Wie aus steuerlicher Sicht etc.? Ratlos...

  • ich würd es komplett anders aufziehen und wenn man Betriebswirt werden will, sollte einem diese Rechnung nicht fremd sein.


    Jede Wirtschaftlichkeitsrechnung bringt nichts, wenn es keinen Vergleich gibt. Also erst rechnen, was habe ich bisher für Kosten, Strom, Gas, Wartung, Afa soweit noch vorhanden etc.


    Dann stellt sich für die neue Anlage die Frage, ist ein Austausch notwendig (hier wohl der Kessel Wohnhaus) und was kostet der, dazu die Prognose, was dies an Energieeinsparung bringt und das von den tatsächlichen Kosten abziehen.


    Dann erst kommt die Rechnung BHKW. Von den Herstellkosten sind erstmal für die Rechnung, rechnet sich das BHKW betriebswirtschaftlich, die Kosten Kesseltausch von den BHKW-Herstellkosten abzuziehen, was dann die Basis für AfA der betriebswirtschaftlichen Rechnung ist.


    Und dann einfach alle prognostizierten realen Kosten und Einnahmen des BHKW-Betriebes zusammenrechnen, bzw. abziehen. Keine Virtuellen Stromgutschriften, Wärmepreise oder sonst ein Unfug. Einfach die Kosten von Gas und Reststrom, Energiesteuer, Wartung, KWKG-Vergütung etc. Wenn jetzt diese Zahl kleiner als die bisherigen Kosten(nach Kesseltausch) dann rentiert es sich, ansonsten nicht.


    LG


    Bruno


    der doch fürchterlich verwundert ist, ob der Fragen eines künftigen Betriebswirtes

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Es gibt schon genug Urteile, wo ein Autohändler ein Auto zurück nehmen musste, weil das Vehikel mehr Sprit verbrauchte als im Prospekt angegeben war.


    aber es musste kein Händler ein Auto zurücknehmen, weil ein Diesel verkauft wurde, weil der sich bei einer bestimmten laufleistung pro Jahr besser rechnet als ein Benziner, diese Kilometerleistung aber der Käufer nicht gefahren ist.


    LG


    Bruno

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  • Zitat von »ecopowerprofi«
    Es gibt schon genug Urteile, wo ein Autohändler ein Auto zurück nehmen musste, weil das Vehikel mehr Sprit verbrauchte als im Prospekt angegeben war.



    aber es musste kein Händler ein Auto zurücknehmen, weil ein Diesel verkauft wurde, weil der sich bei einer bestimmten laufleistung pro Jahr besser rechnet als ein Benziner, diese Kilometerleistung aber der Käufer nicht gefahren ist.



    Wenn der Kunde kein Ahnung wie und zu was Er sein Auto baucht kann der
    Händler nix für


    wenn aber das Auto bei einen Baugefühl das :_:~ zum TÜF/DEKRA kommt,
    dort aufen Rollenprüfstand im NTZdingsda Zyklus deutlich daneben liegt, sollt der
    Händler ganz schnell zum Telephon greifen und Seinen Lieferanten in die Pflicht nehmen,
    es steht Ärger ins Haus :rtfm:

  • Wenn der Kunde kein Ahnung wie und zu was Er sein Auto baucht kann der
    Händler nix für


    und wenn der Kunde keine Ahnung hat, was er im nächsten Jahr an Heizenergie braucht, weil die Mieter wechseln, oder er nach dem BHKW-einbau ungeplant neue Fenster einbaut, oder die Durschnittstemperatur in der Heizperiode wegen Klimaerwärmung 5°C ansteigt, kann der BHKW-Einbauer auch nichts dafür dass sein geplantes Gerät nicht die prognostizierte Laufzeit hat.


    LG


    Bruno

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  • Ruhig Leute, ich werde vorraussichtlich diesen Sommer die Prüfung zum Fachwirt in der Landwirtschaft bestehen, dort haben wir auch schon BWL, aber nicht in so einem Ausmaß etc. Bis jetzt kontieren wir lediglich etc. Erst im nächsten Jahr kommt 80% des Unterrichts der BWL zugute und dann auch wahrsl nur bzw Hauptsächlich in Richtung landw. Das ist alles Landwirtschaftlich :pfeifen:
    Aber ich möchte ja dazulernen und dazu wills auch versthen , sonst bleib ich ja ein lebenlang dummer Bauer :rolleyes:
    Das sich das BHKW bei uns rechnet ist mir klar, da sehe ich nicht das Problem, jedoch wie es steuerlich am besten mit dem FA auf eine Haut bekomme
    so das die zufrieden sind und ich auch. :-):-)

  • jedoch wie es steuerlich am besten mit dem FA auf eine Haut bekomme
    so das die zufrieden sind und ich auch.


    deine Steuererklärung wird Dir hier keiner machen, denn wie Du das ganze machst, hängt auch zum Teil von Deiner persönlichen steuerlichen Situation ab. Es ist eine Betriebsinvestition mit teilweiser privater Nutzung, nicht mehr und nicht weniger.


    LG


    Bruno

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  • Lieber Bruno, genau das ist alles Bestandteil meiner Wirtschaftlichkeitsberechnen. Hat er alles vorliegen. Sollte er auch als angehender Betriebswirt verstehen können. Er muss sich nur mal damit beschäftigen.


    dort aufen Rollenprüfstand im NTZdingsda Zyklus deutlich daneben liegt, sollt der Händler ganz schnell zum Telephon greifen und Seinen Lieferanten in die Pflicht nehmen, es steht Ärger ins Haus :rtfm:


    Genau so hab ich es auch gemeint. In gleicher Weise gilt dies dann auch für ein BHKW.


    Trifft das auch so konkret beim BHKW bezüglich Gasverbrauch und P el. bzw. P therm. zu ???


    In den Urteilen geht kein Richter davon aus, dass jeder einzeler Wert exakt eingehalten wird. Abweichungen sind durchaus möglich. Für ein BHKW und gerade bei einem modulierendes muss der Wirkungsgrad und damit die Effiziens innerhalb von gewissen Tolleranzen eingehalten werden. Die Beurteilung der Abweichung hängt vom subjektiven Empfinden des Richters ab. In der Rechtsprechung hat sich wohl so ein Wert von 10% etabliert. Aber ich glaube nicht, dass eine Abweichung von 10,5% Erfolg verspricht. Das sollte dann schon ein bisschen mehr sein um :-)_:-)

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)


  • In den Urteilen geht kein Richter davon aus, dass jeder einzeler Wert exakt eingehalten wird. Abweichungen sind durchaus möglich. Für ein BHKW und gerade bei einem modulierendes muss der Wirkungsgrad und damit die Effiziens innerhalb von gewissen Tolleranzen eingehalten werden. Die Größe der Abweichung hängt vom subjektiven Empfinden des Richters ab. In der Rechtsprechung hat sich wohl so ein Wert von 10% etabliert. Aber ich glaube nicht, dass eine Abweichung von 10,5% Erfolg verspricht. das sollte dann schon ein bisschen mehr sein um :-)_:-)



    Sonntagnachmittag das Wetter ist Super die Kraftwerke rennen und etwas Kloppen mit Ecopowerverbauer [Blockierte Grafik: http://forum.mysnip.de/smileys/hot.gif]



    Also die Ausrede mit Modulieren ist Dünn und als solche eben leicht zu erkennen :tomate:


    Gutachter kommen lassen ( kann gewaltig in die Hosen gehen, weil wenn die
    Werte pasen latzt man Selber |:-( ) deffinierte Drehzahl vorwählen wo Verbrauch
    vom Werk angegegeben und definierten Zeitraum nur mit der Drehzahl laufen lassen
    ist dann das BHKW 10% neben der Spur würd ich den Hersteller den Ar.... aufreisen :rtfm:

  • Also die Ausrede mit Modulieren ist Dünn


    Der pamiru hat ein ecopower und das moduliert eben. Ich weiß worauf er hinaus will. Deswegen die Antwort. Er wird es verstanden haben. :pfeifen:


    ist dann das BHKW 10% neben der Spur würd ich den Hersteller den Ar.... aufreisen :rtfm:


    Ob ein Richter das genau so sieht wage ich zu bezweifeln. Aber bei Vaillant lässt man es garantiert nicht zum Verfahren kommen, wenn ne Kiste mal nicht so pariert wie sie soll. :tomate:

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