KF-WEH Darlehen: Schmerz lass nach...

  • Hallo zusammen,


    leider ist es in diesem Land offenbar unmöglich, die Förderung sinvoller Sachen unkompliziert zu gestalten. Ich habe ein MFH mit 6 WE, von denen 4 WE "normale" Mieter sind, die unnormalen Mieter sind Gewerbetreibende, sprich zwei Ladenlokale.


    Geplant ist (schon länger) die Installtion eines BHKW und ich will den Strom klimafreundlich und ohne allzu viel Atommüll an meine Mieter verkaufen, finden die gut und ich auch.


    Jetzt sagt der Banker mir, dass eine KfW-Finanzieurng nicht machbar ist, da in der Immobilie zwei Gewerbetreibende sitzen. Ich habe die letzten 3 Stunden im Internet verbracht, ohne jedoch im Förderdschungel eine Antwort zu finden, ob diese Aussage denn stimmt.


    Das BHKW soll ein Erdgas-BHKW von RMB sein mit 7,2 kW elek. und 19 kW thermischer Leistung. Gibt es unter den hier genannten Rahmenbedingungen jetzt KfW-Mittel oder nicht ?


    Hiiiilfe !


    Gruß


    Hans

  • ui,
    stimmt....das war was...irgendwas komplizieteres.


    Aber ich glaub mich zu entsinnen, dass es dennoch geht
    irgendwie musste hier der Berater (der das KfW bestätigt) die Anteile je nach Wohnung und Gewerbe aufteilen (glaub ich)


    Bei der KfW kann man auch direkt anrufen
    und bekommt dort eigentlich recht kompetente Auskunft.

  • Aber ich glaub mich zu entsinnen, dass es dennoch geht
    irgendwie musste hier der Berater (der das KfW bestätigt) die Anteile je nach Wohnung und Gewerbe aufteilen (glaub ich)


    vor ein paar Jahren war das genau so. Die Investition musste man aufteilen in 3 Bereiche:
    1. rein für Wohnwirtschaftliche Zwecke
    2. rein für Gewerbliche Zwecke
    3. gemischte Zwecke (z. B. das BHKW)


    Förderfähig mit einem KFW-Darlehen sind dann die Aufwendungen für reine Wohnwirtschaftliche Zwecke zuzüglich der Teil der gemischten Kosten die nach Nutzfläche aufgeteilt auf die Wohnwirtschaftliche Flächen entfallen.


    LG


    Bruno

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  • dass eine KfW-Finanzieurng nicht machbar ist, da in der Immobilie zwei Gewerbetreibende


    KfW fördert nur privates Wohneigentum, drum ist das auch richtig was @Bruno schreibt.


    Du mußt das ganze aufdröseln und dann prüfen die bei der KfW aber nochmal genau und entscheiden ob Du was kriegst.


    Und Dein Steuerberater wird sich auch bedanken, weil der muß das Ganze dann dem Finanzbeamten verklickern der in den kommenden Jahren Deine Steuererklärung prüft. Und Du kannst ganz sicher sein dass die alle gaaaanz tief in der Materie drin sind. ^^|__|


    Ich hab den ganzen Zirkus im vorigen Jahr mit meinen 9 Studentenbuden durchgemacht. Da war dann auch nix mit KfW, weil Studentenbuden sind keine Wohnungen. :glaskugel:


    Wir (Steuerberater, mein Bänker und ich) sind dann draufgekommen, dass die Konditionen bei KfW garnicht so prickelnd sind. Letztendlich hat sich der Bänker angestrengt beim Zinssatz, der Steuerberater mit der Abschreibung dann war Kfw am Schluß auch nicht günstiger.

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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