Hallo zusammen,
bei meinen Überlegungen, den Bezugsstromlieferanten zu wechseln, steh ich vor der Frage:
Was passiert mit dem el. Zweirichtungszähler?
Der gehört meinem EVU und kost im Jahr 30,00 € für die Einspeisung und 87,00 € für den Bezug. Der BHKW-Zähler ist mein eigener.
Braucht der neue Versorger einen eigenen Zähler? Kann ich dann den Zweirichtungszähler zurückgeben? Irgendwo hab ich gelesen, daß der Einspeisezähler, wenn geeicht mit Eichschein, auch mein eigener sein kann.
Wer hat da schon Erfahrung?