Gefunden bei der Konkurenz
ZitatFinanzamt gibt nix Gerold 21/10/06
Es gibt eine neue Anweisung der OberFinzanzbehörden. MiniBHK in Eigenheimen sind a) nicht mehr Vorsteueerabzugfähig, b) kein Gewerbe wenn Wärme und Strom teilweise oder ganz selbstgenutz werden. auch dann nicht wenn wärme oder Strom im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an einen evtl. Mieter weiterberechnet werden. AUSNAHME: Der mieter ist ein Gewerbetrieb und die MwSt muß ausgewiesen werden. Hatte das gleiche Problem und bin voll aufgelaufen. Gruß Gerold
?? Stimmt das ??
Da wirds dann aber Essig mit vielen laufenden "Gewerben".