Entfall der Mess- und Abrechnungskosten

  • Was ist davon zu halten?

    ...dass mich mein EVU bei der letzten Abrechnung für Einspeise- und Bezugsstrom abgezockt hat :-)_:-)


    Zitat

    "Bei Anlagen, die gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden, entfallen bis auf Weiteres die Preiskomponenten für Messung und Abrechnung, da nach derzeit herrschender Rechtsauffassung in diesen Fällen die Kosten für diese Dienstleistungen vom aufnahme- und vergütungspflichtigen Netzbetreiber zu zahlen sind."



    In meinem Zählerschrank ist vom VU ein Zweirichtungszähler eingebaut.


    Auf der Bezugsstromrechnung verlangen die einen Jahresgrundpreis von 87,11 €. Da ist, so |__|:-) die Miete für den Zähler drin. Ist aber trotzdem heftig.


    Auf der Abrechnung für die Einspeisung ist zwar keine Zählermiete aber ein Messpreis von 29,96 € / Jahr verlangt.


    Das interpretier ich jetzt so, dass ich mir zumindest die knapp 30,00 € wieder zurückhole. ^^|__| Und das mit dem Grundpreis für den Bezugszähler erledigt sich sowieso weil ich den Strom-Anbieter wechseln werde.



    Was mich noch stutzig macht ist die Formulierung



    Zitat

    entfallen bis auf Weiteres die Preiskomponenten für Messung und Abrechnung,


    Ist da die Rechtsprechung noch in der Schwebe oder was :?:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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