Ja und nein.
Wenn der Nachbar Mitglied der Betreibergemeinschaft ist, verkauf ich rein juristisch ja nicht, sondern rechne nur ab.
Ich bin davon ausgegangen und Bernd auch, das der Nachbar sich ja auch an den Gaskosten beteiligt, dann gehört ihm auch ein Stromanteil, so das lediglich eine Abrechnung im Sinne einer Nebenkostenabrechnung stattfindet.
Durch den Gaskauf der Gemeinschaft ist natürlich auch die Gemeinschaft Eigentümer geworden. Rein juristisch gesehen.