Höhere steuerliche Abschreibungen bei BHKW's möglich

  • ...gerade gefunden in RP ONLINE


    Zitat

    "Besitzer von Blockheizkraftwerken können diese besser steuerlich absetzen als bislang. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat mitgeteilt, dass Blockheizkraftwerke zukünftig als selbstständige, vom Gebäude losgelöste bewegliche Wirtschaftsgüter beurteilt werden.


    Das berichtet das Portal steuerrat24.de. Dabei ist es unbeachtlich, ob das Blockheizkraftwerk im Zuge einer Neuerrichtung eines Gebäudes oder einer Sanierungsmaßnahme angeschafft worden ist und unter Umständen die einzige im Gebäude vorhandene Heizungsanlage darstellt (OFD Niedersachsen vom 15.12.2010, S 2240 - 186 - St 221/St 222).


    Bei der steuerlichen Bewertung haben die Finanzämter das Blockheizkraftwerk in Ein- oder Zweifamilienhäusern immer als Gebäudebestandteil bewertet, der nur zusammen mit dem Gebäude abgeschrieben werden konnte. Die Änderung bringt für Steuerzahler Vorteile: Das Blockheizkraftwerk kann nun separat abgeschrieben werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Blockheizkraftwerks beträgt zehn Jahre, damit verfünffacht sich die Abschreibung für das Kraftwerk, wenn es früher mit dem Gebäude über 50 Jahre abgeschrieben wurde."


    Na also, so langsam kommt Bewegung in unser Thema.


    Gruß, maxnicks

  • Das hatten wir vor kurzem schon mal.


    Aber wenns ich richtig durchlese ist das Augenwischerei!!! Ob ich nun 50Jahre mit 2% Abschreibe oder 10Jahre mit 10% kommt am Ende auf die selbe Summe raus!!


    Wichtiger ist viel mehr das ein BHKW ein eigenständiges Wirtschaftsgut ist und voll einer betrieblichen Tätigkeit - mit Gewinnerzielungsabsicht - zugeordnet werden kann sofern man das will.


    mfg

  • Ob ich nun 50Jahre mit 2% Abschreibe oder 10Jahre mit 10% kommt am Ende auf die selbe Summe raus!!


    ...nur mit dem Unterschied, dass ich die 50 Jahre (x 2%) möglicherweise nicht mehr erleben werde (mein DACHS vermutlich auch nicht) - die 10 Jahre (x 10%) aber sehr wohl.


    Gruß, maxnicks

  • Die Abschreibung war auch vorher schon auf 10 Jahre üblich (Zeitraum der Förderung). Aber da kocht jedes Finanzamt sein Süppchen. Als Gast muss man einfach penetrant durchsetzen was sinnvoll ist ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: