Wie aus steuerlicher Sicht etc.? Ratlos...

  • Hallo alle zusammen!


    Da meine persönliche Meinung schon fest steht das ein mini Bhkw her muss, nun einige Fragen an euch bevor ich mich doch an meinen Steuerberater wende und ihn duchlöchere, Beraten dürft ihr ja nicht, aber vielleicht aufklären?
    Und zwar ist es ein landw. Betrieb mit Wohnhaus dran. 70000kwh Strom/Jahr und 120000kwh gas/Jahr.
    Klar ist mir das das meiste für den Betrieb drauf geht. Ich habe jedoch nicht vor damit gewinne zu erzielen, sondern einfach nur Geld zu sparen, wie jeder andere ja auch. Wenn ich Strom verkaufen muss nach EXX (vielleicht 10% max.) dann mache ich da ja sicher kein Plus...
    Wie sieht es aber das FA? Nacher sagen die ich bin unternehmer und hab ein Gewerbe, dann bekomme ich die Mwst zurück, das ist klar. Aber was darf ich denen dann im Gegenzug zurückvergüten? Muss ich auch den selbstvrbrauchten Strom vegüten etc. oder wie läuft das? Bin aus den infos im Download bereich nicht schlau geworden (zu Unleserlich diese Gerichtssachen, für mich :D).
    Was ist die Energiesteuer die man zurückbekommt? Wie wird der KWK Bons gerechnet? Gibt es sonst noch was was ich beachten muss?
    Ich wollt das BHKW dann privat laufen lassen. Die landw. Betrieb ist landwirtschaftlich und nicht gewerblich.
    Fragen über Fragen, aber das ist alles komplizierter als mit meiner Photovoltaikanlage @:pille

  • Mh. wie meinst du das?
    In den berechnungen steht überall für erzeugten Strom bekommt man 10 Jahre lang 5,011cent /kwhStrom?


    Ich mein das so wie ichs schreib :rtfm:


    die 5,11 ¢ sind eine KWK Vergütung nach dem KWKG


    denn KWK Bonuns ( 3¢ seit 2009 degressiv um 1% ) gibts im EEG
    das eine hat mit den anderen außer die Buchstaben Rechtlich wenig
    gemein.


    Also auch wenn unter Landwirten der KWK Bonus der gängigere, so ist
    doch was ganz anders und um Verwirrung zu vermeiden sollte also
    nicht zuviel vermantscht werden, es sei den Du baust doch was richtig
    Landwirtschaftliches so Richtig mit Mist und Güllebonus ;)

  • Nein nein, nur Erdgas :) denn das kann ich nicht Essen ;)
    Ich denke man sollte Lebensmittel nicht für die Stromgewinnung nutzen, denn dann haben wir irgendwann nichts mehr zu beißen, aber
    doch Strom im überfluss zum Kochen, und das passt doch nicht oder? Gülle ist da schon die bessere Variante.

  • Nein nein, nur Erdgas :) denn das kann ich nicht Essen ;)
    Ich denke man sollte Lebensmittel nicht für die Stromgewinnung nutzen,


    Nun Holz ist kein Lebensmittel


    Gras von der Autobahn ist kein Lebensmittel http://www.florafuel.de/


    Stroh ist kein Lebensmittel



    Raps ist kein Lebensmittel, jedenfalls Jahrhunderte, ach was schreib ich Jahrtausende
    lang, erst in den 80er Jahren letztes Jahrhundert kam das mit den Doppelnull Raps
    auf der wär jetzt ein Lebensmittel, vorher war das nur Lampenöl, gut der alt Diesel hat
    damit Seine Motoren getestet und Optimiert weil Diesel gabs damals am 17. Febraur 1897
    zu Augsburg noch nicht.


    Zu Rüb oder Lampenöl ein kleiner Link


    http://www.freilichtmuseum-neu…2-2df0-0607-3f232fc00488c


    hätt auch ausführlicher des ist aber zu lang, nur soviel Energetisch als
    Energiepflanzen wären die alten besser aber da hat die Samenindustrie
    des Hirn schon zu stark vernebelt als das die meisten Bauer denken,
    äha war des wirklich immer so _()_



    Als von wegen alles Lebensmittel und ach was sind wir Öko


    dann derfst auch keine Ferkel züchten, den Fleisch ist rein vom CO² Ausstoß
    absolut Bäh sagen die Hardcore Ökos



    http://www.permakultur.net/?mdoc_id=1000568



    obwohl Permakultur gerade was Energiepflanzen betrifft recht interessant ist.



    Ja, Ja
    :offtopic:

  • Du hast eine PV-Anlage. Die muss auch steuerlich erfasst sein. Behandele das BHKW als Erweiterung zu deiner PV-Anlage. Natürlich steuerlich. Dem Finanzamt ist es egal womit Du Strom (besser Energie da auch Wärme) erzeugst. Ist für die alles erst mal gleich. Hat beim Finanzamt nichts mit KWK-Gesetz und EEG-Gesetz zu tun. Die wollen nur dein Bestes, Nämlich dein Geld in Form von Steuern, die Du auf deine Einnahmen entrichten must. Auch wenn du den Strom und Wärme komplett selbst verbrauchst, bekommst Du vom Netzbetreiber den KWK-Zuschlag für den gesamten erzeugten Strom in Höhe von 5,11 ct/kWh. Kannst ja in meiner Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der letzten Seite nachlesen wie hoch der Betrag in etwa wird. Den must in jedem Fall steuerlich anmelden. Was Du sonst noch an Kosten privat einsparst, must Du erst mal nicht versteuern. Nur im landwirtschaftlichen Betrieb erzielts Du dann einen höheren Gewinn, da Du weniger Ausgaben hast.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Du hast eine PV-Anlage. Die muss auch steuerlich erfasst sein. Behandele das BHKW als Erweiterung zu deiner PV-Anlage. Natürlich steuerlich. Dem Finanzamt ist es egal womit Du Strom (besser Energie da auch Wärme) erzeugst. Ist für die alles erst mal gleich. Hat beim Finanzamt nichts mit KWK-Gesetz und EEG-Gesetz zu tun. Die wollen nur dein Bestes, Nämlich dein Geld in Form von Steuern, die Du auf deine Einnahmen entrichten must. Auch wenn du den Strom und Wärme komplett selbst verbrauchst, bekommst Du vom Netzbetreiber den KWK-Zuschlag für den gesamten erzeugten Strom in Höhe von 5,11 ct/kWh. Kannst ja in meiner Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der letzten Seite nachlesen wie hoch der Betrag in etwa wird. Den must in jedem Fall steuerlich anmelden. Was Du sonst noch an Kosten privat einsparst, must Du erst mal nicht versteuern. Nur im landwirtschaftlichen Betrieb erzielts Du dann einen höheren Gewinn, da Du weniger Ausgaben hast.

    Bist du dir sicher das das so ist?
    Wenn ich es darüber laufen lasse, dann kann ich die Komplette Vorsteuer ziehen, das wäre ja Göttlich :applaus:
    Aber dafür muss man ja eine Gewinnerzilungsabsicht haben sonst bekommst die Steuer nicht wieder wie bei der PV.
    Aber so wie du das sagst klingts logisch für mich. Aber andersherum können die durch die Zähler alles genau aufstückeln, drängen mir dann einen Stromkostensatz auf und dann muss ich den Selbsverbrauchten Strom zB nachversteuern mit 2-3cen je kwh macht ganze 875€ im jahr und nach 10 Jahren hab ich dann mehr Steuern bezahlt als ich Vorsteuer gezogen hab. Ganz schön raffiniert die Jungs was? :ninja:

  • Aber dafür muss man ja eine Gewinnerzilungsabsicht haben


    das ist nicht ganz richtig, bei der Umsatzsteuer braucht es nur eine Einnahmenerzielungsabsicht, ob da Gewinn bei rauskommt ist egal. Aber der Eigenverbrauch ist im Gegenzug auch zu versteuern. Also auch hier rechnen, oder vom Stb. rechnen lassen.


    LG


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • dann muss ich den Selbsverbrauchten Strom zB nachversteuern


    Den selbstverbrauchten Strom wird erst mal als Einnahme gerechnet. Du bist nicht verpflichtet Dir selbst dafür den Preis des örtlichen Stromversorgers zu berechnen. Sondern nur die Gestehungskosten. Die Gestehungskosten sind ja genau so hoch wie die Ausgaben für Gas usw. die du tätigst. Das ist dann ein Nullsummen Spiel. Wenn Dein Steuerberater gut ist brauchst Du hinterher gar nichts zu versteuern, denn gegen den eventuellen Einnahmen aus KWK-Zuschlag und Überschussverkauf (kommt immer vor) kann man die Abschreibung rechnen. Du hast Einnahmen brauchst aber nichts versteuern. Musst dafür dein Steuerberater solange triezen bis er es so macht. Die meisten wollen sich das nur so einfach wie möglich machen. Aber seine Aufgabe ist es ja gerade dafür zu sorgen, dass Du so wenig wie möglich Steuern bezahlst. :pfeifen:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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  • Sprich ich könnte Vorsteuer ziehen und dann müsste ich erst am Ende der Abschreibung (10Jahre?) ein wenig Steuern zahlen und vorher so wie ichs jetzt verstanden habe fast nichts? 8o
    Das wäre ja noch besser für mich :blush2:

  • Sprich ich könnte Vorsteuer ziehen und dann müsste ich erst am Ende der Abschreibung (10Jahre?) ein wenig Steuern zahlen und vorher so wie ichs jetzt verstanden habe fast nichts? 8o


    So sehe ich das. :party:


    Aber schön deinem Steuerberater alles in die Hand drücken. Beim Selbermachen kann schnell ein Fehler passieren und dann ist das Finanzamt :schimpf: und Du bekommst :rtfm::strafe:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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