Flüssiggas - BHKW als Ersatz für 8 Vaillant-Thermen in Reihenhäusern


  • Das Kabel gehört dem EVU, weil die einzelnen Zähler sind im jeweiligen Haus. Da hätt ich 1992 wissen sollen was ich jetzt weiß |:-( , aber dass lässt sich lösen.


    Wenn Du mit dem Summenzählermodell kommst und anbietest, dass die die Messdienstleistung übernehmen, dann würde ich in einem Aufwasch die Verteilerkabel abkaufen, sofern die nicht über öffentlichen Grund laufen. Alternativ müsste man über den Infrastrukturkanal über die Dachböden auch die Stromversorgung neu installieren und von dort aus jeweils eine Stichleitung zu den bisherigen Hausanschlusskästen legen. Macht nur Arbeit und kostet Geld, besser man wird sich einig. Ist eine Grunddienstbarkeit eingetragen für die Unterverteilung vom Geräteschuppen zu den Häusern?

    Zitat


    Ein erstes Sondierungsgespräch bei meinem Bänker hat, für die große Lösung (Bebauung der Freifläche, BHKW und PV), ergeben dass meine Lebenserwartung bei ca. 180 Jahren sein sollte.


    5 kw BHKW plus die Installation für 8 Reihen-Häuser 40-50 TEuro, 10 kW PV bei bestehendem Summenzählermodell, d.h. interner Sammelschiene: 30 TEuro
    8 Reihenhäuser mit insgesamt 700 m² Nutzfläche: 2 Mio ?? Wenn Du erstmal kleine Brötchen backen willst, um den Banker nicht zu überreizen, würde ich beim Netzbetreiber anfragen, wie das Summenzählermodell seiner Meinung nach am einfachsten umzusetzen ist.


    Zitat

    Das einfachste wär, mit jemandem wie Lichtblick oder so zu reden. Da passen aber die jetzigen Mietverträge nicht.


    Von dem Lichtblick-Modell hast Du nichts bis auf das ökologische Ruhekissen. Die Wärme wird gemäß HEL-Referenzpreis abgerechnet und den Strom nutzt Lichtblick selbst im eigenen Bilanzkreis. Der Mehrwert erschließt sich mir noch nicht gegenüber der Option das BHKW selbst zu betreiben bzw. zumindest den Strom in der Kundenanlage selbst zu verbrauchen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Wenn Du mit dem Summenzählermodell kommst und anbietest, dass die die Messdienstleistung übernehmen, dann würde ich in einem Aufwasch die Verteilerkabel abkaufen, sofern die nicht über öffentlichen Grund laufen.


    Die Kabel sind im Privatgrund und eingetragen is auch nix. Das ginge also schon zu machen.


    ...aber, ob der Netzbetreiber das mit dem Summenzählermodell hinkriegt :?: , der heißt nämlich N-ERGIE und ich hab da im Forum, von wegen Abrechnerei nix Gutes gelesen. Tom3244 hat da ein sehr lautes Klagelied gesungen.


    Wenn ich dann mit den Mietern wegen solchen :pfeifen: Zirkus krieg :?: ich weiss nicht ob ich mir das noch antun soll. Man ist ja schließlich nichtmehr der Jüngste.




    Zitat

    Von dem Lichtblick-Modell hast Du nichts bis auf das ökologische Ruhekissen.


    Das würd mir vielleicht auch reichen. Und Kleingeld fürn Biergarten wär auch noch vorhanden :walklike:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Die Kabel sind im Privatgrund und eingetragen is auch nix.


    Die Eigentumsgrenze ist grundsätzlich der HAK. Alles was dahinter kommt ist Eigentum des Grundstücksbesitzers außer es ist was anderes vertraglich vereinbart. Dazu müsste aber im Grundbuch eine persönliche Dienstbarkeit für den Netzbetreiber eingetragen sein. Juristisch gesehen ist das Objekt ein MFH. Die Wohnungen sind nur nebeneinander angeordnet und nicht übereinander (oder ich müsste das bisherige vollkommen falsch verstanden haben). Daher ist es auch kein Problem einen zentralen Zähler zu setzen, die Mieter mit eigenen Zählern auszustatten und den Strom mit denen abzurechnen.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Juristisch gesehen ist das Objekt ein MFH. Die Wohnungen sind nur nebeneinander angeordnet und nicht übereinander (oder ich müsste das bisherige vollkommen falsch verstanden haben).


    Genau so war es beim Bau damals angedacht und auch umgesetzt.


    Jetzt muß ich mich bei N-Ergie doch nochmal schlau machen wie das mit den Anschlußkasten in der Mitte vom Grundstück und mit den Leitungen zu den Häusern ist. ?(

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  • wie das mit den Anschlußkasten in der Mitte vom Grundstück und mit den Leitungen zu den Häusern ist. ?(


    Dann ist dass genauso wie ich es gesagt habe. Die Kabel zu den einzelnen Wohnungen sind dein Eigentum. Wenn alle Zähler in dem "Hausanschlussraum" sitzen gibt es gar keine Diskussion.

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  • Hallo!


    Dann ist dass genauso wie ich es gesagt habe. Die Kabel zu den einzelnen Wohnungen sind dein Eigentum. Wenn alle Zähler in dem "Hausanschlussraum" sitzen gibt es gar keine Diskussion.

    Das wäre natürlich die beste Variante. Da würde einem Summenzähler nix im Wege stehen.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Das wäre natürlich die beste Variante.


    Wenn alle Zähler im HAR sitzen, hätte es sogar noch den Vorteil, dass Du, wenn einer mal kein Strom bei dir kaufen will, den bei seinem Lieferanten Wunschlieferanten belassen könntest. Hab ich auch schon bei Kunden realisiert in dem ich einfach eine zweite Stromschiene unter dem Zählerschrank installiert habe. Dann konnte man einfach hin und her klemmen.

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  • Wenn alle Zähler im HAR sitzen, hätte es sogar noch den Vorteil, dass Du, wenn einer mal kein Strom bei dir kaufen will, den bei seinem Lieferanten Wunschlieferanten belassen könntest. Hab ich auch schon bei Kunden realisiert in dem ich einfach eine zweite Stromschiene unter dem Zählerschrank installiert habe. Dann konnte man einfach hin und her klemmen.


    Oscar, Du hast mal wieder nicht aufgepasst und Dir zuviel Mühe gemacht (oder bist schon so lange im Geschäft, dass das vor 2009 geschen ist):
    KWK G §4 (3b) Bei Belieferung der Letztverbraucher durch Dritte findet eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler statt.


    Da muss überhaupt nichts umgeklemmt werden und der Elektroinstallateur beauftragt werden, für extra Geld eine zweite Sammelschiene anzulegen. Wenn jemand nicht aus der Gemeinschaft beliefert werden will, gibt es eine bilanzielle Druchleitung, d.h. der Zählerwert des einzelnen wird virtuell aus der Kundenanlage verschoben in einen eigenen Zählpunkt, den der Netzbetreiber sieht. Bsp: Summenzähler 15.000 kW, Z1-Z7 bekommen Strom aus der KWK-Anlage und Reststrom, der gemeinsam beschafft wird. Z8 ist bei einem Farbstromanbieter und verbraucht 3.000 kWh. Dann wird nun einfach 15.000-3.000= 12.000 (Bezug der Gemeinschaft) gerechnet, und 3.000 kWh liefert der gelb-blau-grün karierte Stromlieferant durch die Kundenanlage zum Zähler des von Dritten Versorgten hinter den Summenzähler.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Oscar, Du hast mal wieder nicht aufgepasst und Dir zuviel Mühe gemacht (oder bist schon so lange im Geschäft, dass das vor 2009 geschen ist): KWK G §4 (3b) Bei Belieferung der Letztverbraucher durch Dritte findet eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler statt.


    Das must Du bei uns mal dem RWE klar machen. Die setzen einfach kein Zähler und behaupten, dass sei nicht zulässig. Die behaupten auch, dass man den Eigenverbrauch nur für eine Anlage wählen kann, wenn man eine PV und ein BHKW hat. Deswegen liegt ein Kunde von mir mit denen vor Gericht und bekommt seit 4 Jahren noch keine Einspeißevergütung. Erst nur weil wir einen eigenen 2-Richtungszähler-Zähler nur für das BHKW gesetzt hatten (aber beim RWE gekauft, war aber eine andere Dienststelle) und später weil Anfang 2009 eine PV dazu kam. Er kann das Problem aussitzen. Bei anderen Kunden habe ich dann notgedrungen die PV in Volleinspeißung angeschlossen. Daher warte ich dringend auf die Entscheidung der Clearingstelle.


    Die RWE schreibt auch den eHZ für ihre Zähler vor. Wenn Du eigene setzt, dann nimmst Du meistems Ferraris-Zähler. Da ist dann meistens sowieso ein bisschen Klemmen wegen dem Adapter angesagt.


    In diesem Fall scheint aber der Netzbetreiber wohl auch auf einem hohen Ross zu sitzen.

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  • In diesem Fall scheint aber der Netzbetreiber wohl auch auf einem hohen Ross zu sitzen

    Der Meßstellenbetreiber schafft an welche Zähler am Übergabepunkt gesetzt werden :!: ....steht jedenfalls so im ???-Gesetz.

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Das must Du bei uns mal dem RWE klar machen. Die setzen einfach kein Zähler und behaupten, dass sei nicht zulässig.


    Erst nur weil wir einen eigenen 2-Richtungszähler-Zähler nur für das BHKW gesetzt hatten (aber beim RWE gekauft, war aber eine andere Dienststelle) und später weil Anfang 2009 eine PV dazu kam.


    Wenn Du eigene setzt, dann nimmst Du meistens Ferraris-Zähler.


    a) Fall beschreiben und der BNetzA melden, ggf. bei genügend Luft und Unterstützung durch den Herrsteller den "Klageweg", d.h. ein Missbrauchsverfahren anstrengen, vgl. mit BK6-06-071. Die EEG-Clearingstelle hat das Hybrid-STrom-Thema mittlerweile auch auf dem Schirm, aber ich glaube, dass ein Diktum der Beschlusskammer der BNetzA stärker wirkt.
    b) Elektronische Zähler sind mittlerweile vorgeschrieben, aber nur für den Energiebezug d.h. für den Netzbetreiber/Messstellenbetreiber.
    c) Ja, reicht vollkommen. Der Verkäufer eines Gutes darf nach Eichrecht die Menge messen und die Messeinrichtung bestimmen.


    Gruß,
    Gunnar

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