Zweirichtungszähler (Bezug-Einspeisung) vom örtl. EVU und Wechsel Stromlieferant?

  • Hallo zusammen,


    bei meinen Überlegungen, den Bezugsstromlieferanten zu wechseln, steh ich vor der Frage:


    Was passiert mit dem el. Zweirichtungszähler?


    Der gehört meinem EVU und kost im Jahr 30,00 € für die Einspeisung und 87,00 € für den Bezug. Der BHKW-Zähler ist mein eigener.


    Braucht der neue Versorger einen eigenen Zähler? Kann ich dann den Zweirichtungszähler zurückgeben? Irgendwo hab ich gelesen, daß der Einspeisezähler, wenn geeicht mit Eichschein, auch mein eigener sein kann.


    Wer hat da schon Erfahrung?

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Was passiert mit dem el. Zweirichtungszähler?


    Kurz und schmerzlos: gar nix. :sehrgut:


    Der VNB hat die Messeinrichtung zu stellen, wenn der Kunde keinen anderen mit der Messung beauftragt. Der VNB hat auch weiterhin den erzeugten Strom abzunehmen (ist juristisch nicht mit dem Lieferanten identisch, auch wenn die sich im gleichen Gebäude befinden).


    Der gehört meinem EVU und kost im Jahr 30,00 € für die Einspeisung


    Die dürfen nur ca. 7 bis 8 Euro nehmen. Wenn mehr sofort ne Anzeige bei der BNA. :rtfm:


    und 87,00 € für den Bezug.


    Muss der neue Lieferand mit dem VNB abrechnen. Hast du nix mehr mit zu tun. :imsohappy:


    Meine Empfehlung: Zähler hängen lassen. Ummelden und sonst nix machen. :walklike:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Manch VNB fühlt sich zwar überfordert aber gehen tuts


    Den Eindruck hab ich auch. Erschwerend kommt dann noch hinzu, dass mein Elektriker (Meisterbetrieb der alten Sorte) auch null Ahnung hat und auch nicht bereit ist sich mit der Materie zu befassen (ich weiß - selber schuld, aber der war mit mir schon im Kindergarten). Und für mich ist es auch das erste BHKW.



    Kurz und schmerzlos: gar nix.



    Klingt erst einmal gut. Aber ich hab mir da eine für mich passende Lösung ausgedacht und frage ob die so machbar wäre. Mein derzeitiger Versorger wird mir da wenig helfen befürchte ich.


    Voraussetzung dafür ist, dass die Info richtig ist, daß der Einspeisezähler (der BHKW-Zähler sowieso) mein eigener sein darf. Ich hab da noch zwei eingepackte geeichte Ferrari´s liegen.


    Jetzt mein Gedankengang:


    Ich lass vom VBN den Zweirichtungszähler gegen einen Ferrari für Bezug tauschen und häng für die Einspeisung einen eigenen Ferrari daneben und fertig. Was dahinter ist gehört sowieso mir.

    Hintergrund ist der, dass man bei den Hellensteinern Stromzähler mieten kann, welche auch von mir online auslesbar wären. Die könnten doch auch der Messstellenbetreiber sein?


    ....oder lieg ich total daneben?

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  • Hallo!


    Also das mit dem Einspeisezähler geht. Ich hab bei meinen Beiden auch vor knapp zwei Jahren den Zweichrichtungsblablabla vom NB ausbauen und gegen einen Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre nur für Bezug tauschen lassen. Den Einspeisezähler, ebenfalls rücklaufgesperrt, habe ich selbst einbauen lassen. Der NB hat diesen zusammen mit dem Erzeugungszähler, auch mein Eigener, in seine EDV eingepflegt und rechnet seither mit meinen Zählern Erzeugung und Einspeisung ab. Spart auch auf lange Sicht ein wenig, da für diese Zähler keine Miete mehr anfällt.



    Viele Grüße
    Joachim

  • Da graut mir jetzt schon vor der Diskussion mit dem VU. Gibt`s da irgend eine Quelle wo das steht? Irgend ein Argument, besser zwei, brauch ich da schon.




    Den Einspeisezähler, ebenfalls rücklaufgesperrt,


    Muß der neue, jetzt dann mein eigener, Einspeisezähler rücklaufgesperrt sein? Da hängt bei mir unmittelbar davor (daneben) mein rücklaufgesperrter BHKW-Zähler. Ist damit die Geschichte nicht ausgestanden? Meine zwei vorrätigen Ferrari's sind nähmlich nicht rücklaufgesperrt.


    Die Rücklaufsperre ist lt. Dachspfleger nötig, weil der Dachs im Stillstand irgendwie Strom zieht und der dann wieder bei der prod. Menge fehlt.

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  • Hallo!


    Wie alikante schon geschrieben hat, ja, das "Trio" muß komplett rücklaufgesperrt sein.


    Was das Umrüsten angeht, das war bei mit schon ein Kampf mit meinem Eli. Die Anträge für die eingenen Zähler habe ich dann bei meinem NB auf dessen I-Net-Auftritt selbst gesucht, heruntergeladen und ausgefüllt. Dann beim Eli zur Unterschrift und Einreiung beim NB abgegeben, zusätzlich mit einem selbst verfassten Schreiben mit Darlegung der entsprechenden Paragrafen im KWK-G, welche den Einsatz von eigenen Zählern erlauben. Das ging dann alles recht Problemlos, die Zweirichtungs-Vierquadranten-wasweisich-Dinger wurden dann vom NB auch recht Zeitnah abgebaut, die Registrierung meiner eigenen Zähle dauerte dann allerdings über ein Jahr, weil wohl beim NB die interne Komunitaktion zwischen Netzcentern und Abrechnungsstellen irgendwie nicht geklappt hat. Insgesamt war es bei mir doch ein recht steiniger Weg, was dich aber nicht davon abhalten sollte es ebenfalls so zu machen. Ich rate jedem, der mich fragt, zu eigenem Erzeugungs- und Einspeisezähler, alleine schon um die Einzelbewertung der drei Phasen, welche bei einigen Vierquadrantenzählern je nach Programmierung erfolgt, sicher und dauerhaft zu umgehen.
    Einen Nachteil hat das Ganze, du benötigst halt anstelle von zwei dann drei Zählerplätze.




    Viele Grüße
    Joachim

  • Einen Nachteil hat das Ganze, du benötigst halt anstelle von zwei dann drei Zählerplätze.


    Das ist kein Problem. Ist eine riesen Kiste im Keller, da bleibt sogar noch ein Platz frei.


    Aber Dein nachfolgender Satz weckt bei mir einen bösen Verdacht wegen der VNN




    alleine schon um die Einzelbewertung der drei Phasen, welche bei einigen Vierquadrantenzählern je nach Programmierung erfolgt, sicher und dauerhaft zu umgehen


    Ich hab mir von der Abrechnungstante die mickerigen 0,22 ct. für die VNN beim Einspeisestrom aufdröseln lassen. Lt. der liegt das daran, daß mit dem el. Zweirichtungszähler eine Leistungsmessung (was immer das auch ist?) erfolgt. Da gibt es lt. dem Preisblatt 2 nur die 0,22 ct. für 2010 und 0,23 ct. für 2011.


    Mit dem mechanischen Zähler ist doch nun keine Leistungsmessung mehr möglich? Dann, behaupte ich jetzt einfach :-(|__| , käme doch das Preisblatt 3, mit den sagenhaften 4,46 ct in Anrechnung?


    Wer schaut da bitte einmal drauf und sagt mir dann was :sos:

  • ABER Warum um Himmels Willen hast Du eine Leistungsmessung???? Wieviele WE hat das Objekt nochmal?


    Das Objekt hat neun Einzelappartements mit auch nur 9 Bewohnern.


    Und wegen der Leistungsmessung: Das weiß ich doch nicht warum das so ist ! Klingt blöd, is aber so


    Ich hab, als pflichtbewußter Bauherr, bei der Installation des Dachs alle am Projekt beteiligten "Fachleute" (Senertec-Partner, Elektriker, VU und ich) zu einem Baustellentermin geholt. Da sind dann alle um den riesen Zählerschrank rumgestanden und die "Fachleute" ham alle gefachsimpelt :@@-( und dann ist am Schluß die jetzige Lösung rausgekommen.


    Durch das Forum bin ich schon um etliches schlauer geworden :thankyou: und weiß bestimmt schon mehr als meine "Spezial-Fachleute" welche mir die Schuppe eingebrockt haben.


    Ich muß jetzt nur, hoffentlich mit Euerer Hilfe, eins nach dem anderen richten.

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  • Fackt ist, das Du bei 9WE + Dachs keine 1/4Stunden Leistungsmessung brauchst!! Mir fällt zumindest kein zwingender Grund ein.


    Kuck mal in Deine Verträge mit dem VNB evt. steht da drin warum die Leistungsmessung drin ist.


    mfg

  • Kuck mal in Deine Verträge mit dem VNB evt. steht da drin warum die Leistungsmessung drin ist.


    Vertrag gibt´s keinen und mir ist vom VU auch noch nicht gesagt worden das es überhaupt sowas gibt oder sowas sein muß. Die wissen wahrscheinlich ganz genau warum (oder auch nicht :@@-( )


    Bei den Bezugstarifen springt der VU auch wie er will. Da hat der mir für einige Tage im September 2010 einen teueren Singeltarif berechnet. Für die Abrechnung 4. Qu. 2010 (ab da ist der Dachs dabei) hat er mir den nächst billigeren Privattarif berechnet.


    Entweder, der VU kennt sich nicht aus oder aber, was ich eher vermute, der VU hat geschnallt dass meine "Fachleute" null Durchblick haben und will nur meine Unwissenheit ausnutzen. Drum ist der el. Zweirichtungszähler vom VU eingebaut worden. Damit kommt man dann automatisch in die Leistungsmessung und er muß nur die kleinen VNN löhnen.


    Darum wäre für mich wichtig zu wissen, ob meine Aussage stimmt :-(|__|


    käme doch das Preisblatt 3, mit den sagenhaften 4,46 ct in Anrechnung?


    Die Preisblätter sind im Beitrag Nr. 9 als Anhang

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  • Drum ist der el. Zweirichtungszähler vom VU eingebaut worden. Damit kommt man dann automatisch in die Leistungsmessung und er muß nur die kleinen VNN löhnen.

    Zweimal Nein.


    Ein elektronischer Zweirichtungszähler ist nicht automatisch ein 4Quadrantenzähler (1/4h Messung ) ich habe einen von ISKRA ohne diese Funktionalität.


    Du bekommst nicht plötzlich oder gar automatisch eine 1/4h Leistungsmessung. Das ist nämlich ein Sondervertrag und Verträge bedürfen einen Vertragsschluß - also hast Du irgendwann irgendwas Unterschrieben. Nichtsdestotrotz kann man Verträge ändern, Du solltest also versuchen wieder auf normale "Haushaltmessung" zurückzurudern. Du hast ja bestimmt auch keine Wandlermessung drin.


    mfg