Blindleistung

  • Hallo,
    habe vor kurzem ein 100 KW Aggregat fertiggestellt. Nun hat mir das EVU irrtümlicherweise einen Zähler der auch Blindleistung erfasst in meine Messwandlersäule eingebaut. Da ich eine selbsterregende Synchronmaschine betreibe beziehe ich jedoch keine Blindleistung, sondern liefer ich diese ebenso wie Wirkleistung. Nun zu meiner Frage:
    Wenn ich hätte für die bezogen Blindleistung bezahlen müssen, wäre es dann nicht logischerweise, umgekehrt bei Lieferung eben solcher, dann nicht möglich diese dem EVU in Rechnung zu stellen und bezahlt zu bekommen.
    Für eventuelle Erfahrungen Lösungen oder Ratschläge diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.
    Anzumerken wäre noch am Rande das bis heute kein Einspeisevertrag besteht und ich vermutlich auch keinen abschließen werde, folglich gibt es weder eine vereinbarung über eine bezogene, noch über eine gelieferte Blindleistung.
    Gruß Andy

  • Ne, das ist nicht logisch.
    Blindleistung wird gemessen und berechnet, weil der Wirkstrom dann billiger ist und dies muß Vereinbart werden. Eine Berechnung kann also logischerweise nur durch eine vorhergehende entsprechende Vereinbarung erfolgen.


    Die Einspeisevergütung wird das KWK bzw. EEG Gesetz untermauert und da steht nix von Blindleistung. :D

  • Zitat

    Original von Dachsfan
    Ne, das ist nicht logisch.
    Blindleistung wird gemessen und berechnet, weil der Wirkstrom dann billiger ist und dies muß Vereinbart werden. Eine Berechnung kann also logischerweise nur durch eine vorhergehende entsprechende Vereinbarung erfolgen.


    Die Einspeisevergütung wird das KWK bzw. EEG Gesetz untermauert und da steht nix von Blindleistung. :D



    Heißt also man hätte mir auch die Blindleistung (vorausgesetzt ich hätte welche bezogen) nicht berechnen können, da die Vergütung klar durch das EEG geregelt ist?

  • Wenn Du innerhalb der TAB bleibst - darf Dir natürlich nix berechnet werden.


    ( TAB = technische Anschlussbedingungen = 0,8 cos - 1 cos Phi ist ok )

  • Zitat

    Original von Dachsfan
    Na gut, ausnahmsweise keine STRAFE :D


    oh, kaum zu glauben hier darf einem sogar ein unbeabsichtigter Fehler unterlaufen ohne das man von Schaaren länger Zugehöriger abgemahnt, gestraft und herabgewürdigt wird......leider mittlerweile in Foren immer seltener zu finden.....schön.
    ....nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten.

  • nix zu danken, sehr gern geschehen.


    TOM hat auch nix gemerkt, sonst würdest Du z.B. mit der Ausrichtung des nächsten Dachs-FreundeTreffen "beauftragt" werden :D


    siehe - Gallerie >> 1.Dachs-Freunde-Treffen :D

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • ..nene, hab mich vornehm zurückgehalten :D


    War gerade schon dabei eine Abmahnung zu formulieren :P:D


    Aber hab dann gesehen das Andy ein Landsmann ist :]


    Willkommen im Forum Andy ;)


    Gruß
    Thomas

  • Hallo und vielen Dank für den Willkommensgruß,


    sehe es gerade, Du bist wirklich nicht weit entfernt....
    Jetzt sehe ich mich gezwungen doch ein wenig mehr, was meine Frage betrifft ins Detail, zu gehen...
    ...also, mein Netzbetreiber ist eine kleine Gemeinde, die ihr Netz selbständig wartet und betreibt. Im Wesentlichen richten sie sich nach eon Bayern, von denen sie auch den Strom beziehen. Als ich mein Vorhaben ankündigte (so geschehen vor einem Jahr) im Netzparallelbetrieb einzuspeisen, gab es zunächst nichts einzuwenden, allerdings stellte sich bald heraus das auch sie als EVU doch einiges zur Bereitstellung leisten müßten, was zu leichtem Knurren führte...zu deutsch, keiner hatte anfangs Ahnung.
    So, nun ist das Netz verstärkt, die Messwandlersäule aufgebaut und soweit alles fertig zum Start. In der letzten Woche erfuhr ich von dem Netzbetreuenden Elektriker das die Gemeinde einen speziellen Zähler bestellen mußte der zum Einen in beide Richtungen zählt und zum Zweiten, darüber hinaus eine seperate Blindleistungsbezugszählung vornimmt. Ich gehe davon aus das es wohl in deren Absicht lag, mir die bezogene Blindleistung (die es ja nie geben wird) in Rechnung zu stellen, respektive von meiner Rechnung abzuziehen. Da entstand bei mir die Idee den Spieß einfach herumzudrehen und die gelieferte Blindleistung (vorausgesetzt der Blindleistungszähler arbeitet auch in beide Richtungen) zu berechnen.


    Gruß Andy

  • Hallo Andyblue,


    herzlich willkommen und viel Erfolg.


    Da hast Du ja eine richtige Hammer Maschine. Mich würde der Hersteller interessieren oder ist es ein Eigenbau? Was machst Du mit der vielen Wärme?


    Gruss
    Spornrad

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein


  • Hallo und vielen Dank,


    die Maschine habe ich aus einem Mercedes OM 421 6 Zylinder Motor und einem AVK Generator zusammengebaut. Die KWK Wärme wird ausschließlich aus dem Kühlwasser (120-130 KW möglich) ausgeschleift und den Wärmeverbrauch (hoffe ich) an die Einspeiseleistung angegleichen zu können (80 - 85 KW) um den KWK Bonus voll zu nutzen. Beispielsweise wurde aus einem Teich im Garten ein Swimmingpool, der auch im Winter 32°C haben soll. Des weiteren sind Trockner, Waschmaschine und viele weitere Elektrowärmegeräte bereits umgerüstet um Wärmeenergie aus dem 85°C heißem Heizkreisllauf der Heizung zu entnehmen.......obs hinhaut bleibt derweil aber noch offen, ich hoffe es. Wenn nicht müßen die Nachbarn mit versorgt werden, ob sie wollen oder nicht. Geplant ist darüber hinaus noch eine Prozesswärmenutzung aus dem Abgas, das aber erst im nächsten Schritt.

  • ...80-85KW =) =)
    Da kannste ja ganz Egloffstein mit Versorgen oder hast du so ein großes Anwesen??


    Mal schauen wenn ich mal Zeit habe, dann mach ich mal einen Ausflug zu dir und schau mir das Teil mal an :].


    Kennst du die Perle von Egloffstein (ehemaliges Hotel, hat aber Pleite gemacht)?? habe da damals die Regelung und Zutrittskontrolle gemacht (nebenbei).


    Gruß
    Thomas