Privatentnahmen

  • Einen schönen guten Tag,


    ich arbeite bei einem Steuerberater und ein Mandant hat sich vor kurzem ein BHKW in sein Privathaus eingebaut (Unternehmer). Nun hat er das erst mal mit seinen Stadtwerken abgerechnet. Alles noch ganz einfach. Nun muss ich ja bei Ihm die Privatentnahme von Strom und Wärme ermitteln. Für den Strom nehme ich den EEX zzgl. USt soweit hab ich das aus Urteilen herausgefunden, jedoch wie beziffer ich die Wärmeentnahme.
    In der Hoffnung eine Antwort zu kriegen auch wenn Sie, wie ich gelesen habe, keine steuerliche Beratung machen dürfen. Nur im Bereich BHKW ist es sehr schwer Durchblick zu kriegen, da sie nicht so verbreitet sind.

  • Ist doch gaaaanz einfach:


    Den Gaspreis je kWh durch dem Gesammtwirkungsgrad der Anlage (z.B. 90% oder 0,9) teilen (muss ja höher werden) ergibt den Arbeitspreis Wärme je kWh.
    Beispiel: Gaspreis 5 ct / kWh, Wirkungsgrad 90% =0,9 ergibt Arbeitspreis Wärme 5,56 ct / kWh
    :sehrgut:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Ist doch gaaaanz einfach:


    das mit der Berechnung ja ...... aber


    ...wenn ich den Einstieg von SteuerHorst richtig verstanden habe, dann ist der Mandant Unternehmer. Oder meinst Du ( SteuerHorst) der Privat-Mandant ist durch den Betrieb des BHKW zum Unternehmer geworden?


    Wenn der Mandant jetzt schon Unternehmer is, dann hat die Wärmelieferung nix mit Privatentnahme zu tun, weil sonst das BHKW im Betriebsvermögen sein müsste. Is ja wohl nicht, wenns im Privathaus steht.


    Wenn jetzt aber das Privathaus ein Zwei-Familienhaus (im steuerlichen Sinn) is, dann schauts wieder anders.... aber wie weiss ich jetzt auch nicht.....komm nur vom Bau ^^|__|


    ......aber dafür gibt´s eigentlich euere Zunft :-)_:-)

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Gaspreis 5 ct / kWh, Wirkungsgrad 90% =0,9 ergibt Arbeitspreis Wärme 5,56 ct / kWh

    Das halte ich nicht für richtig, das wäre ja teurer, als das Gas direkt zu verheizen. Der Privatmann muss dem Unternehmen nur das "ersetzen", was es unter dem Strich kostet.
    Ich würde das so machen: Gesamteinsatz Gas für Wärme & Strom minus die Einnahmen für den Strom, der verkauft oder anderweitig genutzt wird. Wenn der Strom vorwiegend im Betrieb verbraucht wird, dann kann da mehr abgezogen werden als wenn er eingespeist wird.


    bluwi

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Das halte ich nicht für richtig, das wäre ja teurer, als das Gas direkt zu verheizen.


    Halte ich aber für richtig. Mach ich bei mir genau so. Hab ich vielleicht vergessen zu sagen, dass für die Wärme ein Wärmemengenzähler vorhanden sein sollte (bin ich auf Grund der Frage von ausgegangen). Dann muss man den Wirkungsgrad mit einrechnen um das zu ersetzen was es dem Unternehmen "BHKW" kostet. Wenn man nur den Gaspreis ansetzt wird es einem vom Finanzamt um die Ohren gehauen. :-)_:-)

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Halte ich aber für richtig. Mach ich bei mir genau so.

    Die Tatsache, dass Du das so machst und dass vielleicht ein Beamter bei Dir das so sieht macht das nicht zwangsläufig richtig.


    Dem Betrieb bleibt aus deinem Wärmeverbrauch ein wesentlicher Vorteil in Form von Strom, da kann niemand verlangen, dass Du mehr anrechnest als den Gaspreis. Im Gegenteil, Du must nur soviel anrechnen, wie dem Betrieb Mehrkosten durch Deinen Wärmebezug entstehen. Allenfalls muss der verbleibende Vorteil nach einem Schlüssel aufgeteilt werden, in keinem Fall kann das Finanzamt verlangen, dass Du Dich schlechter stellst und der Betrieb Vorteile hat. Das hält noch nichtmal der Schiedsstelle beim FA stand, geschweige denn einem Richter. Da würde ich jederzeit einen Prozess führen.


    bluwi

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Moin zusammen,


    wenn nicht schon gefunden, in einem anderen Beitrag hat unser User "Die Neuendorfer" folgenden hilfreichen Link eingefügt:
    Steuerratgeber BHKW


    Grüße AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!