicht alles einbringen können
    -der arme Referent ist sicherlich auch kein KWK-Profi-
    so dass das Positionspapier nur einen kleinen Teil der Sorgen beinhalten kann.


    Dennoch möchten wir anregen,
    dass hier an dieser Stelle die Forenmitlgieder berichten wo der Schuh drückt.


    Also raus damit
    und hier bitte, BITTE
    keine wilden, quervelinkten Diskussionen, damit auch die weniger Aktiven Mitleser dem noch folgen können.
    Am Besten Sogar nur Bennenung des Themas und ein paar kurze Sätze hinterher



    Wir werden dann hier die Punkte sammeln
    nochmals aufarbeiten und möchten dann ALLE Mitlgieder dazu animieren SELBER AKTIV ZU WERDEN
    Durch Briefe an die Ministerien, die Referenten, EUREN Abgeordneten, Regierungsparteien, Oppositionsparteien, andere Lobbygruppen, usw usw

  • Ich fang dann mal gleich an
    und geb eine erste Anregung, was shcon im verein diskutiert wurde


  • ein anderer Punkt,
    der vielen Mitgleidern hier auf der Seele brennt
    ist sicherlich die als ungerecht empfundene (und meines Erachtens vollkommen zurecht)
    Vergütung der vom Gesetzgeber zugestandenen Netznutzungsentgelte


  • Ich denke,
    dass die KWK genau die richtige Antwort auf viele energiepolitischen Fragen liefern kann.
    und im Vergleich zu anderen Erzeugungsoptionen eine durchaus preiswerte und ökologische Lösung darstellt.


    Dennoch
    befinden wir uns in der Kleinserienfertigung und mit dem richtigen "Schupps" könnte es eine erfolgsstory werden.


    Deshalb ein weiterer Punkt
    der gerade im Hinblick der neuen kleinen Geräte einen wichtigne An-"Schupps" leisten könnte.



    Die Auswirkungen siehe Grafik

  • Ich denke


    bei einer gerechten Vergütung von unter 1+2 genannten Punkten
    hätte man schon eine solide Basis, dass man Bestandsanlagen auch weiter betreiben kann.
    Sollte sich hier nciths tun, wären Bestandsanlagen auf weitere Förderungen angewiesen
    bzw. ein massenhaftes Abschalten der Anlagen nach KWK-Gesetz2002 (Ende des Förderzeitraumes) wäre die Folge.


    Auch für Bestands- und neuere Anlagen könnte sich eine bessere Wirtschaftlichkeit ergeben.


    Ich finde,
    dass sind schonmal starke Argumente
    die auch politisch ziehen sollten. Entbürokratisierung, gerechtere Preise und bessere Marktbedingungen ohne zusätzliche Fördergelder sind sicherlich ein schlagkräftiges Argument.


    Dennoch könnten diese Maßnahmen nur einen moderaten Ausbau gewährleisten,
    deshalb halte ich das vorgeschlagene MAP für sinnvoll. Wir befinden uns auf einem historischen Tief bei der KWK-Umlage und wenn man sieht, dass selbst so eine Förderung die Umlage unter 0,1cent/kwh (und da müsste es schon extrem gut angenommen werden...richtig boomen) erscheint mir dies politisch vertretbar.
    Da ein Ausbau um Faktor 10 in den nächsten 2-3 jahrne auszuschleissen ist, könnte man heir sogar eine Start-Prämie noch oben auf packen.
    Idee: 4.000€ extra im ersten Jahr, 3.000 im zweiten, 2.000 im dritten und 1.000 im vierten.
    So lang es was "extra" und zeitlich begrenzt zu holen gibt, scheinen die Investitionshemnisse schnell beseitigt.
    Zur Entlastung der Heizungsbranche würde ich einen Stichtag im Sommer empfehlen (01.09...vor beginn der Heizungsperiode)

  • weitere Punkte
    -die ich jetzt schaff detailliert zu beleuchten-


    könnte/sollte man ansprechen,
    doch auch der Hinweis...das man so kurzfristig wohl den zuständigen Menschen nciht überladen sollte


  • Wie soll das praktisch gehen? Der BHKW-Betreiber bezahlt keine Stromsteuer, er ist doch schon befreit. Wer führt Stromsteuer ab? Normalerweise das EVU - Abt. Vertrieb. Das EVU kann, wenn es KWK-Strom verkauft, seinen Kunden einen günstigeren Tarif anbieten. Ich glaube nicht, dass es zu kurzfristigen Effekten führt und dem Mini-BHKW-Betreiber Stromsteuer ausgeschüttet würde. Das funktioniert nur, wenn ein Stromklassifizierungsystem vorhanden wäre: Dann wäre das Produkt Strom aus kleinen KWK-Anlagen steuerbefreit und man könnte einen höheren Preis dafür bieten. Gegebenenfalls würde sich ein Wettbewerb um das steuerarme Produkt entwickeln, so dass hierfür etwas höhere Preise geboten werde würden als der übliche Preis. Ich bezweifle, dass das anfangs auch die Rückspeisungen von Mini-BHKWs in ein solches Bilanzierungssystem reinkommen. Vielleicht mit Smart-Metern.


    Zeitgleich und Ortsnah? Warum hat man das überhaupt ins Stromsteuergesetz reingeschrieben?


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)


  • vermiedene Netznutzungsentgelte (vNNE)


    a) Zugrundelegen eines Standardeinspeiseprofils für BHKW-Anlagen


    b.) Die netzentlastende Wirkung der netzgekoppelten, dezentralen KWK ist physikalisch vollkommen unabhängig davon, ob der Betreiber die Strommengen einspeist oder selber nutzt. Die Vergütung der vNNE erfolgt bisher allerdings nur auf die eingespeiste Strommenge.
    Hier wäre eine Korrektur in der Netzentgeltverordnung wünschenswert, die eine gerechte Vergütung auch für eigenverbrauchte Mengen sicherstellt.


    a) ist sehr sinnvoll falls man den Smart Meter mit registrierender Lastgangmessung (RLM) scheut. Ein witterungsabhängiges Standardeinspeiseprofil würde nicht nur beim BHKW-Betreiber helfen, sondern auch dem Netzbetreiber, wovon einige bis letztes Jahr auch die PV als Bandeinspeisung angenommen hat. Das ist natürlich Mumpitz, und genauso ist es Mumpitz die Rückspeisung aus einem BHKW + Hausverbraucher als Bandlast zu bilanzieren.


    b) Jein. Die netzentlastende Wirkung ist unabhängig, aber der Verbraucher zahlt ja Netzentgelte. Wenn der Verbraucher die Netzentgelte nun nicht mehr zahlt, weil er seinen Bedarf nicht nur aus dem Netz nimmt, sondern auch aus dem BHKW, dann kompensiert das BHKW im Netz nur mit seiner rückgespeisten Leistung. Den Satz b) bitte streichen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Gunnar,


    ich will hier weniger Diskutieren
    und vor allem nciht hören, was nicht geht


    aktuell
    gehen Überschussmengen von den kleinen BHKWs ins Netz
    und werden mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit zeitgleich und ortsnah verwendet.
    zeitgleich ist logisch, da im Netz immer es sofort verbraucht wird
    und ortsnah auch klar, bei den mini-Leistungsklassen.


    Dieser Strom wird dann VERSTEUERT z.B. aufm Nachbargrundstück bezogen.


    Ein EVU,
    welches sich bei größeren Klassen eine Lastgangmessung leistet, könnte(und wird es wohl so machen...siehe Gasag mit dem 4km Radius) durchaus den Nachweis erbringen und stromsteuerbefreit es den Kunden liefern.
    Ein Kleinbetreiber mangels Technik, bürokratischem Aufwand und mangelnden Kunden (unsere Mitglieder wollen ne effiziente Heizung und nciht im Strombuisiness aktiv sein), kann es nicht.


    Sein Strom wird
    -obwohl vom Gesetgeber explizit nicht so gewollt-
    versteuert.


    Warum sollte eine Erstattung der Stromsteuer auf den eingespeisten Strom nicht möglich sein?
    Ich finde die Forderung absolut legitim !
    (zumal die Verordnungsermächtigung Änderungen "im Sinne des Gesetzes" hergibt)


  • Wir möchten ein Anreizprogramm anregen, welches sich in der Größenordnung von 5.000€ pro KWK-Anlage <50kW_el bewegt. Die Höhe ermöglicht eine Glättung der spezifischen Investitionskosten im kleinsten Leistungssegment.


    Ich finde eine weitere Stufe bis 5 kW (10 ct) wie die 50 kW-Stufe (5 ct),
    ggf. auch eine Unterteilung mit 1 kW (16ct) bis 5 kW (8ct) erst mal besser.
    Dann sollte man den kleineren Anlagen bis z.B. 3 kW die Wahl lassen, statt der järlichen Vergütung, einmal einen Pauschalbetrag als Investzulage abzuholen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Zitat

    b) Jein. Die netzentlastende Wirkung ist unabhängig, aber der Verbraucher zahlt ja Netzentgelte. Wenn der Verbraucher die Netzentgelte nun nicht mehr zahlt, weil er seinen Bedarf nicht nur aus dem Netz nimmt, sondern auch aus dem BHKW, dann kompensiert das BHKW im Netz nur mit seiner rückgespeisten Leistung. Den Satz b) bitte streichen.


    ein wider-Jein
    denn der resultierende Lastgang eines Objektes mit BHKW dürfte anders aussehen, als ohne.
    Dann bräcuhte man auch wieder andere Netzentgelte für solche Objekte...andere Profile usw.


    Sicherlich dürfte hier eine kleine Unschärfe sein,
    aber deshalb gibt es ja Standardprofile, gerade weil die Objektscharfe Erfassung bei kleineren Leistungen zu aufwändig erscheint.
    Diese Unschärfe sollte man auch bei kleinsten Einspeisern tolerieren können
    und so tun, als ob die "Normalbezieher" mit dem zugehörigen Profil sind, und alles was produziert wird das Netz entlastet |__|:-)


  • Ein Kleinbetreiber mangels Technik, bürokratischem Aufwand und mangelnden Kunden (unsere Mitglieder wollen ne effiziente Heizung und nciht im Strombuisiness aktiv sein), kann es nicht.


    Der Kleinbetreiber müsste seinen Strom an jemanden verkaufen, der das hinbekommt. Der Kleinbetreiber ist nicht verpflichtet, den Strom dem Netzbetreiber zu geben, auch wenn es bequem wäre. Der Netzbetreiber allerdings könnte den Strom direkt zur Deckung seiner Netzverluste nutzen - das funktioniert dann allerdings nur bis zu einem gewissen Durchdringungsgrad.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)


  • ein wider-Jein
    denn der resultierende Lastgang eines Objektes mit BHKW dürfte anders aussehen, als ohne.
    Dann bräuchte man auch wieder andere Netzentgelte für solche Objekte...andere Profile usw.


    Das resultierende Profil wäre das Verbraucher-Profil (z.B. Standardlastgang für Haushalte H0) minus das Einspeise-Profil (witterungsabhängig) für die Mini-KWK.


    Trotzdem gibt es vNNE nur für die rückgespeiste Strommenge, wenn auch dann einen Leistungsanteil, wenn sich die Profile durchsetzen würden. Der nicht eingespeiste Strom verringert den Fremdbezug, der dann natürlich auch frei ist von Netznutzungsentgelten, da er aus dem BHKW kommt.


    Zitat

    ich will hier weniger Diskutieren
    und vor allem nicht hören, was nicht geht


    Ich will vor allem, dass ohne große Diskussion nur das gefordert wird, was schnell und simpel umgesetzt werden kann und nicht das gesamte System umkrempelt. Eine zusätzliche Stufe gehört dazu und ggf. die Wahloption für die Mini-BHKW fürs EFH (bis 3 kWh) statt der jährlichen Abrechnung einen einmaligen Zuschuss abzurufen.


    Das nicht nur ans BMU/BMWi als Ideenfundus für die Ressort-Abstimmung, sondern auch in die Fraktionen, wo die Fachparlamentarier de jure das letzte Wort haben.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

    Einmal editiert, zuletzt von gunnar.kaestle ()

  • Zitat

    Ich will vor allem, dass ohne große Diskussion nur das gefordert wird, was schnell und simpel umgesetzt werden kann und nicht das gesamte System umkrempelt.


    Danke
    1. weil auch ich machbare Optionen mag, aber auch
    2. sollte man aber nicht nur mit minimal-Anregungen (wir haben ja hie rselten von Forderungen geredet) reingehen.


    Zitat

    Der Kleinbetreiber müsste seinen Strom an jemanden verkaufen, der das hinbekommt. Der Kleinbetreiber ist nicht verpflichtet, den Strom dem Netzbetreiber zu geben, auch wenn es bequem wäre.


    Womit wir beim Thema umsetzbarkeit wären
    ...Wo sin denn die Drittanbieter, die "das hinbekommen"?
    technischer und bürokratsicher Aufwand, genau das wollt ich damit sagen, behindern die vom gesetzgeber gewollte Stromsteuerbefreiung bei Netzeinspeisung.
    Wir können natürlich weiter warten, wenn shcon in den ersten 10 Jahren nach KWK-G es keiner hinbekommen hat...vielleicht passiert ja was in den nächsten.


    Oder, wir blicken den Realitäten ins Auge und schauen, was "schnell und simpel" umgesetzt werden könnte.
    Hier erscheint mir eine Vergütung, bzw Erstattung der Stromsteuer durch's FA auf die eingespeiste Mengen deutlich einfacher.