BHKW für 104 WE, Heizzentrale jenseits einer öffentlichen Straße

  • Ich bin der Meinung (lass mich aber gerne berichtigen), dass Du über das Kabel nicht nachdenken mußt. Das ist lt. EEG Sache des Neztbetreibeners.


    In § 8 EEG steht eindeutig dass EnBW den Strom abnehmen muss , der erwähnte § 11 greift hier nicht, da BHKW- Leistung < 100 Kw



    Lt. § 9 EEG müssen die sich auch kümmern wie die den Strom von Deiner Heizzentrale in den Trafo bringen. Wegen dem Kabel müssen die sich den Kopf zerbrechen.



    So würde ich das bei der EnBW begründen. |__|:-)

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Gaspreis ist 5,79 Cent/kWh und 9,9 Euro Grundpreis/Monat inkl. MwSt. bei Lichtblick.

  • Ich bin der Meinung (lass mich aber gerne berichtigen), dass Du über das Kabel nicht nachdenken mußt. Das ist lt. EEG Sache des Netzbetreibers.
    In § 8 EEG steht eindeutig dass EnBW den Strom abnehmen muss , der erwähnte § 11 greift hier nicht, da BHKW- Leistung < 100 Kw


    Es stellt sich die Frage, ob sich ein BHKW mit Biomethan im Leistungsbereich von 50 kW überhaupt lohnt oder wie es im Vergleich zu einem Erdgas-BHKW abschneidet.


    [Blockierte Grafik: http://asue.de/cms/upload/bros…-kenndaten-abb-3-3_sw.jpg]
    Quelle: ASUE


    Elektrischer Wirkungsgrad rund 35%,
    Angenommener Gesamtnutzungsgrad 90%
    (niedrige Rücklauftemperatur im Nahwärmenetz + Brennwertnutzung)
    Thermischer Nutzungsgrad 55%,
    Stromkennzahl 35/55 = 0,63


    Angenommen das Biomethan kostet 9 ct und das Erdgas 6 ct pro kWh, dann erzeugt man den Strom zu variablen Kosten von rund 12 ct/kWh bzw. 9 ct/kWh. Allerdings kostet die Wärme in dem einen Fall (bei 100% thermischen Wirkungsgrad bezogen auf Hi) rund 6 bzw. 9 ct/kwh, d.h. man erzeugt mit dem BioMethan-BHKW pro Wärme, die dann 3 ct/kWh teurer ist und Strom, der auch 2 ct teurer ist. Man hat dann circa eine 2/3 kWh Strom, die nach dem EEG zu vermarkten wäre statt nach dem KWKG und das zu 5 ct höheren Gesamtkosten. Pro kWh muss man also eine 7,5 ct/kWh_el höhere Marge einfordern.


    Einfacher erscheint mir in solchen Fällen immer die Direktvermarktung an die Bewohner der Siedlung/Reihenhauseigentümergemeinschaft. Kann man das Heizhaus als Spitzenlastkessel nicht dort stehen lassen und auf dem Quartier-Gelände einen Stellplatz für ein 50 kW-Kompakt-Modul finden? Man müsste nur die Frage nach der Eigentümerschaft der Strom-Leitungen im Quartier klären, hier kann vielleicht der Juristische Beirat des VfW helfen - guter Rat ist allerdings auch teuer.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Einfacher erscheint mir in solchen Fällen immer die Direktvermarktung an die Bewohner



    Das war schon auch mein Gedankengang mein lieber Gunnar und auch das nach KWKG abgerechnet wird.


    Der Betreiber der Heizzentrale ist doch die Eigentümergemeinschaft, sprich die Bewohner. Da geh ich doch davon aus dass auch das BHKW von der ETG betrieben wird.


    Wenn der @schriesheimer den Strom im Alleingang machen will wird die Sache natürlich kompliziert. Da seh ich dann wenig Chancen. ?(


    Hallo @schriesheimer, was kostet überhaupt die Wärme jetzt pro kWh ?

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  • Es stellt sich die Frage, ob sich ein BHKW mit Biomethan im Leistungsbereich von 50 kW überhaupt lohnt oder wie es im Vergleich zu einem Erdgas-BHKW abschneidet.


    Es wird eh schwierig werden im Nachgang da noch was zu machen,
    wenn da keine Treibende Kraft da ist die die Mehrheit überzeugt und
    zwar wirklich Überzeugt, ist die Sache schwer zu realsieren


    Ein anders Neubaubeispiel


    http://www.tb-wohnungsbau.de/n…nctbimmovables_controller[picture]=0&cHash=a5762b0b2514352eda5e565958af7c42


    da ist das Biomethan BHKW bereits im Plan, allerdings über
    das EEG vermarktet ohne Lieferung an die Käufer der Häuser


    http://www.tb-wohnungsbau.de/n…nctbimmovables_controller[picture]=0&cHash=b9b290c26e4021aa68c7ae36f678a571


    Spitzenlastkessel in Pellets.


    Nur hier ist von Anfang an die Planung so das über das BHKW die Standarts an
    die Nachhaltigkeit erfüllt werden und so Dekoelemnte wie Thermischesolaranlage
    eingespart.

  • Gaspreis ist 5,79 Cent/kWh

    _()_ Erdgas zu diesem Preis?? das ist doch viel zu Teuer für Eure Verbrauchsmenge


    Oder ist das schon die Biogasversion von denen ??? Damit kannste aber EEG knicken weil das Gas nicht Zertifiziert ist - war zumindest die telefonische Auskunft vor 3 Monaten.


    mfg

  • Das BHKW soll von der ETG betrieben werden, falls wir die Mehrheit vom Projekt überzeugen können. Falls keine Mehrheit zustande kommt, versuchen wir, eine Investorengruppe aus dem Quartier zu finden.


    2008 haben wir 1236383 Kwh verbraucht, wofür wir 86061€ bezahlt haben. =0,0696€/Kwh


    zzg. Heizungsstrom von 3996€= 90057 € Gesamtkosten Heizung/a


    Davon werden 30% auf 104 Einheiten verteilt =27017/104= 260€/Haus


    70% werden verbrauchsabhängig berechnet = 63040 € entspricht 0,08335 €/Kwh.


    alikante: Was hättest du denn als Gaspreis erwartet bei dieser Abnahmemenge?


    Aufs Quartiergelände wird das BHKW nicht zu bauen sein, da es keinen Platz hierfür gibt (auch ist hier mit massiver Gegenwehr der betroffenen Anwohner zu rechnen) Das BHKW würde ganz prima an Stelle des zweiten Gaskessels Platz finden, da bereits Kamin dort vorhanden und auch die Einbindung kein Problem sein sollte.

  • alikante: Was hättest du denn als Gaspreis erwartet bei dieser Abnahmemenge?


    5-5,5Cent sollten möglich sein, ich hab ja auch nur 4,7netto (5,56Cent brutto) bei meinen popeligen 24000kWh und zahle keine Grundgebühr


    kuck mal hier http://www.gaspreise.net/


    da kommste mit 4,75Cent brutto hin

  • Sowas ähnliches haben wir 2008 in Lauffen/Neckar gebaut (65 WE, bestehendes Wärmenetz).
    Ergebnis für BHKW 50 kWel:
    Invest 179.000 € (mit Pufferspeicher 10 m³, Überg. Steuerung, Brennwertkessel 600 kW, Druckhaltung, Hydraulikoptimierung etc. NEU)
    Laufzeit 7140 VBH/a
    Anteil Wärme BHKW 50 %
    3,9 Jahre Amortisationszeit mit Vollrückspeisung.
    Die 110-kWel-Variante war nicht viel schlechter in der Wirtschaftlichkeit.


    Wichtige Punkte:


    Reicht der Stromanschluss der Zentrale für die BHKW-Einspeisung aus?
    Genug Platz für Pufferspeicher vorhanden?
    Rücklauftemperaturen?
    Schall?
    Kamin?


    Aktuell zu berücksichtigen ist, daß zukünftig für die geregelte Netzeinspeisung im Stromnetz-Lastmanagement (Ausgleichsfunktion EE) aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich bessere Preise bezahlt werden, was bei Neuplanungen zu deutlich größeren Leistungen mit großen Pufferspeichern und kürzeren Laufzeiten führt (bis hin zu nur noch 1500 VBH/a).



    Schönen Gruss aus Grün-Rot


    Horst Bernauer BET

  • Vielen Dank für die zahlreichen Anregungen. Ich möchte unsere Optionen mal sortieren:


    1. Wir ersetzen einen Gasbrenner gegen ein 50 kw.el. BHKW. Den Heizungsstrom verbrauchen wir vor Ort. Den Rest leiten wir über den Heizzentralanschluss zum Trafo. Sollte der Heizzentralanschluss keine 50kW verdauen, müsste die EnBW nach dem EEG uns anschließen. Am Trafo erfolgt die Trennung zwischen öffentlichem und Arealnetz. Unser Arealnetz versuchen wir zu mieten/pachten/kaufen. Sehr sexy. :P Müsste ich nur die EnBW dazu überreden können. :S Oder die Gemeinde hat das Recht, das Stromnetz oder Teile davon zu erwerben. Dann müsste ich die Gemeinde dazu überreden.


    2. EnBW vermietet und verkauft nicht. Ich gehe aufs Grundbuchamt und schaue, ob für die Straßenüberquerung und die Boulevards Grunddienstbarkeiten eingetragen sind. Falls nicht bezahlen wir eine Konzessionsabgabe an die Gemeinde. Die Hausanschlüsse sind in großen grauen Verteilerkästen auf den Boulevards/Stichwegen untergebracht. Wir graben das halbe Quartier wieder auf (uff!) und verlegen ein eigenes Stromnetz. Wir bezahlen die EnBW, uns vom Trafohäuschen ein "Quartiersstromkabel" bis zur Heizzentrale zu legen, wo dann die Trennung zwischem öffentlichem und selbstgebautem Netz geschieht. Auch sexy, klingt aber sehr mühsam.


    3. Lichtblick installiert ein VW-BHKW bei uns. Leider haben die sich bis jetzt nicht zurückgemeldet. Betreiben die überhaupt BHKWs in BW? Falls Lichtblick nicht will, fragen wir die EnBW, ob sie ein BHKW bei uns betreiben wollen. Verdienen wir zwar nichts dran, aber immerhin spart's CO2.


    4. Wir ersetzen einen Gasbrenner gegen ein 50 kw.el. BHKW, pfeifen auf ein eigenes Stromnetz und machen Volleinspeisung unter Erdgasbetrieb. Dazu müsste ich die Gunnar'sche Rechnung nachvollziehen können. Das mit den 12500€/a Einnahmen habe ich kapiert. Jetzt kostet aber unsere Stromherstellung 0,0579€/0,9+0,02€ Wartungskosten/kwh=0,084€/kWh. Verkaufen müssen wir für EEX-Baseload. Mal angenommen, wir bekommen 0,034€/kWh, dann verlieren wir 0,05€/kWh und damit unseren gesamten Einnahmen. Oder habe ich da was übersehen oder war zu pessimistisch? Steuerrückvergütung, Gassteuer, MwSt?


    5. Wir betreiben das BHKW mit Biogas und speisen ein. Ob sich das lohnt, müssten wir prüfen. Vielen Dank an Gunnar für seine Wirtschaftlichkeitsberechnungen.


    6. Wir gründen das Solaris Stromversorgungsunternehmen und verkaufen den Strom an die Solarisbewohner. Da Solaris nicht immer allen Strom abnimmt, müssen wir einspeisen, dafür muss uns die EnBW an den Trafo anschließen. Dafür zahlen wir Netzdurchleitungsgebühren, EEG Umlage usw? Oder völliger Quatsch?


    Sonstige Optionen? ?(

  • [color=#000000]
    6. Wir gründen das Solaris Stromversorgungsunternehmen und verkaufen den Strom an die Solarisbewohner. Da Solaris nicht immer allen Strom abnimmt, müssen wir einspeisen, dafür muss uns die EnBW an den Trafo anschließen. Dafür zahlen wir Netzdurchleitungsgebühren, EEG Umlage usw? Oder völliger Quatsch?
    Sonstige Optionen?


    Die Solaris SVU e.G. betreibt nicht nur ein 50 kW BHKW, sondern investiert auch für die 100 Haushalte in eine 100-200 kW PV-Anlage. Das kann man auch in 10-20*10 kWp Dachflächen aufteilen. Zusammen mit dem Strom aus dem BHKW wird der PV-Strom direkt im Quartier vermarktet. Dabei ist wichtig, dass die Genossenschaft sich selbst versorgt. Genauso wenn ich mich selbst versorge, brauche ich (nach aktueller Rechtslage) keine EEG-Umlage für den selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom zu zahlen. Das sollte mit einer juristischen Person ähnlich laufen, die sich selbst versorgt. Ansonsten kann man auch Lohnverstromungsverträge abschließen, wo die Hauseigentümer keine Stromaufkäufer sind, sondern sie nehmen die Dienstleistung der Energieumwandlung Gas-> Strom bzw. Sonnenlicht -> Strom in Anspruch.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Genauso wenn ich mich selbst versorge, brauche ich (nach aktueller Rechtslage) keine EEG-Umlage für den selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom zu zahlen.



    Dann darf aber das ganz keine Kommunen Diskussion sein wer den Abwasch macht,
    weil da die Diskussion länger dauern als der Abwasch, den die Gesetzeslage sieht so von
    der Wolkenbildung sehr nach Änderung aus.