Hallo,
habe eine Frage zu meine Stromzählern. In meinem Keller sitzen 3 Zähler im Kasten. Ein elektronischer Zweirichtungszähler des Energieversorgers, ein mechanischer Erzeugerzähler und ein kleiner elektronischer Hutschienenzähler, der nochmals den eingespeisten Strom misst (Kontrollwert zum Zähler des Energieversorgers). Alle Zähler sind geeicht. Bild habe ich in meiner Galerie - es fehlt nur der Erzeugerzähler (links nicht im Bild):
Zählerkasten mit Einspeisezähler
Ich möchte den Messwert des el. Hutschienenzähler (der kleine blaue ganz rechts im Bild) zur Abrechnung mit dem Energieversorger heranziehen. Problem dabei: der Zähler zählt deutlich mehr, als der Rückspeisezähler des Energieversorgers. Es sind zwischen diesen Zählern ca 11% Abweichung ! Ich habe handschriftliche Aufzeichnungen über das ganze letzte Jahr, die das belegen können. Jetzt habe ich natürlich meinen Elektriker mit der Überprüfung der Verkabelung beauftragt, aber diese ist ok. Er meinte allerdings, dass ich diesen Zähler gar nicht zur Abrechnung verwenden könnte, denn er sitzt nicht in einem eigenen Zählerplatz (was einer TAB widerspreicht).
Was tun ? Ist diese TAB für mich bindend oder reicht der Messwert eines geeichten Zählers ? Die Abweichung wird natürlich untersucht und der Zähler wird durch einen anderen ersetzt. Erst dann, wenn sicher ist dass mein Zähler funktioniert würde ich dem Energieversorger die entsprechende Rechnung stellen (bisher erfogte noch keine Abrechnung mit dem Energieversorger). Muss ich meinen Rückspeisezähler tatsächlich in einen eigenen Zählerplatz versetzen lassen ? Was ist sonst noch zu beachten ?
Danke für Rückmeldungen....