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  • also muss die ewe jetzt für das bhkw die anschlusssäule vor/auf mein grundstückstellen und da kann ich dann anschließen?
    was soll ich auch mit meiner anschlusssäule beim nachbarn?!

    wo muss sie aufnhemen?



    Da sollten wir jetzt erst einmal sortieren sonst wird des nix.


    1. Du betreibst PV mit 86 kWp. Wird eingespeist und abgerechnet. Da gibts einen Zähler, sprich Übergabepunkt.


    2. Du willst jetzt zusätzlich 5,5 kW KWK einbauen. Da erfolgt die Einspeisung über Deinen Bezugsstrom-Zähler, sprich Übergabepunkt.


    Der Übergabepunkt ist die Stelle wo das öfftl. Netz, wer auch immer das betreibt, beginnt. Ab da bist Du raus aus der Nummer und mußt nix zahlen oder Kabelverlegen oder Säulen bauen. |__|:-)


    Und wenn die PV schon läuft hat die mit dem KWK sowieso nix zu tun, auch wenn jetzt 5,5 kW dazukommen bist immer noch < 100 kW.


    Wenn die sagen die bringen den Strom nicht weg dann ist das denen ihr Problem und die müssen das Netz erweitern. (EEG § 9 - 1)

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Hallo,
    also jetzt mal eine übersicht:
    2009 31kw an hausanschluss
    2010 40,4kw erweiterung, neue leitun wurde gelegt und trennstelle errichtet mit 2 hausanschlusskästen, die 40k speist auf der einen seite ein und die 30kw auf den anderen, der verbrauch geht aus dem 40kwkasten.
    2011 antrag und bewilligung von 15kw ohne weiteren ausbau, einspeisung über vorhandenen HA.
    diese anlage wartet jetzt am 1.6.2011 auf ihren startshuss und geht dann ans netz.
    im februar wurde nach erhaltenerzusage für die 15kw eine erweiterung von 5kw beantragt, diese wurde dann jetzt erst vor 2 wochen bearbeitet als der antrag von dem 7,5kw bhkw eingegangen ist. und nun wollen sie das ich zum ortsnetverteilrkasten ein kabel legen mit welchem ich dann über die Anschlusssäule in das netz einspeisen kann, dort würden dann die 30kw, 15kw und die 5kw anlage von meinem vater einspeisen. meine 40kw und das bhkw würden dann hier einspeisen.
    warum soll ich aber zu denen kommen? die können doch das kabel über den offentlichen grund zu mir ziehe und der übergabepunkt ist meine zähleranschlusssäule an der rundstücksgrenze wo auch die trennstelle steht, wobei das neue kabel ja nur zur einspeisung dienen würde und der HA für entnahme und einspeisung.
    zumal ich bezweifle das ich das durch kriege bei anderen leutendurchs grundstück zu buddeln und vor deren haus (im dorf) meinen zähleranschluss hinstellen darf.
    wenn du mich deine faxnummer geben würdest, dann könnte ich dir den netzplan schicken, dort ist alles eingezeichnet.


    PS: wie soll ich vorgehen wenn meine wechselrichter im april diesen jahres an 4 tagen eh schon vom netz gegangen sind? nur einer allerdings.
    das deutet eh schon auf netzschwäche hin und da waren auch die 15kw noch nicht am netz.


    ich habe das gefühl die wollen mir kräftigst zur kasse bitten so das ich nicht anders kann als nein zu sagen... :evil:
    das kann nicht sein das es an 7,5kw scheitert.... :pinch:

  • moment mal....liege ich nicht richtig in der anahme das die abnahmepflichtig sind für den strom aus kwk?
    und da das nunmal nur über den zweirichtungszähler über dem HAK geht ist das wohl deren Problem wenn ich sage ne, die 5kw erweiterung möchte ich garnicht mehr, und die 15kw habt ihr ja schon über den hausanschluss genehmigt und das bhkw MUSS über den hausanschluss abgenommen werden.


    nur mal so ein gedanke oder? 8)

  • Wenn ich das jetzt richtig seh sind das zwei verschiedene Hausanschlüsse mit jeweils eigener Messung. Werden die auch getrennt abgerechnet, sprich 2 x Grundgebühr bezahlt? Dann dürfts ja garkein Problem sein.


    Ich würde mit denen garnicht lang diskutieren....oder von wegen "die sind Dir schon entgegen gekommen".


    Die sollen Dir erklären was falsch daran ist wenn Du auf den § 9 EEG hinweist und wo das steht dass Du da irgendwas zahlen sollst oder musst.




    PS:


    Jetzt warst mit dem letzten Beitrag schneller. Aber des is genauso wie Du schreibst, hab ich übrigens vorher auch schon einmal, Dein neues BHKW hat mit der PV garnix zu tun. Sind 2 verschiedene Paar Schuh.

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  • steht das denn da das die den strom vom bhkw im hausanschluss abnehmen müssen wegen eigenverbrauchs bzw überschusseinspeisung?


    die ticken nicht ganz richtig mir deshalb bestehende pv anlagen quer durchs dorf umlegen zu wollen, das macht mich richtig sauer...:/
    ich brauche mehr paragraphen wo das schwarz auch weiß steht! :rolleyes:

  • hab mir den plan nochmal genau angeschaut. die wollen zwischen mir und dem trafo einen NEUEN ortsnetzerteilerkasten setzen und das beim nachbarn und dort sollte auch meine Säule hin, genau vor seine haustür. frage: wieso bauen die das teil nicht direkt vor meine haustür? das wäre doch am sinnvollsten und nicht bei jemand fremden der nichtmal pv oder sonstwas hat, zumal er da sicher nicht meine säule vorm haus stehen haben will. alleine deshalb schon würde ich das so nicht durchbekommen...


    Das kommt mir alles spanisch vor als wenn sie mir 5meter entgegenkommen und dann ätsc bätsch sagen und wieder 100 zurückgehen...
    Warum beim nachbarn das teil und nicht bei mir obwohl nur ich dranhänge und da keine abhnehmer dranhängen?!

  • Ich denke ich habe einen Passus im KWK gesetz gefunden mit denen ich den Jungs mal leicht auf die Finger klopfen werde, ansonsten müssen andere Methoden ran (Bnetza, Rechtanwalt, wasweißich ;)
    Dort steht nämlich das der kürzeste weg zu wählen ist! und dies wäre definitiv der Hausanschlusskasten, bzw maximal Grundstückgrenze an der Straße. Wo die den PV Strom dann lassen ist ja nicht meine Sorge oder? EEG und KWK werden jedoch beide gleichgesetzt bei der Einspeisung oder? Könnten die dann vielleicht doch makeln?



    § 4
    Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht
    (1) Netzbetreiber sind verpflichtet, KWK-Anlagen im
    Sinne des § 5 an ihr Netz anzuschließen und den in
    diesen Anlagen erzeugten KWK-Strom vorrangig
    abzunehmen. Die Verpflichtung nach Satz 1 und die
    Verpflichtung nach dem Erneuerbare-Energien-
    Gesetz zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren
    Energien und aus Grubengas sind gleichrangig. Die
    Verpflichtung trifft den Netzbetreiber, zu dessen technisch
    für die Aufnahme geeignetem Netz die kürzeste
    Entfernung zum Standort der KWK-Anlage besteht.
    „(1a) Bei Neuanschlüssen und Anschlussveränderungen
    von KWK-Anlagen finden die Regelungen nach §
    8 der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung für Anlagen
    unterhalb 100 MW ungeachtet der Spannungsebene
    entsprechend Anwendung.

  • Also die EWE hat pattu auf Stur geschaltet und lässt garnichtmehr mit sich reden. ich weiß nicht ob sich da jetzt die 5000-6000€ lohnen :/ ist echt nen bischen viel geld jetzt...:/