Hallo Zusammen,
ich habe mit mehreren Textstellen, die sich auf Zulassung, Genehmigung,Vergütung ect.beziehen,
so meine Schwierigkeiten.
Als Laie fragt man sich immer , aus welcher Sicht da verschiedenes zutreffen kann.
1.Beispiel : Bafa
Da heißt es : eine Zulassung wird nach Inbetriebnahme erteilt.
Sollte am Standort ein Nah - oder Fernwärmenetz vorhanden sein, gibt es für das BHKW keine Zulassung.
Das erfahre ich dann per Entscheid aber erst n a c h Inbetriebnahme ? Wie soll ich das denn verstehen ?
Warum kommt das Bafa nicht v o r der Inbetriebsetzung ?
Die Anlage steht im Keller , ist inbetriebgesetzt und das Bafa sagt sorry ?
2.Beispiel : KWK Zuschlag , Novelle KWK Gesetz 2009
In der Novellierung von 2009 steht : Ein Zuschlag wird nur noch gezahlt für Anlagen - nicht älter als 1 Jahr -
also nicht älter als 2008 ? ...oder nicht älter ab heute - minus ein Jahr ? also 2010 - oder wie soll ich das verstehen ?
Zum besseren Verständnis für mich : weis jemand für welche KWK Anlagen es überhaupt k e i n e n KWK Zuschlag mehr gibt ?
Also mit der Beantwortung dieser Fragen, würde man mir schon sehr weiter helfen in puncto Capito.
Danke, im Voraus.