KWK Anlage an Mieter übergeben

  • Hallo,
    ist es eigentlich möglich, das BHKW des Eigentümers, nach Ablauf des KWK Bonuses an
    einen Mieter im gleichen Wohnhaus zu verkaufen/vermieten, um dadurch wieder
    in den Genuss eines neuen KWK Bonuses zu kommen?


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Kurze Antwort: NEIN :schimpf:


    Der KWK-Zuschlag wird wieder bezahlt, wenn die Anlage wesentlich (50%) erneuert wurde. Die periphere Installationen zählen nicht dazu. Auch der Schallschutz (Gehäuse) nicht. Austausch de Motors und ggf. Updaten der Steuerung sodass man wertmäßig über 50% der KWK-Einheit liegt reichen aus. Der Installatuer bzw. Lieferant muß also eine entsprechende Rechnung ausstellen wodurch man die Erneuerung nachweisen kann. :-)@@(-:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Aber wenn die Anlage eh schon ein Selbstbau ist, wer wird den Wert der Anlage festlegen?


    Wie sieht es mit tausch aus: Bruder in Stadt/teil A tauscht sein BHKW mit Schwester in Stadt/teil B?

  • das hilft alles nix. Auch wenn man eine gebrauchte Anlage kauft (A aus München kauf eine Anlage von B aus Hamburg).


    Die Förderung richtet sich nach dem Tag der Erstinbetiebnahme! oder der Instandsetzung (s. o.) des Gerätes und hat weder was mit dem Standort noch dem Betreiber zu tun sondern ausschließlich mit dem Gerät selbst.


    LG


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Ah, hab verstanden.
    Wer wird denn jetzt entscheiden ob mein Selbstbau genügend Neuteile erhalten hat?
    Diesen haben wir ja bereits mit gebrauchten Teilen gebaut(TDI mit VEM ASG).
    .

  • Voraussetzungen bitte hier nachlesen: http://www.bafa.de/bafa/de/ene…tromverguetung/index.html


    Wichtig ist, dass eine Ersatzanlage ggf. als Neuanlage eingestuft werden kann und damit wieder die Förderung erhalten kann.


    Ggf. bei der Bafa nachfragen. :hutab:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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