Zoll macht Ärger bei Energiesteuer

  • Hallo Zusammen,


    ich betreibe seit 2006 einen Dachs mit Zusatztherme.


    Bislang lief die Entlastung nach §53 problemlos.


    Doch nun habe ich einen Ablehnungsbescheid bekommen, mit der Begründung, dass eine 2 Abnahmestelle für Gas (Therme) angeschlossen sein, und ich für diese einen eignen Gaszähler bräuchte.


    Wenn ich das einen 2ten Gaszähler installieren muß, dürfte das ja das x-fache mehr kosten als, die Steuerentlastung bringt.


    Wie macht Ihr das mit der Zusatztherme?
    Gibt es einen Weg um den 2ten Gaszähler zu vermeiden?


    Gruß

  • rechnest Du den Gasbezug lt. Zähler ab?
    Das geht m. E. nur, wenn ausschließlich das BHKW an den Zähler angeschlossen ist.


    Beim Senertec Dachs akzeptiert das Hauptzollamt auch die Abrechnung nach Betriebsstunden multipliziert mit dem genehmigten Verbrauch pro Stunde. Was man bei dieser Art von Abrechnung braucht sind die Betriebsstundenzählerstände von Beginn und Ende des Abrechnungsjahres.


    Das Abrechnungsformular von Senertec rechnet die Energiesteuer bei Eingabe der Betriebsstunden automatisch aus.


    LG


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • da muss es irgendwo ein Dokument geben, dass der Verbrauch pro Stunde vom HZA genehmigt ist (frag mal Deinen Dachseinsperrer danach). Mit diesem den Sachbearbeiter konfrontieren, damit ist der Gaszähler wurscht. Dennoch muss natürlich nachgewiesen werden, dass die Energiesteuer tatsächlich entrichtet wurde, deshalb wollen die meisten HZAs mittlerweile eine Rechnungskopie über den Gasbezug.


    LG


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • habs gefunden, auf folgendem Dokument die letzte Seite KLICK


    Du hast sicher die letzten beiden Seiten des Senertec-Formulars (Nutzungsgradnachweis) dem Antrag beigefügt?
    Die müssen in jedem Fall auch zum HZA.


    LG


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Die müssen in jedem Fall auch zum HZA.



    Ich hab das heuer zum ersten mal gemacht und alle Formulare beigefügt. Geld is ohne Nachfrage gekommen.


    Jetzt stellt sich mir bei dem Senertec-Formular, was ja alles selbst ausrechnet, aber doch eine Frage:


    Da wird der Anfangs- und Schlußstand vom Einsspeisezähler abgefragt und dafür gibts jeweils ein Eingabefeld.


    Was ist jetzt, wenn während des Jahres der Einspeisezähler, warum auch immer, getauscht wird?


    Da stimmen dann ja die Zählerstände für eine durchgängige Rechnung nichtmehr. Muß ich dann zwei Anträge ausfüllen?


    Bei mir wird, wegen Wechsel des Meßstellenbetreibers im Mai der Zähler ausgetauscht. Muß ich da irgendwas beachten oder bestätigen lassen? Ich will ja bei der nächsten Abrechnung keine unnötigen Probleme.


    Wer hatte sowas schon und kann dazu was sagen?

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:


  • das ist auch genau das richtige für die Abrechnung für Dachse nach Betriebsstunden. Wichtig ist halt, dass der Nutzungsgradnachweis, der da dabei ist auch beigefügt wurde. Wenn ja, dann das oben verlinkte Dokument letzte Seite noch nachreichen, das sollte dann in jedem Fall ausreichen.


    LG


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Da wird der Anfangs- und Schlußstand vom Einsspeisezähler abgefragt und dafür gibts jeweils ein Eingabefeld.


    hast Du mehrere Dachse in Kaskade?


    Die Angabe ist nicht für das HZA erforderlich, sondern für die BAFA-Meldung, diese muss aber erst ab 10KW elektrischer Leistung erfolgen.


    LG


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • hast Du mehrere Dachse in Kaskade?


    nein, zum Glück nicht :) ich muß zerst mit dem einen klarkommen


    ....und das mit der Bafa-Meldung ist mir auch klar ....... aber mein jetzt noch VU :-)_:-) der mir den Einspeisestrom ja weiterhin abnehmen muß, hat das BAFA-Formular für die Abrechnung verlangt weil die zu faul waren um jemand zum Ablesen zu schicken.


    Dann kriegt der halt jetzt zur Abrechnung krumme Zahlen oder er muß mit den meinigen vorliebnehmen. :-(|__|

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • wenn das EVU nicht selbst ablesen kommt, dann liest der Betreiber ab und meldet die Zahlen, dazu braucht es kein BAFA-Formular.
    und bei einem Zählerwechsel ist dieser ebenfalls zu melden Ausbaustand alter Zähler Einbaustand neuer Zähler.


    LG


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Jetzt stellt sich mir bei dem Senertec-Formular, was ja alles selbst ausrechnet, aber doch eine Frage:


    Da wird der Anfangs- und Schlußstand vom Einsspeisezähler abgefragt und dafür gibts jeweils ein Eingabefeld.

    Hmmm... - eigentlich geht es ja beim Zoll-Antrag nur um die Betriebsstunden, nicht um irgendwelche Zählerstände von Produktions- und Einspeisezählern. Aber wie schon geschrieben, sind diese Zählerstände wohl nur für das BAFA von Relevanz. Und BAFA brauchst Du nicht, es sei denn, Dein Dachs ist getuned... ;)


    Scheinbar gibt es auch von Center zu Center immer wieder andere Versionen des Formulars, die individualisiert worden sind. :S


    Schau mal z.B. unter Zoll-Formular. Hier gibt es nur das Feld für die Bh.


    Viele Grüße


    André

  • Scheinbar gibt es auch von Center zu Center immer wieder andere Versionen des Formulars, die individualisiert worden sind. :S


    Schau mal z.B. unter Zoll-Formular. Hier gibt es nur das Feld für die Bh.


    gib mal in das Formular bei Anzahl Dachse eine 3 an und scrolle dann wieder nach oben, dann werden auch da die Zählerstände abgefragt fürs BAFA-Formular


    LG


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo,


    evtl. kann mir hier jemand beim § 53 EnergieStG weiterhelfen.


    1. Hier ist nur die Rede von "Steuerentlastung" bedeutet das eine komplette Rückerstattung oder nur einen Teil?


    2. Wenn mir diese Steuerentlastung genehmigt wird, kann ich mit dem Strom im Anschluss machen, was ich will. Egal ob gefördert nach EEG oder KWK-G, Verkauf an Dritte oder Eigenverbrauch, Contracting oder auch nicht,...? Konkrete Verwendung spielt dann wiederum für die Stromsteuer eine Rolle. Sehe ich das richtig?


    (Mir gehts um eine allgemeine Betrachtung)


    Grüße Felix