Zoll macht Ärger bei Energiesteuer

  • Sorry, kenne mich mit dem Tool nicht aus.


    Aber was ist bitte der Unterschied zwischen "Eingestezte Energie" und "bezogenem Gas"??


    mfg


    PS: wie baulion schon schrieb war Dein Dachs wohl sparsamer als das Datenblatt aussagt.

  • Aber was ist bitte der Unterschied zwischen "Eingestezte Energie" und "bezogenem Gas"??


    ....lass Dich aus Deiner Unwissenheit befreien:


    Auf dem Nutzungsgradnachweis zum Zollantrag muß die eingesetzte Energie in MWh (ohne nähere Bezeichnung) angegeben werden. Dies kann Öl oder Gas oder was auch immer sein.



    ...ob diese Erkenntnis jetzt Dein Leben grundsätzlich ändern wird musst selber wissen ^|__|^

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • ...ob diese Erkenntnis jetzt Dein Leben grundsätzlich ändern wird musst selber wissen

    nö tut sie nicht, weil dann die Zahlen gleich sein müssten - sind sie aber nicht.


    76,28 MWh Eingestezte Energie


    84.582 KWh Gas


    Warte auf eine bessere Antwort!

  • weil dann die Zahlen gleich sein müssten


    ....nö müssen sie in dem Zollformular nicht :!: weil...


    da noch X 0,Wirkungsgrad gerechnet wird... und dann stimmts wieder.

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  • Wird ja immer schöner.


    ...Du sprichst die wahren Worte gelassen aus und das schönste an der ganzen Geschichte is, man kann da niemanden wirklich fragen.


    Während wir hier alle im Nebel rumstochern und unsere Fragen und Wünsche ins Off schicken sitzen die Ignoranten in Schweinfurt im 2. Stock und lachen sich eins.

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  • Habe mein Geld auch schon zurück, Antrag war am 2.Januar gestellt.
    Allerdings wollte man meiner Rechnung -->
    Durchschnittsverbrauch = Menge / Anzahl Betriebsstunden zwischen zwei Gaslieferungen (Flüssiggas) und
    Jahresverbrauch = Durchschnittsverbrauch x Jahresbetriebsstunden
    nicht folgen sondern hat den Durchschnittsverbrauch lt. Senertec-Datenblatt angenommen.
    Daraus ergeben sich ca. 3€ weniger Rückzahlung für mich.
    Werde in Zukunft mit dem Durchschnittsverbrauch lt. Datenblatt abrechnen, auch wenn wie sich schon jetzt abzeichnet, mein Verbrauch
    sinken wird, besseres Start-Laufzeitverhältnis.
    Rechnungen füge ich auch immer bei.

  • Hallo,


    mir hat der Dachspfleger, im August des letzten Jahres, die elektrische Nennleistung von 5,3 auf 3,5 kw/h runtergedreht. Folglich steigt die Laufzeit und somit auch die tägliche Abdeckung der elektrischen Grundlast. Über Vor oder Nachteile muss man jetzt nicht streiten.


    Nun zu meiner Frage:
    der Verbrauch hat sich poportional zur Leistungsreduzierung verändert. Das heißt bei 5,3kw=1,78l/h, bei 3,5kW entspricht der Verbrauch 1,78/5,3*3,5 = ca. 1,18 Liter pro Stunde. Das kommt auch so in etwa hin wenn man dem Heizölschätzeisen so trauen darf.


    Beim Zollamt wird der Brennstoffbedarf über die Betriebsstunden abgerechnet weil es so im Datenblatt angegeben ist und auch genehmigt wurde. Nun ist die Anlage modifiziert und entspricht den Angaben des Herstellers nicht mehr.


    Wie muss ich die Änderungen dem Zollamt gegenüber mitteilen? Geht das überhaupt?


    Gruß und so, Udo