Hallo,
ist es eigentlich möglich, das BHKW des Eigentümers, nach Ablauf des KWK Bonuses an
einen Mieter im gleichen Wohnhaus zu verkaufen/vermieten, um dadurch wieder
in den Genuss eines neuen KWK Bonuses zu kommen?
Gruß,
AlgenZuOel
Hallo,
ist es eigentlich möglich, das BHKW des Eigentümers, nach Ablauf des KWK Bonuses an
einen Mieter im gleichen Wohnhaus zu verkaufen/vermieten, um dadurch wieder
in den Genuss eines neuen KWK Bonuses zu kommen?
Gruß,
AlgenZuOel
Kurze Antwort: NEIN
Der KWK-Zuschlag wird wieder bezahlt, wenn die Anlage wesentlich (50%) erneuert wurde. Die periphere Installationen zählen nicht dazu. Auch der Schallschutz (Gehäuse) nicht. Austausch de Motors und ggf. Updaten der Steuerung sodass man wertmäßig über 50% der KWK-Einheit liegt reichen aus. Der Installatuer bzw. Lieferant muß also eine entsprechende Rechnung ausstellen wodurch man die Erneuerung nachweisen kann.
Aber wenn die Anlage eh schon ein Selbstbau ist, wer wird den Wert der Anlage festlegen?
Wie sieht es mit tausch aus: Bruder in Stadt/teil A tauscht sein BHKW mit Schwester in Stadt/teil B?
das hilft alles nix. Auch wenn man eine gebrauchte Anlage kauft (A aus München kauf eine Anlage von B aus Hamburg).
Die Förderung richtet sich nach dem Tag der Erstinbetiebnahme! oder der Instandsetzung (s. o.) des Gerätes und hat weder was mit dem Standort noch dem Betreiber zu tun sondern ausschließlich mit dem Gerät selbst.
LG
Bruno
Ah, hab verstanden.
Wer wird denn jetzt entscheiden ob mein Selbstbau genügend Neuteile erhalten hat?
Diesen haben wir ja bereits mit gebrauchten Teilen gebaut(TDI mit VEM ASG).
.
Voraussetzungen bitte hier nachlesen: http://www.bafa.de/bafa/de/ene…tromverguetung/index.html
Wichtig ist, dass eine Ersatzanlage ggf. als Neuanlage eingestuft werden kann und damit wieder die Förderung erhalten kann.
Ggf. bei der Bafa nachfragen.