Ungemach im neuen Energiewirtschaftsgesetz?

  • Also nach jetzigem Stand, doch Fehlalarm ?!

    Wenn es nur darum geht, ob es schlechter wird, mag das ein Fehlalarm sein. Die Frage für mich ist aber doch, ob die aktuelle Gesetzgebung optimal für den Betrieb eines BHKW im kleinen Bereich ist, was auch immer man darunter verstehen mag. Ich sage mal, wenn's optimal wäre, gäbe es mehr davon. Und wenn ein neuse Gesetz ansteht, könnte man ja vielleicht etwas in die gewünschte Richtung bewegen. Muss man natürlich nicht, wenn man mit dem Status quo einverstanden ist.


    bluwi

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • ob die aktuelle Gesetzgebung optimal für den Betrieb eines BHKW im kleinen Bereich ist


    KWK-Gesetz? Hier wäre m.E. eher der Hebel anzusetzen:
    - Streichung der 30.000 h Grenze bei den größeren Anlagen, damit sich eine Überdimensionierung darstellen läßt
    - Extra Vergütungsstufe für Mikro-KWK-Anlagen z. B. 5 kW
    - Wahl zwischen KWK-Zuschlag und pauschalem Investzuschlag bei Kleinstanlagen bis 3 kW (Vereinfachung der Förderung)


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)