...gerade gefunden in RP ONLINE
Zitat"Besitzer von Blockheizkraftwerken können diese besser steuerlich absetzen als bislang. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat mitgeteilt, dass Blockheizkraftwerke zukünftig als selbstständige, vom Gebäude losgelöste bewegliche Wirtschaftsgüter beurteilt werden.
Das berichtet das Portal steuerrat24.de. Dabei ist es unbeachtlich, ob das Blockheizkraftwerk im Zuge einer Neuerrichtung eines Gebäudes oder einer Sanierungsmaßnahme angeschafft worden ist und unter Umständen die einzige im Gebäude vorhandene Heizungsanlage darstellt (OFD Niedersachsen vom 15.12.2010, S 2240 - 186 - St 221/St 222).
Bei der steuerlichen Bewertung haben die Finanzämter das Blockheizkraftwerk in Ein- oder Zweifamilienhäusern immer als Gebäudebestandteil bewertet, der nur zusammen mit dem Gebäude abgeschrieben werden konnte. Die Änderung bringt für Steuerzahler Vorteile: Das Blockheizkraftwerk kann nun separat abgeschrieben werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Blockheizkraftwerks beträgt zehn Jahre, damit verfünffacht sich die Abschreibung für das Kraftwerk, wenn es früher mit dem Gebäude über 50 Jahre abgeschrieben wurde."
Na also, so langsam kommt Bewegung in unser Thema.
Gruß, maxnicks