Wie aus steuerlicher Sicht etc.? Ratlos...

  • Ich habe mit viele meiner bisher ca. 60 BHKW-Kunden über das Steuerproblem gesprochen. Es ist das Zentral-Thema in der Beratung. Für die Technik brauch ich höchsten eine viertel bis halbe Stunde. Für den finanziellen Teil dann Teilweise mehrere Stunden bis alles geklärt ist und der Kunde auch alles verstanden hat. Bin mit einige auch zur deren Hausbank gefahren um den Bänker zu erklären, wofür die den Kredit geben sollen. Die wollen dann keine Technik erklärt haben sondern nur sicher sein, dass die das Geld mit möglichst wenig (am Besten gar kein) Risiko zurück bekommen. :blush2:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Habe mit meinem Steuerberater geredet, die Abschreibung hätte nichts mit der Vorsteuer zu tun und können deswegen nicht gezogen werden, ergo ich würde das ganze gewerblich laufen lassen, komplett, sprich ich müsste wärme und strom versteuern.
    Hast du Beispiele für deine Rechnung??? Irgendetwas was dies Belegt? Wenn deine Kunden das schon so machen, dann kannst du bestimmt eine Rechnung über sowas aufstellen bzw ein Beispiel zeigen. :applaus:

  • ich würde das ganze gewerblich laufen lassen


    ...so seh´ ich das auch. |__|:-)


    Das BHKW samt Drumrum gehört, wie Dein 200-PS John Deere, zur Betriebsausstattung, da kannst Du Vorsteuer ziehen und sollte da auch abgeschrieben werden. Gas für den Grünen und Diesel für den Jonny (der ist ja auch grün) sind Betriebsausgaben, da kannst Du Vorsteuer ziehen. Die Einspeisevergütung, KWK-Zuschlag und Steuererstattung HZA sind wie die Kohle aus dem Ferkelverkauf, Betriebseinnahmen. Da mußt Du Mehrwertsteuer abführen.





    sprich ich müsste wärme und strom versteuern.


    Ja, aber nur für den Teil, der privat im Wohnhaus verbraucht wird.


    So hat´s mir jedenfalls mein Steuerberater erklärt für meine Vermieterei.


    Es kann jetzt in der Landwirtschaft noch Privilegien (seinen aber gegönnt) geben. :glaskugel:


    Mußt halt einfach nochmal fragen. Da müßten doch dem Sonnleitner seine Knechte auch was wissen. ?(

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Steuererstattung HZA sind wie die Kohle aus dem Ferkelverkauf, Betriebseinnahmen. Da mußt Du Mehrwertsteuer abführen.


    Klugscheissmodus AN
    da das HZA keine MWSt erstattet, muss auch keine abgeführt werden.
    Klugscheissmodus AUS


    LG


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Klugscheissmodus


    ....is ja schon gut. Ich hab mit sowas schon gerechnet, weil einer is immer dabei :pfeifen:


    Jedenfalls sinds Einnahmen in der Steuererklärung.


    ....und wir sollten´s ned verschreien,


    vielleicht is dem Schäuble blos noned aufgfalln dass auf die verschiedenen Steuern (Einkommen-, Gewerbe-, Mineralöl-, Erbschaftsteuer usw.) noch keine Mehrwertsteuer erhoben wird. ^^|__|


    Da könnt ja der verminderte Satz wie bei den Hoteliers in Anrechnung kommen. :-)_:-)

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  • Wenn deine Kunden das schon so machen, dann kannst du bestimmt eine Rechnung über sowas aufstellen bzw ein Beispiel zeigen. :applaus:


    Das möchte ich hier nicht so öffentlich darlegen. Der Feind liest mit und ich bin kein Steuerberater. Privat darf ich natürlich meine "Meinung" sagen. :blush2:


    Einiges ist auch bereits angeklungen. :suchend:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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  • Könntest du mir denn deine private Meinung mitteilen in einer PN oder änhnl.? 8) Ecopowerprofi :rolleyes:


    Also, unser John Deere hat leider nur 115PS, aber immerhin 6,8l Hubraum :D
    Wie muss ich denn auspassen wenn ich den Strom etc verkaufe?
    Wovon hängts ab das ich die Vorsteuer ziehen kann?
    Also ich könnte das BHKW privat laufen lassen dann halt der Betriebsleiter, oder den Ferkelerzeugenden Betrieb der die Wärme und Strom braucht oder auf die Gbr die die Mastschweine hat und nur Strom braucht und keine Wärme.
    Was ist da jetzt am sinnvollsten?
    Was muss ich wo nacher genau wieder an Steuern zurückzahlen? Bekommt man auch von Brennstoff (GAS) die mwst wieder?
    Wenn ja, dann muss ich doch bestimmt die ganze wärme verkaufen und versteuern oder wie? Oder nur wie oben geschrieben den privaten Teil im Wohnhaus? Iwie hat meine Steuerberaterin nicht so die Ahnung da von _:_
    Ich will das bestmögkichste rausholen, sie versucht es so einfach wie möglich zu lösen, auch wenns nicht gut ist :strafe:


    Für eure Hilfe schonmal danke im vorraus :applaus:

  • Wie muss ich denn auspassen wenn ich den Strom etc verkaufe?
    Wovon hängts ab das ich die Vorsteuer ziehen kann?



    Als erstes immer alles im Auge haben was Relevant auch wenn Du es garnicht kennst
    und da wirds meistens Schwierig.


    Vorsteuer bzw MWST ist nur ein Thema beim Stromverkaufen, bei der
    Wärme spielts keine Rolle, aber beim Stromverkaufen fallen etliche Umlagen an


    EEG Zum Beispiel, Suboptimal gestaltet weil die Steuerberaterin ( hat Sie braune Augen )
    meint so sparts Vorsteuer kann ca. 3,5 ¢ EEG Umlage anfallen, das finanziert dann zwar die
    Solaranlage aber eben noch eine Halbe MIllion andere auch



    Im Videokanal vom BHKWforum gibts dazu Beiträge Antworten sind nicht einfach da die
    Gesetzte schneller geändert werden als gedacht wird.


    http://www.youtube.com/user/DasEcoTeam dort in die Suche EEG eingeben
    ohne Hilfe finst aber nix

  • Mh ich find das nicht das Video?!
    Sehe ich folgendes Beispiel richtig?
    Gas 150000kwh Verbrauch = 1094€ Mwst gespaart beim Einkauf
    Daraus 120000kwh Wärme gemacht, 3cent netto macht 684€ die ich Mwst abführen muss
    Daraus 35000kwh Strom für 10cent gemacht netto sind 665€ die ich an Mwst abführen muss


    Macht in 10 Jahren 2550€ die ich Mwst abführe wobei ich bei der Anschaffung fast 5500€ wiederbekomme. Denkfehler?
    Muss man privatanteil seperat berechnen?! _:_

  • Hallo christian90,


    Da wäre es wohl besser gleich 2 oder mehr BHKW zu kaufen und diese zur Optimierung nach dem Kauf nicht mehr zu benutzen. Das gibt dann maximal Vorsteuererstattung


    Wie ist das dann mit den Anschaffungskosten, willst du die nicht mit den Erträgen daraus wieder abzahlen, oder zahlt die der Opa?



    Mit freundlichen Grüßen

  • Sehr witzig, aber ich glaube mir wäre mehr geholfen wenn du mir die Lösung des Rätsels sagst!
    Wenn sich das ganze so schwierig gestaltet das ich jedes Jahr ein Hauf an STeuern abrücken muss, ist es mir das Risiko nicht wert, der Gaspreis steigt auch immer weiter, das ist Risiko genug. Zur Info, es würde sich innerhalb von 5 Jahren bezahlt haben.
    Wärme 130000kwh
    Strom 75000kwh
    Strom ist ziemlich Grundlastig ca 5kwh und wärme ist Grundlast ca. 2m3 /std
    Gleich kommt der Vertreter und ich bin noch nichts weiter :glaskugel:

  • Jetzt hör halt einmal mit dem Gejammer auf.


    Das sich ein BHKW für Dich rechnet is doch jetzt lang und breit besprochen worden.


    Wie´s von der Einbindung her ausschauen kann is auch erklärt worden.


    Jetzt hörst einmal was der Vertreter sagt und dann meldst dich wieder


    Zur Info, es würde sich innerhalb von 5 Jahren bezahlt haben.


    ....und ob sich des in fünf oder zehn Jahren bezahlt macht kann und wird Dir heut sowieso keiner sagen :glaskugel:


    Da gibt´s einen alten Unternehmerspruch an den Du dich halten solltes:


    "Man muß auch einmal Geld zum Fenster rausschmeißen damit´s bei der Tür wieder reinkommt "

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