Frage zu Nebekostenabrechung / Steuer / Finanzamt

  • Ich bin ganz neu und unerfahren auf dem Gebiet "Dachs" - am Montag bekomme ich meinen Dachs geliefert und am Freitag soll er laufen. Technische Sachen habe ich als Frau auch soweit verstanden - habe aber nun doch noch einige Frage bzw. Unklarheiten - ich habe schon im Forum geblättert und interessante Beiträge gelesen - hab aber doch noch nicht den totalen Durchblick und zwar ist mein Problem:


    Ich habe ein Mehrfamilienhaus mit einer Mietpartei der ich Wärme liefern werde. Ich selbst wohne mit im Haus und nutze so die Wärme und den Strom für mich selbst. So nun mein Problem wie muß ich das in der Nebenkostenabrechung machen - die Wärmelieferung - wie berechnet man dann die Heizkosten und wie sieht das dann gegenüber dem Finanzamt aus - Gewerbe habe ich angemeldet. Ich würde den Stromverkauf und den Wärmeverkauf an die Mieter als Einnahme verbuchen und was mach ich dann mit meinem Verbrauch - ich nehm an den muß ich auch als Einnahme verbuchen und versteuern.


    Problem ist auch, dass ich den ersten Dachs hier in der Stadt einbaue und genauso schauen mich auch alle an - Steuerbüro wie auch die Firma die die Nebenkostenabrechnung machen wird / soll - es wäre also ganz lieb von Euch wenn Ihr mir hier helfen könntet.


    Vielen Dank


    Astrid

  • doch die Seite hatte ich gefunden und die Infos auch an die Frima die die Nebenkosten abrechnet gefaxt und irgendwie wollen die das aber nicht so machen bzw. sehen da Probleme - aber wenn es dazu keine andere Abrechnungsmöglichkeit gibt dann werden die das wohl so machen müssen - aber erstmal vielen Dank

  • warum wollten die denn das nicht so machen ????


    Man darf nur die tatsächlichen Kosten umlegen, da Ökosteueranteil rückerstattet wird, minimieren sich hier die Kosten der Mietpartei.


    Auf die "Früchte" der KWK Anlage, den Strom hat der Mieter keinen Anspruch. Ausnahme: Er hat sich an den Kosten der KWK Anlage beteiligt.

  • das ist ja alles richtig und ich finde die Abrechnung auch absolut logisch und kann eben daher absolut nicht verstehen warum die da nicht ran wollen. Aber wenn die Abrechnung bei allen anderen die vermieten auch so gemacht wird, dann müssen die da durch. Die sind auch der Ansicht, dass die Anschaffungskosten der Anlage auf die Nebenkosten mit umgelegt werden soll, so dass die Anlage in 15 Jahre bezahlt ist. Da sträubt sich aber mein Rechtsverständnis. Für mich als Vemieter ist das eine Anschaffung die sich in den nächsten Jahren einfach abschreibt und fertig. Es fehlt bestimmt hier noch an Erfahrungswerten. Aber es werden mit Sicherheit in den nächsten Jahren noch einige BHKW´s eingebaut, so dass sich die Leute einfach damit beschäftigen müssen. Ich bereite die Nebenkostenabrechung einfach dann mal vor und dann werden die das auch verstehen - hoffe ich - oder ich mach das dann allein - danke

  • Nein, die Anschaffungskosten dürfen nicht umgelegt werden. Auch dies ist doch auf der Seite ausdrücklich beschrieben. ;(


    Richtig ist das die Anlage über 10 Jahre abgeschrieben werden sollte, in der Regel degressiv. Ansparrücklage gemacht :D???


    Ich würde auf jeden Fall erst mal die Mehrwertsteuer als Vorsteuer einfordern und dann beantragen bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs den Bescheid offenzuhalten.


    Es haben einige geklagt und angekündigt, das durchzuziehen. Wenn Vater Staat Steuern vom Stromverkauf haben will, muss er auch die Vorsteuer anerkennen. :rolleyes: Aber wie gesagt, wir warten, da soll eine neue Richtlinie kommen, ob diese Bestand haben wird, wird sich zeigen.

  • Danke, da bin ich beruhigt, dass es so richtig ist wie ich es mir schon gedacht habe. Ich werde auf jeden Fall die Vorsteuer beim Finanzamt einfordern - und dann abwarten - und bis der BGH entschieden hat - können ja noch Jahre vergehen - vielen Dank bis bald

  • Kurze Frage,


    Vorsteuer beim Finanzamt einfordern, bis letztendlich ein urteil gefällt wurde.
    Da ich kaufmännischer Laie bin frage ich dennoch kurz:


    Vorsteuerabzugsberechtigt ist man doch wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. Richtig?


    Da aber meine Gemeinde/Finanzamt für meinen Fall (Dachs und Stromeinspeisung, bei 1/2 privater Nutzung) keine Gewerbeanmeldung mehr vornimmt, gilt da etwas anderes bzgl. Vorsteuer?


    Danke Andreas

  • Ob nun beim Gewerbeamt ein Gewerbe angemeldet ist oder nicht interessiert das Finanzamt überhaupt nicht.


    Allein die Bewertung des Finanzamtes zählt.


    Leider sind die Entscheidungen der Finanzämter in der Vergangenheit so, als ob hier gewürfelt worden ist. ;(