Unklare Gesetze oder Vorschriften

  • Hallo Zusammen,


    ich habe mit mehreren Textstellen, die sich auf Zulassung, Genehmigung,Vergütung ect.beziehen,
    so meine Schwierigkeiten.
    Als Laie fragt man sich immer , aus welcher Sicht da verschiedenes zutreffen kann.


    1.Beispiel : Bafa
    Da heißt es : eine Zulassung wird nach Inbetriebnahme erteilt.
    Sollte am Standort ein Nah - oder Fernwärmenetz vorhanden sein, gibt es für das BHKW keine Zulassung.
    Das erfahre ich dann per Entscheid aber erst n a c h Inbetriebnahme ? Wie soll ich das denn verstehen ?
    Warum kommt das Bafa nicht v o r der Inbetriebsetzung ?
    Die Anlage steht im Keller , ist inbetriebgesetzt und das Bafa sagt sorry ?


    2.Beispiel : KWK Zuschlag , Novelle KWK Gesetz 2009
    In der Novellierung von 2009 steht : Ein Zuschlag wird nur noch gezahlt für Anlagen - nicht älter als 1 Jahr -
    also nicht älter als 2008 ? ...oder nicht älter ab heute - minus ein Jahr ? also 2010 - oder wie soll ich das verstehen ?


    Zum besseren Verständnis für mich : weis jemand für welche KWK Anlagen es überhaupt k e i n e n KWK Zuschlag mehr gibt ?


    Also mit der Beantwortung dieser Fragen, würde man mir schon sehr weiter helfen in puncto Capito.


    Danke, im Voraus.

  • ...auf welche Größe vom BHKW bezieht sich Deine Frage?

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • @ baulion :
    auf jeden Fall ein kleines - unter 50 kW
    ich habe noch keins und bin noch in der Sondierungsphase - da fallen mir beim Studium der Unterlagen
    für mich komische Ungereimtheiten auf - wo ich nicht weis, wie ich das deuten soll.
    Gruß LL+++

  • bezüglich der Fernwärme musst Du Dich selbst vorher kundig machen, ob an dem geplanten Ort welche zur Verfügung steht.


    Manni wüde jetzt vielleicht sagen:
    wenn des versemmelst bist selbst schuld


    LG


    Bruno

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