aber ein eigenen Keller unter der Garage dafür gebaut. Das gehört ja wohl nicht zur Anlage. Was zur "Anlage" gehört und was nicht steht nicht im Gesetz. Aber dann man könnte auch das komplette Heizsystem des Hauses in die Anlage einrechnen. Man muss halt gute Argumente für die eigene Auslegung haben
Niemand widerspricht Deiner kreativen Auslegung, es ist aber doch hilfreich, wenn auch die Bemessungsgrenze an sich auf der niedrigeren Seite abgeleitet wird. Also aus den Kosten des installierten BHKW, nicht aus den Kosten eines potentiellen Neuen. Und da waren weiter oben doch unterschiedliche Ansichten. Tom ging bisher wohl davon aus, dass er sich an einem neuen Gerät messen lassen muss, ich meine er kann sich am alten messen (muss er vermutlich sogar)