Probleme mit dem Rückspeisezähler

  • Hallo,
    habe eine Frage zu meine Stromzählern. In meinem Keller sitzen 3 Zähler im Kasten. Ein elektronischer Zweirichtungszähler des Energieversorgers, ein mechanischer Erzeugerzähler und ein kleiner elektronischer Hutschienenzähler, der nochmals den eingespeisten Strom misst (Kontrollwert zum Zähler des Energieversorgers). Alle Zähler sind geeicht. Bild habe ich in meiner Galerie - es fehlt nur der Erzeugerzähler (links nicht im Bild):


    Zählerkasten mit Einspeisezähler


    Ich möchte den Messwert des el. Hutschienenzähler (der kleine blaue ganz rechts im Bild) zur Abrechnung mit dem Energieversorger heranziehen. Problem dabei: der Zähler zählt deutlich mehr, als der Rückspeisezähler des Energieversorgers. Es sind zwischen diesen Zählern ca 11% Abweichung ! Ich habe handschriftliche Aufzeichnungen über das ganze letzte Jahr, die das belegen können. Jetzt habe ich natürlich meinen Elektriker mit der Überprüfung der Verkabelung beauftragt, aber diese ist ok. Er meinte allerdings, dass ich diesen Zähler gar nicht zur Abrechnung verwenden könnte, denn er sitzt nicht in einem eigenen Zählerplatz (was einer TAB widerspreicht).


    Was tun ? Ist diese TAB für mich bindend oder reicht der Messwert eines geeichten Zählers ? Die Abweichung wird natürlich untersucht und der Zähler wird durch einen anderen ersetzt. Erst dann, wenn sicher ist dass mein Zähler funktioniert würde ich dem Energieversorger die entsprechende Rechnung stellen (bisher erfogte noch keine Abrechnung mit dem Energieversorger). Muss ich meinen Rückspeisezähler tatsächlich in einen eigenen Zählerplatz versetzen lassen ? Was ist sonst noch zu beachten ?


    Danke für Rückmeldungen....

  • Muss ich meinen Rückspeisezähler tatsächlich in einen eigenen Zählerplatz versetzen lassen ? Was ist sonst noch zu beachten ?


    Ich habe die Ergänzung der TAB angefügt. Der Zählerplatz kann muss aber nicht der TAB entsprechen. Siehe Punkt 4

    Dateien

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    Gildeweg 14, 46562 Voerde
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  • Hallo!


    Lass halt einfach den Erzeugungszähler des VNB gegen einen eigenen tauschen. IMHO macht es keinen Sinn den drinnen zu lassen, evtl. Miete fällt dann ja immer noch an.


    Als ich den zusätzlichen Erzeugungszähler einbauen habe lassen habe ich auch gleich einen eigenen Einspeisezähler einbauen lassen und den Zweirichtungszähler des VNB gegen einen Einrichtungszähler wechseln lassen. Alle drei natürlich rücklaufgesperrt. Somit gibt es keine Diskussion über Zählermieten oder Probleme mit der Einzelmessung der drei Phasen je nach Zählertyp. Der VNB war gar nicht mal böse den Zweirichtungzähler zu tauschen da wohl zu der Zeit ein Engpass bei den Dingern geherrscht hat.



    Viele Grüße
    Joachim

  • Danke für die infos. Das bedeutet, ich kann meinen Hutschienenzähler zur Abrechnung heranziehen, da er nur in einem Zählerplatz sitzen kann, aber nicht muss ?


    Die beiden Zähler Erzeuger und Kontrolle Einspeisung sind meine Zähler. Beide sind rücklaufgesperrt. Nur der kombinierte Zweirichtungszähler für Bezug und Einspeisung ist vom VNB und den will er auch haben (klar - ich beziehe ja im Sommer Strom wenn das BHKW stillsteht).

  • Nochmal eine Frage: nach Telefonat mit meinem Elektromeister hat mir dieser mitgeteilt, dass mein Rückspeisezähler (Bild unten) gar nicht für die Abrechnung mit dem VNB herangezogen werden könnte. Der Zähler hat zwar eine Eichung, aber nur eine Art Baumustereichung. es werden eben nur einige Zähler aus der Produktion herausgezogen und getestet. Alle bis dahin produzierten werden dann ebenfalls als ok definiert. Eine Einzelmessung/eichung findet nicht statt.
    Für die Abrechnung sei aber ein solcher einzeln geeichter Zähler nötig .


    Wie soll ich mir das vorstellen ? Gibt es da tatsächlich Unterschiede ? Muss der Messwert meines o.g. Rückspeisezählers vom VNB akzeptiert werden oder nicht ?


    Bild: Einspeisezähler für Stromüberschuss

  • Die VNB können einen Eichschein verlangen. Wenn der Lieferant des Zähler Dir einen geeichten Zähler verkauft hat, dann hat er dafür auch einen Eichschein. Den verlangen. Wie die Eichung gemacht wird, ist interessiert nicht. Der Eichschein muss nur von einem anerkannten Eichinstitut stammen. :sehrgut:

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  • Problem dabei: der Zähler zählt deutlich mehr, als der Rückspeisezähler des Energieversorgers. Es sind zwischen diesen Zählern ca 11% Abweichung


    Die elektronischen Zähler sind "frei programmierbar" und da kann sowas durchaus sein. Das EVU hat da verschiedene Möglichkeiten. Er muß Dir aber auf jeden Fall sagen, wie der angeschlossen oder "programmiert" ist. Das kannst dann von Deinem Elektriker überprüfen lassen. Vielleicht liegt ja da der Fehler.


    Ich kenn mich da auch nicht genau aus :-(|__| (kein Stromer), aber das ganze Thema "Zweirichtungszähler" und speziell das mit den "Abweichungen" ist vor nicht allzulanger Zeit hier im Forum schon einmal abgehandelt worden. Da habs auch ich her ...... finds jetzt aber auf die schnelle nicht. War ein anderes Thema und im Lauf der Diskussion ist das aufgetaucht.


    Aber in der BHKW-Infothek steht auch was über das "frei programmierbar". Und die Profi´s hier können bestimmt auch was dazu sagen :sos:


    So wie ich das verstanden habe, soll man als Einspeisezähler, genau aus dem Grund, keinen Zweirichtungszähler nehmen. Muß man ja auch nicht.


    Ich bin derzeit auch am Streiten mit meinem VU, dass der Zweirichtungszälhler getauscht wird und ich meinen eigen Einspeisezähler setzen darf.


    Das erschwert nämlich auch den Wechsel des Meßstellenbetreibers. Das merk ich gerade.




    Ich habe handschriftliche Aufzeichnungen über das ganze letzte Jahr, die das belegen können.


    Das ist jedennfalls sehr wichtig. Da würd ich mir den vom VU aber schon einmal vor den Zählerschrank holen und mit dem ganz offen darüber reden.

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  • Das steht z.B. im KWK-Infozentrum

    Zitat

    Achtung: Zweiwegzähler ( und Vierquadrantenzähler ) sind frei Programmierbar !


    Bitte unbedingt die von den Netzbetreibern gern genutze freie Programmierbarkeit der Zweiwegzähler beachten !


    Bei "Reibereien" mit dem Netzbetreiber empfehlen wir immer einen unabhängigen Messstellenbetreiber einzusetzen

    Der gunnar.kaestle und die anderen Profis werden sich sicher auch noch melden :thumbup:

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  • So, habe jetzt Daten ueber den Zaehler bekommen. Es handelt sich um eine EG-Konformitaetserklaerung fuer den Zaehler DSZ12D-3x65A mit EG Baumusterpruefbescheinigung CH-MI-003-08009-00. Der Zaehler ist MID geeicht.
    Reicht das fuer einen Abrechnungsrelevanten Rueckspeisezaehler ?
    Ich habe kein Dokument, das mit "Eichschein" ueberschrieben ist.

  • ....wenn ich nachstehendes lese würde ich behaupten JA :-(|__|




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  • So, die Zählergeschichte geht in die nächste Runde. Mein Energieversorger hat mir einen Mustervertrag geschickt, in welchem er fordert, dass die Zähler verplombt sein müssen. Der Vertrag ist für mich allerdings nicht gültig, da ich ihn nicht unterschrieben habe.
    Mein Rückspeisezähler (DSZ12D-3x65A) ist nicht verplombt (so wie ich das auf Fotos vom Einbau gesehen habe). Muss er das sein oder ist das ein "Wunsch" des Versorgers ?

  • meinst Du dass das Zählergehäuse verplombt ist, oder der Deckel von den Anschlussklemmen?


    Ich kenne das so, dass ein geeichter Zähler mit einer Plombe versehen wird, auf der auch zu erkennen ist, wann er geeicht wurde. Das macht ja auch Sinn, sonst könnte man den ja nach der Eichung manipulieren.


    LG


    Bruno

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  • Das Gehäuse des Zählers lässt sich schlecht verplomben, denn die Klemmen unten dran liegen frei. Das Gehäuse selbst sieht mir vergossen aus, so dass man an die Innereien des Zählers gar nicht herannkommt. Ich habe den Kasten jetzt nicht geöffnet wo der Zähler drin verbaut wurde, aber den Deckel des Zählerkastens kann man sicher verplomben. Ich lasse das mal der Vollständigkeit halber vom Elektriker machen.