Zweirichtungszähler (Bezug-Einspeisung) vom örtl. EVU und Wechsel Stromlieferant?

  • Bitte...bitte...bitte glaub mir, ich hab nix unterschrieben.


    Das mit den Anträgen usw. hab ich, im Vertrauen auf "Fachwissen" :-)_:-) , meinen Elektriker machen lassen. Muß er m.W. ja auch. Da werd ich wohl am Montag wieder einen anstrengenden Meinungsaustausch mit dem VU haben.


    Aber sag mir doch bitte noch, ob bei dem Haushaltstarif andere VNN bezahlt werden oder ob VNN mit den Tarifen überhaupt nix zu tun haben.

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  • Wenn ich das alles so lese platzt mir der Kragen. Die sind ja schlimmer als RWE-Rhein-Ruhr.
    Als Elektro-Konzessionsinhaber sag ich mal Folgendes:
    1. Ein Zwei-Richtungs-Zähler hat nichts mit Leistungsmessung zu tun. Wenn man ein Zähler hat, der eine Leistungsmessung durchführt, muss aber keine Abrechnung danach erfolgen. Man kann damit auch ganz normal den Eintarif abrechnen.
    2. Wandlermessung hat auch nichts mit einer Leistungsmessung zu tun. Wandler werden immer dann eingebaut, wenn der Strom in der Summe auf einer Phase 60A überschreiten kann. Die normale Haushaltszähler können nur max. 60A. Werden aber mit 10A geeicht.
    3. Leistungs- oder Lastgangmessungen werden erst ab eine Abnahme von mehr als 100.000 kWh (kann je nach Versorger etwas mehr oder weniger sein) eingesetzt. Bei 9 WE mit 9 Bewohner und einem BHKW wird diese Grenze mit Sicherheit nicht überschritten.


    Zusammenfassung:
    1. Für den Bezug ein Eintarifhaushaltsstrom abrechnen lassen. Keine Diskussionen darüber. Basta !!!
    2. Es ist egal was für ein Zweirichtungszähler ob mit oder ohne Wandler eingebaut wurde.
    3. Wenn die sich querstellen den Anbieter für den Bezug sofort wechseln. Gibt ja genug davon. Dafür muss der Zähler nicht gewechselt werden.
    4. Die Abrechnung der Einspeissung erfolgt immer mit dem Netzbetreiber. Ohne wenn und aber. Egal wer den Bezugsstrom liefert.
    5. Sollten die nicht wollen ohne zu zögern ein Schreiben an die BNA.


    :rtfm::-)_:-)

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
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  • huhu,


    mit platz auch fast der Kragen
    ...naja, nicht wirklich
    aber schon erstaunlich, wie ihr Euch hier im Kreise dreht


    also,
    ich weiss es zwar nicht sicher...würd aber zu 99% tippen,
    dass die Auskünfte und Kommentare der Nutzer leicht aneinander vorbeidriften.


    @baulöwe
    Mag sein, dass die Dame nicht so den Plan hatte und durch ihre Äußerungen verwirrung stiftete,
    aber ich nehm an, dass bei Dir alles in Ordnung ist
    meine Thesen
    1. Du bist kein Leistungsgemessener Kunde
    2. als Normaldödel, bezhalst Du ganz normalen Bezugspreis (auch wenn mans nicht sieht, sind da auch NNEs drin)
    3. Du hast einen Zweirichtugnszähler, halt für Bezug und Einspeisung
    4. Die vNNEs wiederum, berechnen sich anhand der Netznutzungsentgelte
    ...dummerweise aber nach denen für leistungsgemessene (Bezug's) Kunden
    Hier gilt (Achtung abweichend von Deinen Daten) in der Regel nicht das Monatspreissystem...in Deinem Fall wäre es das Preisblatt 1
    http://www.stadtwerke-eichstae…rom/preisblatt-1-2011.pdf
    Wie man sieht ist das preislich identisch.
    Hier gibts halt einen Leistungs- und Arbeitspreis für die Netznutzung
    Dummerweise, lohnt sich für Dich (und für alle anderen kleinen Erzeuger) nicht die Leistungsmessung und somit bekommst Du nur den Arbeitspreis und nicht auch noch den Leistungspreis von über 70€/kW
    ...ist leider so


    Ergo,
    Du beziehst ganz normal...und bekommst -auch ganz normal- den niedrigsten Arbeitspreis (das dürfen die sich nämlich aussuchen, ob Umspann oder Netzebene) für die vNNE


    also,
    alles in Ordnung...und "Stand der Technik"...ähm, der Regularien, welche natürlich besch*** sind


    PS: falls doch Leistungsmessung sein sollte,
    würde ich bei denen mal die Vergütung Leistungsteil der vNNE fordern ;)

  • Danke an alle für die Geduld, welche Ihr mit einem elektro-technischen Tiefflieger habt. Aber jetzt ist mir, glaub ich das Wesentliche klar geworden.


    Eine Erkenntnis ist, daß ich an der Zählersituation etwas ändern werde.


    Für den Zweirichtungs-Zähler wird ein Ferraris vom VNB eingebaut. Daneben kommt für die Einspeisung ein eigener, geeichter (mit Eichschein), rücklaufgesperrter Ferraris*. Daneben hängt schon mein eigener, geeichter, rücklaufgesperrter Ferraris für das BHKW.
    Dann kann ich wenigstens den Bezugsstrom-Anbieter wechseln wie ich will und muß nicht wieder irgendwelche Diskussionen wegen dem Zweirichtungszähler führen.



    Du hast einen Zweirichtugnszähler, halt für Bezug und Einspeisung


    und der kost an Grundgebühr 30,00 € für die Eispeisung und 87,10 € für den Bezug.




    *kost brutto 87,00 €. Rechnet sich in drei Jahren.


    Spricht dem was entgegen :?:

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  • Du kannst auch einen unabhängigen, neuen MStB (Meßstellenbtreiber) beauftragen - dann bist den ganzen Schlamassel (natürloch nicht kostenfrei !) los ... ))))

  • Die Bezeichnung 10/40 bzw. 10/60 auf den Ferraris-Zählern.


    Was sagt die aus bzw. was macht den Unterschied?


    Ich will im Zählerschrank neben den Bezugszähler 10/60 vom VNB einen eigenen BHKW-Einspeisezähler geeicht, rücklgesp. mit der Bezeichnung 10/40 setzen lassen. Der wäre schon vorhanden.


    Laienhaft stelle ich mir vor, dass die Bezeichnung mit der Leistung zu tun hat. Über den Bezugszähler werden ca. 5000 kWh/a und über meinen Einspeisezähler ca. 18000 kWh/a laufen.


    Kann mir da mein VNB Probleme machen? Ich geh jetzt fest davon aus, dass der mir als erstes sagt "das geht nicht" :-)_:-) und mir die Story vom Pferd erzählen wird.


    Da will ich einfach vorbereitet sein. Wer hilft?

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  • Hallo!


    Das hängt von deinen Zählervorsicherungen ab. Der Einspeisezähler muß min. so hoch belastbar sein wie deine Absicherung vor den Zählern. Um hier unnötige Diskussionen aus dem Weg zu gehen rate ich dir zu einem 10/60 Amp. Zähler. Dann darf aber die Zählervorsicherung auch nicht mehr als 63 Amp. betragen.



    Viele Grüße
    Joachim