Hallo zusammen
Ich habe heute die Abrechnung von meinen EVU für den Zeitraum Januar bis März 2005 bekommen.Danach bekomme ich folgende Vergütung:
Arbeitspreis 2,97Ct/KWH,Vermiedenes Netznutzungsendgeld 0,55Ct/KWH und KWK-G Zuschlag
5,11Ct/KWH.Zudem wird ein Messpreis von 6,44€ je Quatal berechnet.
Kann mir jemand sagen ob das so in Ordnung ist!
Meiner Meinung nach ist das zuwenig.
Gruß
toni20001
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Hallo Toni,
der Arbeitspreis von 2,97 ct (genau 2,969 ct) entspricht dem EEX-Quartalswert IV/2004. Der Wert für das erste Quartal 2005 beträgt 3,849 ct. Bitte beim EVU reklamieren.
Gruß
Dietrich -
Hallo Dietrich,
wenn ich den Gesetzestext richtig lese, dann ist die Vergütung für den aktuell eingespeisten Strom in der Höhe des letzten Quartals zu zahlen. Also gilt der Preis 3,849ct ab dem 01.04. bis 30.06. und die Abrechnung von toni20001 ist demnach richtig.
Grüße
Bruno -
Hallo
Babe jetzt auch den Gesetzestext gefunden und darin steht "Als üblicher Preis gilt der durchschnittliche Preis für Baseload-Strom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal"
Wie wird das bei euch gehandhabt? -
Moin Toni,
bei unserem EVU (N-Ergie Nürnberg) wird das so gehandhabt das ich das ganze Jahr die gleiche Einspeisevergütung von 3,25Cent/KWh + KWK Zuschlag bekomme. Ob das besser ist als wenn der Preis Quartalsweise berechnet wird wird sich noch rausstellen (glaub ich eher nicht) .
Gruß
Thomas -
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Hallo toni20001,
bei mir wird derzeit noch alle 3 Monate ein Abschlag bezahlt und am Jahresende abgerechnet. Hierfür lese ich jeweils zum Quartalsende die Zählerstände ab und melde sie ans EVU . Ab nächstem Jahr wird es keine Abschlagszahlung mehr geben, sondern nach der Zählerstandsmeldung direkt eine Abrechnung für das Quartal.
Grüße
Bruno -
Hallo alle Beteiligten,
Bruno hat natürlich recht: Der Wert des Vorquartals ist richtig für die Abrechnung - sorry Toni !
Die Aussage von Tom ist dann die bessere Alternative. Die HEW in Hamburg stellt mir die Wahl der quartalsweisen oder jährlichen Abrechnung. Bei der jährlichen Abrechnung werden die Quartalswerte addiert und das Ergebnis geviertelt. Da ich nur heize, ohne Warmwasserbetrieb, wird das Ergebnis wohl günstiger ausfallen. Aber auch bei jeder anderen Anwendung wird es so sein, dass in den Sommermonaten weniger Betriebsstunden anfallen werden.
Gruß
Dietrich -
Es erscheint mir wichtig zu wissen, daß die EVU nur dann den (z.Zt. höheren) "üblichen Strompreis" gem. Baseload/EEX erstatten, wenn dies so schriftlich beantragt wurde! Andernfalls wird weiterhin der vertraglich mit dem Einspeiser irgendwann mal ausgehandelte Fix-Betrag erstattet.
Von allein kommen die diesbezüglich nicht auf uns zu und sagen, daß wir auch mehr Vergütung bekommen können.
Bei meinem EVU habe ich schriftlich um Abrechnung gem. Baseload gebeten, was auch problemlos akzeptiert wurde. Im Gegenzug habe ich mich dazu verpflichtet, jeweils fristgerecht zum Quartalsende den Zählerstand des Einspeise-Zählers unaufgefordert per Fax zu übermitteln.
Gruß an alle
Andy
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Die Einspeisevergütung jährlich zu machen ist falsch.
Mein Dachs läuft, so wie Eure natürlich zu 90% im Winterhalbjahr. Hab gerade mal so auf den EEX Baseloadpreis von Januar 2006 geschaut und mit grosser Freude gesehen, das er 7,15 ct / kWh beträgt.
Noch ist das Quartal nicht um, aber es scheint wieder mal ein neuer Rekord zu werden. Im Sommer wird der EEX leicht fallen um dann im nächsten Winter wieder stark zu steigen.
Bei der Jahresabrechnung werden alle EEX Preise gemittelt und mit der gesamten Einspeisemenge multipliziert.
Da bescheißt Ihr Euch doch selbst.
Also ich rate Euch dringen Quartalsmäßig abzurechnen.(y)
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Hallo,
genau so machen wir es auch hier!
Gruß an alle Andy
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Frechdachs, der Beitrag war aber für die, die es noch nicht so machen.
Ich höre immer: Och ich mach das immer fürs Jahr, der Wert wird ja gemittelt, da kommt`s auf gleiche raus.
Stimmt aber nicht, da der schlechtere "Sommerpreis" wo fast nichts eingespeist wird, mitgerechnet wird.
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Hi,
ich habe aus dem letzten Gespräch mit dem EVU (vor ein paar Tagen) trotz eines bestehenden Vertrages vereinbart, dass ich die Quartalswerte der Einspeisung per Fax oder e-mail an das EVU schicke und dann am Jahresende die exakten vierteljahreswerte dann mit dem Quartalspreis bezahlt bekomme. Habe ich noch nicht schriftlich - soll aber noch passieren. Bislang konnte ich mich auf mdl. Absprachen verlassen.
Jörg -
Hallo,
Deine Vereinbarung ist in Ordnung, solltest Du aber zur Sicherheit in Schriftform bringen. Gefahr es könnte sonst "vergessen" werden
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Zitat
Original von Tom3244
bei unserem EVU (N-Ergie Nürnberg) wird das so gehandhabt das ich das ganze Jahr die gleiche Einspeisevergütung von 3,25Cent/KWh + KWK Zuschlag bekomme.
Die Regelung ist offenbar noch zu Zeiten von dem KWKModG entstanden. Es stellt sich nun die Frage, ob der Baseloadstrom wieder deutlich billiger wird.
Strom wird teuerer, wenn
a) mehr verbraucht wird, und daher ein größerer Teil der Strommenge in Spitzenlastkraftwerken generiert werden muss. Diese haben höhere Grenzkosten. In schärferen Wintern ist mit höherem Stromverbrauch zu rechnen. Der Effekt ist zwar nicht so hoch wie beim Heizöl und -gas, aber bemerkbar.b) die Primärenergieträger teurer werden. Dies betrifft insbesondere Öl und Gas, die in GuD-Kraftwerken die Spitzenlast abfedern. Und solange der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt ist, ist meine Überzeugung, dass der Öl- und der Gaspreis nicht wieder wesentlich sinken wird.
Gruß
Gunnar