Reg. Leistungsmessung durch einen "normalen" digitalen Zähler ersetzen?

  • Hallo,


    wie kann ich eine vorhandene reg. Leistungsmessung durch einen "normalen" Zähler ersetzen lassen?


    Hintergrund:
    Unser Betrieb ist Mitte 2004 von Bielefeld (Stadtwerke Bi) nach Herford umgezogen (E.ON). Erst jetzt haben wir bei der Suche nach einem günstigeren Stromlieferanten festgestellt, das an der neuen Adresse von E.ON eine reg. Leistungsmessung eingebaut wurde (in Bielefeld ging's früher ohne). Unser Verbrauch für 2010:


    HT-Arbeit: 45351 kWh - Max. Leistung: 46 kW - Werte für Dez. 2010:
    NT-Arbeit: 3005 kWh - Benutzung: 1051 h/a - Wirkarbeit: 4062 kWh
    Gesamt: 48355 kWh - Spannungsebene: NSp. m LM - Blindarbeit: 3081 kvarh


    E.ON weigert sich, den Zähler auf Standardlastprofil umzubauen. Die Stadtwerke Bielefeld sagen nach vielem Blah (reg. Leistungsmessung hätten auch wir eingebaut, Verbrauch kann sich ja zukünftig erhöhen, normaler Drehstromzähler könnte ja abrauchen, mit dem Sondervertragstarif sparen sie Geld, Atomstrom ist sehr günstig ...) im Grunde: Wir bieten Ihnen nur Strom für Sondervertragskunden an, keinen anderen.


    Meine Frage: Wie kann ich die vorhandene reg. Leistungsmessung durch einen "normalen" digitalen Zähler ersetzten lassen und wer kommt als Stromlieferant/Elektriker in Frage (die Stadtwerke Bielefeld weigern sich ja)?


    Bye.

  • Moin Moin,


    ich glaub da habt Ihr schlechte Karten. Zwar würde ein normaler Drehstromzähler nicht abrauchen - das ist definitiv Käse - aber Ihr habt nunmal mit Euren HT NT und Blindverbräuchen kein Normales Lastprofil mehr.


    Der letzte versuch geht in Richtung Meßstellenbetreiber - aber auch der kann nicht zaubern. Üblich ist diese Leistungsmessung bei Verbräuchen über 100MWh / a und die habt Ihr ja locker bei knapp 50MWh Monat.


    mfg


  • Werte für Dez. 2010:
    Gesamt: 48355 kWh


    Oder hab ich das falsch rausgelesen ??? Wenn sich das aufs Jahr bezieht sieht die Sache besser aus, aber über eine Kompensationsanlage sollte da nachgedacht werden.


    mfg

  • Werte für Dez. 2010:
    Gesamt: 48355 kWh




    Oder hab ich das falsch rausgelesen ???


    Eventuell meint bluwi das


    Zitat von »alikante«
    bei Verbräuchen über 100MWh / a und die habt Ihr ja locker bei knapp 50MWh / a.


    ???????



    das 50 MWh die hälfte von 100 MWh ist und wenn erst ab 100 Notwendig _()_:wissenschaftler::pfeifen:

  • Oh, hier mal eine bessere Darstellung der Werte:


    Unser Verbrauch für 2010:
    HT-Arbeit: 45351 kWh
    NT-Arbeit: 3005 kWh
    Gesamt: 48355 kWh


    Max. Leistung: 46 kW
    Benutzung: 1051 h/a
    Spannungsebene: NSp. m LM


    Nur die Werte für Dez. 2010:
    Wirkarbeit: 4062 kWh
    Blindarbeit: 3081 kvarh


    Und HT/NT brauchen wir gar nicht, ein Tarif reicht völlig. Beim Neubau hat der Chef sich leider blind auf die sogenannten Experten verlassen. Vorher hatten wir in Bielefeld auch kein HT/NT und auch keine Leistungsmessung. Einzig die Blindleistung ist evtl. höher als "normal". Bedeutet das, wir kommen nie wieder von dieser überflüssigen Leistungsmessung weg?

  • Tach


    Moin Moin,


    ich glaub da habt Ihr schlechte Karten. Zwar würde ein normaler Drehstromzähler nicht abrauchen - das ist definitiv Käse -


    das ist nicht richtig: Leitungsgrenzen für die Meßeinrichtungen stehen zB in der Netzbetreiber-TAB
    Bei 46 kW und etwas Blindleistung ist ein Standard-63 Ampere Drehstromzähler am Limit, da kann schon der TAB-Passus Ab xx Ampere Betriebsstrom / Leitung Wandlermessung
    erforderlich zutreffen



    MfG

  • Tach


    ist das eine direkte Messung oder eine Wandlermessung ?
    Einfach ein Bild vom Zähler reinstellen


    Und abgerechnet wird nach den Netznutzungsgrundlagen die zwischen Lieferant und Netzbetetreiber abgestimmt wurden
    Wie erfolgt die Abrechnung mit dem Lieferanten : HT+NT zusammengerechnet ?


    Wenn der Lieferant mit dem Netzbetreiber RLM statt SLP abrechnet dann wäre das ein Grund für die Probleme betreffend Zählerwechsel


    MfG

  • Unter 100.000 kWh ist Blindleistungserfassung, Lastgangmessung nicht vorgeschrieben.
    Ab 63 Ampere Anschlussleistung verwenden einige Netzbetreiber gerne Wandlerzähler. Erforderlich sind die jedoch erst ab 100A - so steht es auch in der allgemeingültigen TAB. Da muss man sich dann auf die Hinterbeine stellen und die BNA einschalten.


    Bei uns hatten wir einen 100A Anschluss und E.ON wollte Wandler. Die Bundesnetzagentur sagte zu E.ON das sei Käse, die sollten gefälligst einen normalen Zähler einbauen, aufhören Ihre Marktposition zu missbrauchen indem Sie uns mit dem teuren Wandler schikanieren. Leider hat E.ON nicht eingelenkt und hatte auch verhindert, einen Messstellenbetreiber seine Arbeit machen zu lassen. Da uns das Prozessrisiko zu groß war und es schnell gehen musste, haben wir einen einfachen 63A Zähler von E.ON setzen lassen.


    Also theoretisch ist Blindleistungserfassung, Lastgangmessung unter 100.000 kWh nicht zulässig und teure Wandlerzähler erst ab 100A erforderlich. Fraglich ist nur, ob Du den Mut und die Ausdauer hast, den missbrauchstreibenden Netzbetreiber gerichtlich und mit der BNA zu bezwingen.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo,

    Na und?? Es gibt auch 80A oder 100A Zähler.


    Bei mir war das auch so wie Neuendorfer das berichtet:


    Ich hätte damals als ich den Dachs eingebaut habe auch lieber einen 100 A Zähler gehabt, einfach um etwas "Luft" zu haben.
    Aber das EVU sagte damals "wenn wir jetzt einen 100 A Zähler direkmessend einbauen, dann haben sie auch für die Zukunft einen Anspruch darauf, und evtl. fallen die 100 A Zähler mal aus dem Programm" (ne, is klar, wenn man die nicht mehr einbaut braucht man die ja auch nicht mehr) 8|


    Und einen Wandlerzähler wollte ich wegen Aufwand, Leistungsmessung etc. nicht!


    Ich würde mir wirklich überlegen zu kompensieren, und nach 1-2 Jahren "umauffäligem" Lastverhalten versuchen den Wandlerzähler loszuwerden.


    (PS: Wenn man mittels BHKW den Strombezug "drückt" und es evtl. noch schafft Leistungsspitzen zu kappen, dann hat das EVU noch weniger Argumente für einen teuren Wandlerzähler 8) )


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo,


    ja, ein Stromwandler ist auch eingebaut. Die Werte des digitalen Zählers müssen mal 80 genommen werden um auf die korrekten Werte zu kommen. Ich hatte leider keinen Erfolg bei E.ON bezüglich des Tauschs gegen einen normalen Zähler. Und die Stadtwerke Bielefeld wollten mir gar kein Angebot mit normalem Zähler machen - kann ich bei den Preisen sogar verstehen ;-). Ein externer Elektriker wollte sich darum kümmern, konnte wochenlang aber auch nichts erreichen. Eine Woche nach Vertragsunterzeichnung bei der KEHAG kam dann seine Rückmeldung: Tausch gegen einen normalen Zähler ist laut E.ON gar kein Problem. Da war ich erst mal Platt. Den Zählertausch habe wir wegen jetzt um ein Jahr nach hinten verlegt (hoffentlich gilt die Aussage dann noch).


    Aber die Verarsche geht ja weiter. Wir waren ja zwei Monate (März und April 2011) in der Grundversorgung bei E.ON und heute (14.07.2011) kommt dafür die Rechnung.
    März: HT 3.874 kWh, NT 540 kWh, 42 kW max. Leistung, Bruttobetrag (inkl. 19% MwSt) 1.288,46 EUR
    April: HT 3.070 kWh, NT 490 kWh, 39 kW max. Leistung, Bruttobetrag (inkl. 19% MwSt) 1.101,58 EUR
    Darin jeweils 233,00 EUR netto Mess-/Verrechnungskosten.
    Ist das noch Abzocke oder schon Wucher? Kann man sich damit auch an die BNA wenden?


    Folgende Frage noch:
    Falls wir mal einen normalen Zähler von E.ON bekommen sollten, müssen wir wahrscheinlich den Stromwandler separat bezahlen (ist zumindest in der Preisliste separat ausgewiesen). Muss man da auch Mondpreise akzeptieren oder gibt's auch Alternativen?


    Eduard