Hallo,
im Bereich meines EVUs (ovag) gibt es das angehängte Preisblatt für die Netznutzung. Hier wird unterschieden zwischen 'Netznutzung mit fernauslesbarer ¼-h-Leistungsmessung' [1] und 'Netznutzung im Niederspannungsnetz ohne ¼-h-Leistungsmessung (zur Zeit synthetisches Verfahren bei Kunden bis max. 100.000 kWh/a)' [6].
Welche Netznutzungsentgelte wären denn bzgl. der Berechnung meiner vermiedenen Netznutzungsentgelte eigentlich maßgeblich?
Bei mir als Einspeiser, bei dem keine 1/4h-Lastgangmessung gemacht wird, werden bei der Berechnung der vNNE nämlich die Netzpreise für 'Netznutzung mit fernauslesbarer ¼-h-Leistungsmessung' >=2500h/a zu Grunde gelegt...
Wären nicht eigentlich die unter [6] angegebenen Werte für meine Abrechnung der vNNE maßgeblich?
Hmmm...
Danke für Eure Einschätzung
André