Post vom Anwalt

  • Hallo zusammen


    Da ich nicht weiss wo ich es Posten soll mache ich es mal hier :D


    Wir haben ein BHKW ( Gas ) 3 Eigentümer und 2 Mieter von dem der eine über einen Anwalt die Steuervergütung für seinen Mieter haben will.
    Ich meine die 5,5 cent die der Betreiber vom Finanzamt wieder bekommt.Kann es wirklich sein das man dem Mieter diese Vergütung auf seine abgenommene Wärme gewähren muss ?


    Der Preis für die Einspeisung läuft ja über die Leipziger Börse wie ich gelesen habe,hat jemand vielleicht einen Link wo man sich das mal anschauen kann ?


    Gibt es hier evtl. einen Betreiber in der Umgebung von Hannover der sich richtig gut mit dem Dachs auskennt ?
    Wir würden diesen gerne mal Einladen und uns Informationen von einem holen der sich schon intensiv mit dem Thema Dachs beschäftigt hat.


    Gibt es eigentlich jetzt endlich die möglichkeit den Dachs über einen Router Online zu bringen ?


    Ich danke euch für die Antworten :D
    (ich hoffe es gibt welche) :rolleyes:

    Einbau 1o.2oo7 BHKW-Dachs ( Gas ) Mehrfamilienhaus ( Leistung 5,5 )


    Betriebsstunden 19.222
    Strom erzeugt 1o6.625
    Wärme 257.49o


    Zusatzheizung


    Betriebsstunden 39o3
    Starts 4471

  • Hallo und herzliches Beileid,

    Ich meine die 5,5 cent die der Betreiber vom Finanzamt wieder bekommt.


    Du meinst wohl die Mineralölsteuerrückerstattung in Höhe von 0,55 ct/kWh. Die gibt es vom Zollamt und nicht vom Finanzamt (für uns Bürger ist das eigentlich Wurst). Ich weiß ja nicht wie die Abrechnung erstellt worden ist. Aber wenn Du eine Wärmeabrechnung mit dem BHKW als "Heizkessel" erstellst kommst Du mit Sicherheit nicht drum herum dem Mieter die Mineralölsteuerersparnis zu erstatten. Als Vermieter darfst Du bei der Nebenkostenabrechnung nur die tatsächlichen Energiekosten berücksichtigen. Da Du die 0,55 ct zurück bekommst musst Du diesen Vorteil weiter geben. Leider. :vinsent:


    Guckst Du hier : http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html
    und hier: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556.html sowie http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556a.html


    Dumm gelaufen. Geh lieber für die paar Euro keinen Rechtsstreit ein. Die Gerichte entscheiden fast immer zu Gunsten des Mieters. :-)_:-)


    Besser ist es für das BHKW eine Betriebs-BGR (sollte nicht identisch mit dem Vermieter sein, also vielleicht Oma oder Opa mit ins Boot) zu installieren, die dann einen Vertrag mit dem Vermieter der Wohnung über die Lieferung von Wärme abschließt. Dann kann der Mieter die 0,55 ct/kWh nicht zurückverlangen. :sehrgut:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Du meinst wohl die Mineralölsteuerrückerstattung in Höhe von 0,55 ct/kWh. Die gibt es vom Zollamt und nicht vom Finanzamt (für uns Bürger ist das eigentlich Wurst).


    Bevor wieder Spekuliert und Geräuspert wird


    Also Klarstellen Zollamt oder Finanzamt, MWST oder Energiesteuer oder bekommt jetzt
    der Anwalt Stielaugen weil nochwas zu holen.

  • Wieso gibt es da überhaupt Probleme???


    Die Heizkostenverordnung sagt doch klipp und klar das nur tatsächlich entstandene Kosten umgelegt werden dürfen (vom Vermieter auf den Mieter!)


    Da aber jede Vergütung als Einnahme gegen die Ausgaben gerechnet wird vermindern sich letztendlich die Kosten.


    Zu beachten ist dabei natürlich die strikte und eindeutige Zuordnung von Strom und Wärmeerzeugung.


    mfg

  • Zu beachten ist dabei natürlich die strikte und eindeutige Zuordnung von Strom und Wärmeerzeugung.


    also grob ein Drittel der Energiesteuererstattung kannst Du behalten und zwei Drittel müssen in der Nebenkostenabrechnung enthalten sein.


    Genau so verhält es sich im Übrigen mit dem Energieeinsatz, Wartung, Schornsteinfeger. Also dürfen nur etwa 2/3 der Kosten eines BHKWs als Heizkosten berechnet werden.


    LG


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • also nochmal Leute,


    es gibt/gab viele Wege, die Ausgaben in die Heizkosten packen
    und jede auch irgendwie nachvollziehbar


    Rechtssicher, war das aber alles nicht unbedingt,
    da nirgends als Stand-de-technik so beschrieben.


    Mit dem neuen Beiblatt der Heizkostenverordnung
    ist erstmals etwas gegeben, was den Einsat eines BHKWs explizit erwähnt und wie diese Kosten umzulegen sind.
    Ich denke, dass ist ein echter Fortschritt, da hier nun was existiert, auf was man sich berufen kann und jeder Richter wird liebend gern auf eine von Fachkreisen kreiierte Verordnung zurückgreifen.


    Bitte mal dort nachlesen, wie es sich genau verhält.


    Ich hab den Inhalt gerade ncith vorlieregen,
    aber mal in einem Vortrag die Elemente gesehen...und mir kam das sehr plausibel und auch fair für den Betreiber vor.

  • Ich will nicht unken aber wenn ich dem Link folge steht dort das es sich um einen Entwurf handelt!!


    Einspruchsfrist bis 31.05.11 - also könnte es knapp werden das dieses Machwerk noch in 2011 "gültig" und damit eine gewisse Rechtssicherheit hergestellt wird.


    mfg

  • richtig,
    wenn es derbe Einsprüche gibt,
    dann wirds ncihts.


    aber,
    hier -das muss man mal sehr löblich erwähnen-
    hat der Bundesverband zusammen mit Mieterverbänden und co
    in absoluter Rekordzeit (so innerhalb 1/2jahres) was zu Stande bekommen.


    Also Mietervereine sind mit an board,
    Hersteller u.a. über b.kwk auch
    ...mit nen bissl Glück, sollten sich die Einsprüche in Grenzen halten und dann hält es schon mitte des Jahres als Stand-der-Technik her
    *im Grunde schon jetzt, da es bisher nichts anderes gibt* ;)

  • Vielen Dank für die Antworten .


    Mieterhöhung fällt flach da wir ja 2oo7 den Dachs Gekauft haben und seit 2oo9 erst Mieter haben.
    Wir hatten uns schon gedacht das wir es weiter geben müssen weil es ja eigentlich logisch ist.
    Die Anwälten hat halt nur ein schreiben geschickt wo sie sagt das und das müssen wir zahlen und gut ist.
    Und wenn man keine Quellen angibt füllt man sich doch etwas überrollt.


    Habt ihr zufällig auch eine Antwort für meine anderen fragen am Start ?! :rolleyes:

    Einbau 1o.2oo7 BHKW-Dachs ( Gas ) Mehrfamilienhaus ( Leistung 5,5 )


    Betriebsstunden 19.222
    Strom erzeugt 1o6.625
    Wärme 257.49o


    Zusatzheizung


    Betriebsstunden 39o3
    Starts 4471

  • Hallo - im Himmel ist Jahrmarkt ! Wer braucht Eintrittskarten ???


    Im Ernst, ich hab versucht, dieses "Beiblatt zur HKVo" zu beziehen - bräuchte ich das doch dringendst als Vermieter...
    Hab ich auch erhalten: 1 (ein) Blatt, worauf steht, das der "Entwurf" nach Ablauf der Einspruchsfrist zur Auslieferung komme...


    Sorry - verarschen kann ich mich alleine... :diablo:


    pamiru48

  • Mir wird sicherlich kein Mieter einen Einspruch schicken, per Vertrag habe ich meinen Mietern einen Bruttopreis von 0,065 und einen monatlichen Grundpreis von 3,75€ fixiert.
    Nach dem ersten Jahr habe ich dann festgestellt das meine Kosten bei 0,072 € lagen dank tüchtigem Spitzenlasteinsatz ohne Brennwert.
    Zum Glück hat die Stromkalkulation den Verlust kompensiert, zum 01.04.2011 gibt es erst mal eine Wärmemengen Preisanpassung.

    Denke positiv und sei offen für Neues @:pille
    Wer es noch nicht weiss, unser Dachs läuft, erste Lebenszeichen 10.02.2010 16:16
    verstorben bei 51.000 Betriebsstunden 11/2019