Eckpunktepapier | Monitoring-Bericht | Novelle des KWK-Gesetz 2012


  • Womit wir beim Thema umsetzbarkeit wären
    ...Wo sind denn die Drittanbieter, die "das hinbekommen"?


    Ich dachte, buzzn lebt von den 2 cent Unterschied.


    Zitat

    Oder, wir blicken den Realitäten ins Auge und schauen, was "schnell und simpel" umgesetzt werden könnte.
    Hier erscheint mir eine Vergütung, bzw Erstattung der Stromsteuer durch's FA auf die eingespeiste Mengen deutlich einfacher.


    Lass die Stromsteuer Stromsteuer sein und gibt einfach einen Klacks Sahne auf die Vergütungschraube: der höhere Satz für die kWs bis 5 kW strahlt dank dem gleitenden Übergang bis in die 15er Region rein. Bei annähernd 100% Eigenverbrauchsquote hast Du sowieso die Stromsteuerbefreiung voll ausgenutzt, weil keine Stromsteuer bei der Lieferung an die Mieter anfällt.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • tzz


    ein Anbieter,
    sind noch kein Markt
    ...erst recht kein Markterprobter


    Glaub ich nicht, dass die 2,05ct auch bei denen ankommen, die der gesetzgeber vorsah...beim Betreiber
    Wie auch, wo doch nun der Drittanbieter den technischen und bürokratischen Aufwand betrieben muss.


    Mensch Gunnar,
    si doch mal nen bissl pragmatiker...was ist denn daran schlimm
    wenn statt eine "gewälzten Stromsteuerbefreiung" eine Direktauszahlung an den Betreiber gehen würde
    ...es ändert sich doch ncihts, nur das das Geld dann dort ankommt, wo es auch Gesetzgeber für vorgesehn hat.

  • Zitat

    Lass die Stromsteuer Stromsteuer sein und gibt einfach einen Klacks Sahne auf die Vergütungschraube: der höhere Satz für die kWs bis 5 kW strahlt dank dem gleitenden Übergang bis in die 15er Region rein. Bei annähernd 100% Eigenverbrauchsquote hast Du sowieso die Stromsteuerbefreiung voll ausgenutzt, weil keine Stromsteuer bei der Lieferung an die Mieter anfällt.


    1. Mit einer höheren Vergütungsschraube ist Bestandsanlagen nicht geholfen
    2. find ich eine moderatate Erhöhung der KWK-Umlage nciht verkehrt, aber auch nciht leichter durchzusetzen als eine GERECHTE Behandlung
    3. drücken uns bei Weiterverkauf an Mieter noch andere Schuhe...aber das ist ein extra Thema
    Auch manch andere user haben sichelrich 100% Stromeigenverrbauch, aber nicht zeitgleich und schwupps, wird die Anlage unrentabel, obwohl im NEtz nur als Rauschen zu sehen

  • Auch manch andere user haben sichelrich 100% Stromeigenverrbauch, aber nicht zeitgleich und schwupps, wird die Anlage unrentabel, obwohl im NEtz nur als Rauschen zu sehen


    Ja firestarter da muß ich das gleiche sagen wie vor 11 Jahren den H.J.F.


    Währed den Anfängen


    Oder ich hab dein Beispiel falsch verstanden _()_



    100% Eigenverbrauch für mich bedeutet das kein Strom ins Netz gelangt
    nur zu den Eigenverbrauch hinter den Anschlußpunkt am Netz und den zugehörigen Wärmenutzern


    Wenn der Strom unmittelbar und ohne vorher um Mitternacht ins Netzgeliefert zu werden
    um dann unter Tage genutzt zu werden mit der Begründung der war ja nur geliehen genutzt wird
    ist das 100% Eigennutzung, Strom Verleihen und dann wieder holen ist keine Eigennutzung sonder
    ein Austrede und wird die Politik nicht Überzeugen die KWK als Lastgängiger Energielieferant muß
    das was sie kann auch Leisten, Ausreden wie wir sind gefühlt 100% CO² frei und voll ÖKO das
    haben sich andere an die Brust geheftet. KWK muß Ökonomisch dadurch Überzeugen das viel
    unnötiges vermieden, wenn nicht mit Fehlentscheidungen der Vergangenheit und Zukunft belastet,




    Hauptinteressent, müßt nach den Debakel die CDU/CSU sein den die Wendehalspolitik hat der Wähler
    zurecht nicht Abgekauft, sogar die bisherigen Stamwähler meinen @:pille wenn ich Grün will,
    kannn ich gleich die wählen.

  • Manni,


    das eine ist die Stromsteuerbetrachtung
    und das andere die Netzbetrachtung


    In der Netzbetrachtung spielt es schon eine Rolle
    und kann dabei auch diskutiert und berücksichtigt werden.


    Bei der Stromsteuer
    geht es rein um die Steuerbefreiung...und hier sieht der Gesetzgeber halt keinen Unterschied zwischen Einspeisung und selber nutzen vor
    ...aber praktisch kann man nur den selbstgenutzen steuerbefreit nutzen
    und für den eingespeisten die zustehende Befreiung nicht geltend machen.


    Bei allem für und wieder
    erscheint es am einfachsten wenn Betreiber den ausbezahlt bekommen...


    Bitte nicht die Themen mit z.B. netmetering mischen
    Es geht hier nicht um andere Förderung, neue Strukturen oder sonst was
    sondern rein um einen Punkt, der m.E. den Betreibern schon immer zugestanden hätte (nur praktisch nicht umsetzbar ist)

  • - geplante Änderungen beim KWK-Zuschlag für EEG-Anlagen
    - NaWaRo-Regelungen bei EEG-Anlagen
    - Einsatzkriterien von Waldhölzern nach EEG


    Bitte ein paar ausführende Stichpunkte dazu.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • - geplante Änderungen beim KWK-Zuschlag für EEG-Anlagen


    KWK-Bonus nicht Zuschlag :cursing:


    Aber das nur am Rand


    das EEG als Auslaufmodell der Dezentralen Erneuerbaren Energie sollte zwar
    schon beachtet werden auf das die EVUs das nicht zum Selbsbedinungsladen wie
    die Autoindustrie das Eauto
    http://www.faz.net/s/RubCE8442…Tpl~Ecommon~Scontent.html
    umschreibt, ist aber langfristig durch ein geeignetere Regelung ( z.B. Brenstoff und Wirkungsgrad
    bezoges Steuermodell zu ersetzen das, Realistischer mit angeblichen CO² Einsparungen umgeht
    als das EEG das selbige völlig ignoriert und nur Lobbytechnik fördert und alle 4 Jahr in einen
    Totalen Schlingerkurs umgeschrieben wird ) zu ersetzen die allen eine Langfristige Rechtssicherheit
    gibt um Investitionen auf solider Kaufmänischer und Technischer Bassis zu ermöglichen.


    Nicht das wieder Betrüger wie die von GFE und anderen mit angeblich Staatlichen Garatien
    Leit bescheißen, geb aber zu wer keine Ahnung von hat und nur nach den Geld schielt,
    gehört im Sinne einer höheren Ordnung bestraft :whistling:



    Insoffern sollte das Hauptthema dezentrale KWK bleiben eventuell so das nicht Fossile
    Brennstoffe ( es wäre denkbar jetzt bereits Altholz einzusetzen, was CO² Neutral aber nicht EEG Fähig ist )
    berücksichtigt ( so ein Brennstoff läuft total am Zollamt vorbei bekommt
    also keine Vorteilsgewärung )

  • Bei der Stromsteuer
    geht es rein um die Steuerbefreiung...und hier sieht der Gesetzgeber halt keinen Unterschied zwischen Einspeisung und selber nutzen vor
    ...aber praktisch kann man nur den selbstgenutzen steuerbefreit nutzen
    und für den eingespeisten die zustehende Befreiung nicht geltend machen.


    Das seh ich ähnlich wie Gunnar


    Lass die Stromsteuer Stromsteuer sein



    nur Sahne soll man sich verdienen nicht so bekommen das macht die Falschen Fett.


    Stromsteuer kann im engsten Umfeld gespart werden so die Gesetzesabsicht
    nur ein wildes Einspeisen mit der Begründung der Nachbar nimmts ist mir zu sehr
    ein Argument von Hardcoresolaristen, was machst Du wenn da alle Nachbarn einen Öcopower haben
    weil der laut Ökopowerverbauer immer passt, auch die Stromsteuer vergüten :?:
    das wär aber nicht in dem Sinne des Gesetztes da der Strom zwangsläufig über eine höhere Ebene geht,
    das Gesetzt soll in Zukunft nach Möglichkeit so sein das nicht alle paar Jahr drin gepfuscht
    werden muß um den gröbsten Schmutz der letzten Pfuschaktion zu tilgen.

  • Zitat


    nur Sahne soll man sich verdienen nicht so bekommen das macht die Falschen Fett.


    Nun,
    sollen also die BHKW-ler weiterhin auf diesen ihn zustehenden Ertrag verzichten
    und lieber versuchen auch nach der Förderung einen weitergehenden Zuschlag zu bekommen????


    Erscheint mir eine sehr realistische Forderung X(
    wo Politik bestimmt jubelt.


    Leute
    hier gehts um einfach, schnell umsetzbare und pragmatische Lösungen
    ...die auch irgendein Politker auf die schnelle verstehen kann.


    Thema Netzlasten hat was mit den Netznutzungsentgelten zu tun
    und kann auch da diskutiert werden...bei der Stromsteuer aber gehört es nicht rein

  • Erscheint mir eine sehr realistische Forderung X(
    wo Politik bestimmt jubelt.


    Die Politik jubelt nie wenns um Geld geht, die peilt höchsten kann ich meine Klientel bedienen



    Ich bin nicht für ein Ausbezahlung der Stromsteuer für wild ins Netz gestellten Strom,
    aber das die nicht anfällt wenn der BHKW Betreiber seinen Wärmekunden Strom liefert
    auf der Niederspannungsebene, weil das ein Sinnvoller Zusammenhang der Lokale dezentral
    KWK fördert ohne in vorgelagerte Netze zu gehen, dürfte Er diesen in Zusammenhang mit
    Wärmelieferung erzeugten Strom EEG-Umlagefrei liefern wäre das



    A Unbürokratisch


    B Relativ schnell Konkurrenzfähig


    C würde die Netzbelastung reduzieren


    D müßt nicht erst Geldeinsammeln um es anschließend zu verteilen
    wer gut und Kostengerecht Strom und Wärme macht bekommt das Sahnehäufchen
    wer murkst gehört nicht in das Geschäft und frist nicht nur Sinnlos aus ein Topf.



    Mein Sicht der Dinge

  • Ein solches Papier muss auf eine A4 Seite passen, damit es vom fachfernen Publikum (Politik) erfasst werden kann. Zudem müssen wir uns auf die Punkte beschränken, die besonders wichtig sind. Das ist Mikro-KWK für unseren Verein. Hier mal ein erster Entwurf:


    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Betreiber von KWK-Anlagen, welche den erzeugten Strom direkt an Verbraucher in räumlicher Nähe verkaufen sind von der Stromsteuer befreit, um kleine KWK-Anlagen als Heizungsersatz zu fördern.



    Hmmmm


    so steht das nicht ganz drin im Gesetz, auch ich kann meinen Wasserkraftstrom ohne Stromsteuer verkaufen

  • Nicht die Betreiber sind generell befreit sondern der erzeugte Strom. Ist abgeändert.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • So ein neues Vorfiltersystem eingebaut, was ein länger Standzeit der Wassereinspritzdüsen erlauben soll,
    als ein Auge am Steuerrechner und ein Auge dafür jetzt mit mehr Aufmerksamkeit hier


    I. Kraftwerksneubauten nur mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
    In konventionellen Großkraftwerken wird bei der Erzeugung von Strom der größte Teil der eingesetzten Rohstoffe als Abwärme ungenutzt mittels Kühltürmen “entsorgt”. Diese Verschwendung von bis zu 60% der in fossilen Brennstoffen enthaltenen Energie können und dürfen wir uns nicht mehr leisten. Intelligenter und umweltfreundlicher ist die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, bei der die Abwärme genutzt wird. Die Möglichkeiten reichen von der Beheizung von Gebäuden sowie Gewächshäusern und Warmwasserbereitung mittels Nah- und Fernwärme bis hin zur Bereitstellung von Kälte mittels Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung. Neue Kraftwerke und Biogasanlagen sollten durch Gesetzesänderung zukünftig nur bei Nutzung eines Großteils der anfallenden Wärme genehmigungsfähig sein.




    So Biogas gehört raus, ander Baustelle EEG und wenn Biogas als Regelkraftwerk eingesetzt werden soll
    wie willst das mit Wärme Koppeln, schon heut ist unklar wie ausfallende Wärmelieferungen Entschädigt werden.


    Dann ist das viel zu Freundlich und zu wenig Dramatisch


    In konventionellen Großkraftwerken die im Verbund mit Flukuierenden Erneuerbaren betrieben werden ist der
    Anteil der Abwärme inzwischen auf 73,8% im Jahr 2008 ( hier kommt ein Verwies auf ein auf einen Beiblatt mitgelieferten
    Energieflußbild
    http://www.ag-energiebilanzen.…&mimetype=application/pdf )
    gestiegen, während im Jahr 1995 ( hier wieder Verweis auf Beiblatt mit Zahlen
    http://www.zw-jena.de/kkimages/energieflussbild1995.gif ach und wieder fällt mir auf, Früher alles besser
    sogar der Pumpstrom ist extra aufgeführt :love: )
    nur 65% der Energie in Form von Wärme ohne Nutzung entsorgt wurden, dies ansteigende Verschwendung von Primärenergie
    trotz großen Kapitaleinsatz im EEG kann nur durch schnellreagierende und Effizente KWK Kraftwerke aufgefangen werden.
    KWK Kraftwerke verschwenden die Abwärme nicht in Kühltürmen sondern verwerten diese in Raumheizung, Warmwasser
    und bei Verbesserten Rahmenbedingungen auch als Kältelieferant oder Klimatisierung in Büros, Einkaufs und Rechenzentren
    ( Hier kann man noch ein Beispiel einfügen auf das das Beiblatt nicht so leer bleibt ) so kann der Elektrischeenergiebedarf
    für Klimatsierung duetlich Reduziert werden ( eine passende Statistick wär nicht übel ) der Satz


    Neue Kraftwerke und Biogasanlagen sollten durch Gesetzesänderung zukünftig nur bei Nutzung eines Großteils der anfallenden Wärme genehmigungsfähig sein.


    gefällt mir bis auf die Biogasanlagen, aber das hat ich schon geschrieben