das ist totaler Quatsch!
Les mal genau was ich geschrieben habe. Für einen Steuerberater vielleicht etwas umständlich. Bin keiner aber versuche es immer so zu erklären, das ein laie es auch verstehen kann. Wenn Du im privaten Umfeld ein BHKW installiert und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst (muss Du machen, da Du gewerblich tätig bist sonst bist Du automatisch Unternehmer mit USt.-Pflicht) muss die MWSt. auf die Anschaffung mit finanziert werden. Wenn es über ein Darlehen der Bank geschieht kann es sein, dass die Bank die MWSt. nicht finanziert oder die Raten ca. 20% höher ausfallen. Ob das immer im Sinne des Kunden ist wag ich zu bezweifeln. Wenn dann noch andere Einnahmen z.B. aus einer PV-Anlage hinzu kommen hat man mit Citronen gehandelt, wenn plötzlich die Kleinunternehmerregelung nicht mehr greift.
Es gibt einen Grundsatz für die Kleinunternehmerregelung: Der Wareneinstand muss klein sein im Vergleich zum Erlös. D.h. beim Kleinunternehmer sollte z.B. viel eigene Arbeitszeit abgerechnet werden können im Vergleich zum Umsatz (über so 50 - 60%). Sonst wird das Risiko der Nachveranlagung zu groß, wenn es sich mal Änderungen in der Zukunft ergeben. Auch ist zu beachten, dass ehrenamtliche Tätigkeiten mit Aufwandentschädigung zum überschreiten Kleinunternehmergrenze führen können. Auch andere Kleinunternehmertätigkeiten werden zum BHKW-Geschäft addiert. Das BHKW zählt ja nicht mehr zur Vermietung und Verpachtung. Wurde in einem anderen Thema bereits abgehandelt. Meine Empfehlung: keine Kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen. Aus Erfahrung: das FA sieht es meistens anders als man meint und dann wird es immer teuer.
Auch hier gilt: