Keine Vorsteuer mehr für BHKW mit Eigennutzung???

  • Gefunden bei der Konkurenz


    Zitat

    Finanzamt gibt nix Gerold 21/10/06
    Es gibt eine neue Anweisung der OberFinzanzbehörden. MiniBHK in Eigenheimen sind a) nicht mehr Vorsteueerabzugfähig, b) kein Gewerbe wenn Wärme und Strom teilweise oder ganz selbstgenutz werden. auch dann nicht wenn wärme oder Strom im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an einen evtl. Mieter weiterberechnet werden. AUSNAHME: Der mieter ist ein Gewerbetrieb und die MwSt muß ausgewiesen werden. Hatte das gleiche Problem und bin voll aufgelaufen. Gruß Gerold


    ?? Stimmt das ??
    Da wirds dann aber Essig mit vielen laufenden "Gewerben".

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Soll aber die letzte Entscheidung hat immer noch der Bundesfinanzhof, ( die Justiz) hier wurden schon sehr viele "Anweisungen" eingestampft.


    Es gibt viele die geklagt haben, meines Wissens gibt es aber noch keine (Grundsatz)Entscheidung

  • Stellt sich außerdem noch die Frage,ob das bestehende Verträge ebenfalls betrifft?
    Bei mir ist das nicht so wild,da ich sowieso in den Liebhabereibetrieb falle.

  • Normalerweise hält sich das Finanzamt offen, seine Ansicht zu ändern. :D
    D.h. auch noch viele Jahre später, kann das Finanzamt seine Meinung ändern und das so oder so sehen und entsprechend zurück zurechnen.


    Merke: Das Finanzamt sieht das in der Regel imemr so, wie es für das Finanzamt am besten ist. :D

  • Ich habe heute eine Aussenprüfung vom Finanzamt gehabt, was dabei im Endeffekt herauskommt ist noch nicht ganz klar.


    Gruss, Udo.

  • Hallo MaUdo,


    wenn`s Dich tröstet ich auch. Hatte glaube ich schon berichtet, das alle KWK Anlagen in den nächsten 12 Monaten neu überprüft werden sollen, da jetzt neue Richtlinien "angedacht" worden sind. Viele Finanzämter wussten nicht ansatzweise wie eine KWK ANlage funktioniert.


    Ebenfalls hatte ich stets geschrieben, das eine bewusst falsche Darstellung des Sachverhaltes eine Steuerstraftat darstellt.


    Bei mir persönlich geht es lediglich darum, die Anlage gemäß den neuen Richtlinien neu zu bewerten.

  • Ich habe von meinem Dachsverkäufer noch eine Datei bekommen die den Sachverhalt eines Dachses und das daraus resultierende Unternehmen beschreibt.


    Gruss, Udo.


    Das Schreiben ist ab sofort in der Database als PDF zum Downloaden freigegeben. (euer Admin)

  • Hallo,


    endlich mal Fakten.


    Ich möchte mich zunächst einmal für die Datei bedanken, denn auch mir haben sie bei der Gewerbeanmeldung einen Strich durch meine Rechnung gemacht.


    Ich habe seit langem nach Zitaten oder Rechtspechungen gesucht und hiermit eine Diskussionsgrundlage auch mit meinem Finanzamt in den Händen. Nochmals vielen Dank für die Datei.


    Wäre schöne wenn wir diese Art der Diskussion weiterführen könnten.


    Gruß Andreas

  • Hallo,
    hier ein Steuer-Tipp von einem Ecopower-Pfleger: http://www.haustechnik.de/maier/blockheizkraftwerke_mfh.html


    Editiert von Moderator Bruno44:
    Achtung, dieser Beitrag ist mit äußerster Vorsicht zu genießen. Die Vorgehensweise entspricht nicht der Gesetzeslage!!!


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Bruno44 ()

  • Hallo AxelF,


    der von Dir gefundene Artikel ist mit äußerster Vorsicht zu genießen.


    Sobald man an einen dritten Strom liefert und abrechnet wird man zum gewerblichen Stromhändler, mit allen daraus ergebenden Pflichten, welche auch ein EVU hat. Einbehalt und abführen von Stromsteuer, Konzessionsabgabe, KWK-Zuschlag etc.


    So wie es in dem Artikel steht, geht es nach meiner Rechtsauffassung nicht!


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Ja da hat Bruno Recht, so einfach geht`s nicht.


    Das Problem liegt hier im Detail, es findet ein Eigentumswechsel statt - Strom wird verkauft. Anders ist es, wenn der Strom nur abgerechnet wird.


    Beispiel: DIe Eigentümer wohnen alle selbst im Haus und besitzen gemeinsam Brennstoff und KWK Anlage.


    Sie verkaufen Strom und verbrauchen Strom selbst.
    Der Strom wird lediglich abgerechnet, die Eigentümer verkaufen ihn juristisch nicht. :D

  • Au Backe !!!
    Gut, daß es hier die Experten gibt! Wenn es diesbezüglich zu Prozessen kommt ist das Gejammer groß!
    Ich wette, die meisten Steuerberater haben diesbezüglich keine Ahnung (Meiner z.B :Was ist das für eine Heizung, die produziert Strom 8o ?().
    Naja, gut , daß wir drüber gesprochen haben :] ;) :P


    Schönen Sonntag euch allen. AxelF

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    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Moin Moin,


    wie ist das jetzt mit der Rechtslage die Eingangs erwähnt wurde??


    Ich bin von dem Gedanke ein Gewerbe anzumelden abgerückt, und will mich jetzt auf das BMF Schreiben IV B 7 - S 7104 - 47/01 berufen um als Privatperson eine Umsatzsteuernummer zu bekommen.
    Meine EEG Anlage mit Volleinspeisung wird ca 3500€ plus auf meiner EinkommensSteuererklärung bringen. Wie stehen da meine Aktien anerkannt zu werden??


    MfG