KW Energie BHKW mit Notstromfunktion für EFH

  • Hallo Forum,


    seit ca. 14 Tagen bin ich am grübeln, ob die 30 Jahre alte Ölheizung in unserem EFH gegen ein notstromfähiges BHKW getauscht werden soll (evtl. KWE 12G-4 SPN). Derzeit lese ich mich durchs Forum und durch die Infoseiten (Infothek). Dazu erst mal ein dickes Lob. Für jemanden, dem alles neu zu diesem Thema ist, ist es sehr hilfreich nachlesen zu können! Mit meinen speziellen Fragen halte ich mich noch mal zurück, bis ich ein wenig mehr Durchblick habe.


    Aufgrund der Diskussion in diesem Beitrag möchste ich doch schon mal eine entsprechende Frage los werden: Kann mit einem notstromfähigen BHKW, z.B. im Hochsommer, über mehrere Tage dauerhaft Strom produziert werden? Wohin geht dann die ganze Wärme??? Das das wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, ist mir klar. Aber sollte, aus welchen Gründen auch immer, der Strom mal länger ausbleiben, wäre ein Haus mit Strom schon eine sehr schöne Sache....


    Grüße von der Schwäbischen Alb


    Peter

  • Hallo Funker
    und Herzlich Willkommen im Forum.


    Erstmal schön, dass Du Dich für ein BHKW interessierst
    aber mal gleich eine Kommentar zu Deinen Überlegungen
    1. ein 12kW-Aggregat ist viiiiel zu groß für ein EFH
    für einen wirtschaftlichen Betrieb sollte eine Anlage deutlich kleiner ausfallen
    2. zu Deinen theoretischen Überlegungen
    selbst wenn öfters mit NEtzausfällen zu rechne wäre, kämen mir als Notstromer 12kW ebenfalls zu groß für ein EFH vor
    Falls Netz weg, sollte ein Notstromer auch nur die unbedingt notwendigen Funktionen im Haus aufrecht erhalten. Den Weihnachtsbraten bruzeln und gleichzeitig Waschmaschine und Trockner am laufen zu halten, sollte ausfallen
    3. zu den Überlegungen Notstrom und BHKW
    Nach KWK-Gesetz ist ein wegkühlen der Wärme nciht statthaft
    und da es sehr unwirtschafltich ist, würde es wohl kaum einer machen, selbst wenns erlaubt wäre
    ...andererseits, wenn es einer in echten Not-Eigenschaften machen würde, wüsst ich nicht, wer das mitbekommen würde

  • Danke für die Antwort firestarter!


    Unsere bisherige Ölheizung hat eine Leistung laut Typenschild von 19/28 kw. Die Anlage ist von VAMA Hildesheim aus 1979. Deshalb hatte ich mich mal vorsichtig an einen entsprechenden Wert eines BHKW herangetastet. Unser Ölverbrauch liegt bei etwa 2,5 tsd Liter pro Jahr, zusammen mit Warmwasser. Wenn es auch ein deutlich kleineres BHKW tut, um so besser.... Es gibt ja auch Zusatzbrenner für Spitzenwärmebedarf. Wie gesagt, ich bin noch mitten dabei mich durch Informationen zu wühlen, z. B. durch die verschiedenen Beiträge hier im Forum. Infos aus der Infothek habe ich auch schon etliche gelesen.


    Natürlich will ich ich im Hochsommer nicht drei Tage am Stück Energie vernichten. Es geht um einen reinen Notstrombetrieb. Wohin geht die Wärme im Hochsommer, wenn das BHKW durchlaufen sollte, weil ja kein Strom bezogen werden kann? Geht das technisch ohne Umbau?


    Gruß


    Peter

  • Natürlich will ich ich im Hochsommer nicht drei Tage am Stück Energie vernichten. Es geht um einen reinen Notstrombetrieb. Wohin geht die Wärme im Hochsommer, wenn das BHKW durchlaufen sollte, weil ja kein Strom bezogen werden kann? Geht das technisch ohne Umbau?


    Das funktioniert genauso wie bei einem klassischem Heizkessel auch: Die Wärme wird im Brennstoff gelagert, indem man den Kessel bzw. das BHKW einfach aus lässt. Im Falle eines Kombi-Gerätes BHKW + Notstromfunktion braucht man natürlich einen Motorkühler wie beim Auto, wenn das Haus bzw. die WW-Versorgung als Wärmesenke nicht zur Verfügung steht. Das ist zwar ökologisch und ökonomisch nicht ganz optimal, aber besser als wenn z.B. einem Supermarkt die Gefriertruhen auftauen.


    Ich müsste noch mal sehen, wo steht, dass es verboten ist, Wärme per Notkühler zu verschenken. Das geht IIRC, wenn man natürlich auch keine Wärmevergütung bekommt und auch der KWK-Zuschlag nur auf KWK-Strom gezahlt wird. Wenn der Notkühler läuft, ist es halt kein KWK-Strom, ansonsten aber schon. Das ist vergleichbar mit den Kondensationskraftwerken mit KWK-Option.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo Gunnar,


    soweit klar, demnach ist ein Kühler (Autokühler) verantwortlich die Wärme im Notstromeinsatz abzuführen.


    Danke


    Peter

  • Ich müsste noch mal sehen, wo steht, dass es verboten ist, Wärme per Notkühler zu verschenken.

    Meines Wissens steht überhaupt nirgens, dass man nicht kühlen darf, jedenfalls kenne ich solche Aussagen nur von pauschalen Interpretationen, nicht aber aus dem Gesetz oder aus Verordnungen. Wobei ich natürlich nicht in Anspruch nehmen kann, alle Verordnungen zu kennen.


    Was ich im Gesetz lese ist, dass der "Betreiber einer kleinen KWK-Anlage" von der Messung der abgegebenen Nutzwärme befreit ist, wenn die Anlage "nicht über Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr" verfügt. Nach diesem Wortlaut würde auch ein Notkühler die Befreiung aushebeln. Welcher Aufwand hinter der Messung bzw. der zugehörigen Bürokratie steht, weiß ich nicht.


    bluwi

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Was ich im Gesetz lese ist, dass der "Betreiber einer kleinen KWK-Anlage" von der Messung der abgegebenen Nutzwärme befreit ist, wenn die Anlage "nicht über Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr" verfügt. Nach diesem Wortlaut würde auch ein Notkühler die Befreiung aushebeln. Welcher Aufwand hinter der Messung bzw. der zugehörigen Bürokratie steht, weiß ich nicht.



    Es muß kein Autokühler sein, ein Schwimmbad für die Kinder reicht auch
    Also ein Wasser/Wasserwärmetauscher.


    Ein paar Stunden oder Tage Notstrom müßren noch nicht die KWK Restloszerstören
    derzeit ist es so das über 70% Jahresgesamtwirkungsgrad benötigt werden,
    liegt der Wirkungsgrad im Normalbetrieb höher ist ein kurzer Notbetrieb,
    noch nicht so das selbiger unterschritten wird, ist aber das der Fall ist die Kacke am Dampfen.


  • Ein paar Stunden oder Tage Notstrom müßren noch nicht die KWK Restloszerstören
    derzeit ist es so das über 70% Jahresgesamtwirkungsgrad benötigt werden,
    liegt der Wirkungsgrad im Normalbetrieb höher ist ein kurzer Notbetrieb,
    noch nicht so das selbiger unterschritten wird, ist aber das der Fall ist die Kacke am Dampfen.


    Die 70% gibt IMHO das Energiesteuergesetz vor.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo,

    Unsere bisherige Ölheizung hat eine Leistung laut Typenschild von 19/28 kw.


    Unser Ölverbrauch liegt bei etwa 2,5 tsd Liter pro Jahr, zusammen mit Warmwasser.


    Nur mal so zum Vergleich: Alte Ölheizung hatte 30Kw, Ölverbrauch ca. 5500 Ltr/a wir kommen seit fünf Jahren bis auf ein paar Stunden Spitzenlastkessel nach mehreren extrem kalten und Sonnenarmen Tagen mit einem Dachs mit 10Kwth / 5,3Kw el aus.
    Trotzdem mußte mal öfter der alte Ölkessel ran, wenn der Dachs mal wieder gestreikt hat. Wenn es vom Platz her irgentwie geht, und wenn der alte Kessel es noch tut, unbedingt stehen lassen! |__|:-)

    Was ich im Gesetz lese ist, dass der "Betreiber einer kleinen KWK-Anlage" von der Messung der abgegebenen Nutzwärme befreit ist, wenn die Anlage "nicht über Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr" verfügt. Nach diesem Wortlaut würde auch ein Notkühler die Befreiung aushebeln.


    Ist ja so ne Sache, ob alles Automatich gehen soll, dann bräuchte man einen Wasser/Luft Wärmetauscher (typ. Hallenheizung) mit elektrischen Luftklappen etc.....
    ..oder man stattet einen Kellerraum großzügig mit Heizkörpern aus, und hat einen Ventilator, der im Notfall die Wärme rausbläst.


    Ich weiß ja nicht wie der Mehrpreis bei KW für die Notstromfähigkeit ist, aber beim Dachs sind das so ca. 5T€, dazu noch die Kosten für die elektrische Einbindung (Koppelschalter, ständig zugänliche Trennstelle etc) Dazu zumindest beim Dachs die anforderungen an die Notstromverbraucher: schön auf drei Phasen verteilt, keine großen Anlaufströme etc.


    Also die Kosten für ein extra mobiles Aggi, und den einbau eines Netz/0/Generatorschalters sind geringer, einziger Vorteil des BHKW/Notrom Kombis sehe ich darin, das ein großer Brennstoffvorrat vorhanden ist, sowie das der Motor immer schön in Übung bleibt.


    Notstrom ist halt wie ein Regenschirm: Bei Sonnenschein lästig, und wenn man in braucht, aber nicht hat, dann ist´s Doof! ^^|__|


    Ich habe den kompletten Betrieb Notstromversorgt, der Aufwand für das Kabel zum Wohnhaus und der Umschalter war mir aber zu groß, da es in einem normalem Haushalt ja nicht sooo dramatisch ist, wenn der Saft ein paar Stunden wegbleibt. |__|:-)


    OK, nach dem letzeten 8 stündigem Blackout sah es bei uns in der Küche so aus als wäre ein Zug Bongos hier auf Übung. )))) das größte Problem war, an die Stecker der Einbaukühl- Gefrierschränke zu kommen! |:-(


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Ähm sorry aber ich hätte eine kostenlose und mit dem KWK-Gesetz konforme Lösung parat. :-)_:-)


    Ihr habt doch bestimmt ein Treppenhaus, Abstellraum oder Keller in dem ein Heizkörper ist?? Na denn Fenster und Tür auf, Termostat abgeschraubt und schon kann die Notstromfunktion für mehrere Tage tuckern.
    Denn im Notstrommodus wird wohl nicht permanent max. Last gefahren also kommt auch nicht die max. therm. Leistung sondern nur ein Bruchteil. Das sollte problemlos über einen 2-3KW Heizkörper also 22ziger zu kühlen sein.

  • Auf den ersten Blick gibt es Folgendes bei einem Notkühler zu beachten:


    - Keine Bafazulassung nach der Allgemeinverfügung. Demgemäß jährliche Meldung und Antragstellung für die Anlage


    - Monatliche Mitteilung der Messwerte an den Netzbetreiber (§ 8 KWKG).


    - Messtechnische Erfassung (geeichter Wärmemengenzähler) der nicht KWK genutzten Wärme. Der entsprechende Stromanteil erhält keinen KWK Bonus und ggf. auch keine Einspeisevergütung. (§ 3 KWKG)


    - Sinkt der Jahresnutzungsgrad der KWK unter 70% entfällt der Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer (§ 53 EnergieStG i.V.m. § 10 EnergieStV).



    Wie oben ausgeführt sind das nur die Punkte, die mir auf den ersten Blick in den Sinn kommen. Eine genaue Prüfung sollte im Rahmen der Planung durch einen Juristen vorgenommen werden.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Ähm sorry aber ich hätte eine kostenlose und mit dem KWK-Gesetz konforme Lösung parat.


    Ich auch: Kauf eine gebrauchte Anlage mit mehr als 10 Jahren auf dem Buckel. Die ist sowieso nicht mehr zuschlagsberechtigt nach KWK-G und dann interessiert es nicht, wie groß der KWK-Anteil ist. Das wird auch anderswo so gemacht: Man hat schon ein Heizkraftwerk, was aus der Förderung raus ist, baut noch ein neues dazu, welches dann die thermische Grundlast versorgt. Das alte (B)HKW wird dann zur Deckung der thermischen Spitzenlast genutzt, was den Einsatz der Kesselanlage reduziert. Gleichzeitig läuft es allerdings auch im Kondbetrieb (Notkühler), wenn der Strompreis hoch genug ist.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Ich auch: Kauf eine gebrauchte Anlage mit mehr als 10 Jahren auf dem Buckel. Die ist sowieso nicht mehr zuschlagsberechtigt nach KWK-G und dann interessiert es nicht, wie groß der KWK-Anteil ist. Das wird auch anderswo so gemacht: Man hat schon ein Heizkraftwerk, was aus der Förderung raus ist, baut noch ein neues dazu, welches dann die thermische Grundlast versorgt. Das alte (B)HKW wird dann zur Deckung der thermischen Spitzenlast genutzt, was den Einsatz der Kesselanlage reduziert. Gleichzeitig läuft es allerdings auch im Kondbetrieb (Notkühler), wenn der Strompreis hoch genug ist.



    Hmmmm



    _()_



    Hmmmm


    das mag bezüglich des KWK-Zuschlags richtig sein was Du da schreibst Gunnar
    aber bezüglich des eingesetzten Treibstoffes noch lang nicht :rtfm: etwas extrem verdeutlicht


    Wären das 2 Diesel dürfte der eine Heizöl fahren der andere nicht der müßt Dieseln :pfeifen:


  • das mag bezüglich des KWK-Zuschlags richtig sein was Du da schreibst Gunnar
    aber bezüglich des eingesetzten Treibstoffes noch lang nicht :rtfm: etwas extrem verdeutlicht
    Wären das 2 Diesel dürfte der eine Heizöl fahren der andere nicht der müßt Dieseln


    Wo steht denn sowas?
    Ich weiss nur dass bei Kondensationskraftwerken keine Steuer auf den Brennstoff anfällt, da das Edukt mit der Stromsteuer belegt ist.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)