vNNE / welche Zahl ist maßgeblich?

  • Hallo,


    im Bereich meines EVUs (ovag) gibt es das angehängte Preisblatt für die Netznutzung. Hier wird unterschieden zwischen 'Netznutzung mit fernauslesbarer ¼-h-Leistungsmessung' [1] und 'Netznutzung im Niederspannungsnetz ohne ¼-h-Leistungsmessung (zur Zeit synthetisches Verfahren bei Kunden bis max. 100.000 kWh/a)' [6].


    Welche Netznutzungsentgelte wären denn bzgl. der Berechnung meiner vermiedenen Netznutzungsentgelte eigentlich maßgeblich?


    Bei mir als Einspeiser, bei dem keine 1/4h-Lastgangmessung gemacht wird, werden bei der Berechnung der vNNE nämlich die Netzpreise für 'Netznutzung mit fernauslesbarer ¼-h-Leistungsmessung' >=2500h/a zu Grunde gelegt... ?(


    Wären nicht eigentlich die unter [6] angegebenen Werte für meine Abrechnung der vNNE maßgeblich?


    Hmmm... :S


    Danke für Eure Einschätzung


    André

  • 4. Die vNNEs wiederum, berechnen sich anhand der Netznutzungsentgelte
    ...dummerweise aber nach denen für leistungsgemessene (Bezug's) Kunden


    Wo kann man denn das nachlesen? Steht das irgendwo oder backen sich die EVUs diese Regelung selbst - natürlich nicht zu ihrem Nachteil...?


    André