Einen schönen guten Tag,
ich arbeite bei einem Steuerberater und ein Mandant hat sich vor kurzem ein BHKW in sein Privathaus eingebaut (Unternehmer). Nun hat er das erst mal mit seinen Stadtwerken abgerechnet. Alles noch ganz einfach. Nun muss ich ja bei Ihm die Privatentnahme von Strom und Wärme ermitteln. Für den Strom nehme ich den EEX zzgl. USt soweit hab ich das aus Urteilen herausgefunden, jedoch wie beziffer ich die Wärmeentnahme.
In der Hoffnung eine Antwort zu kriegen auch wenn Sie, wie ich gelesen habe, keine steuerliche Beratung machen dürfen. Nur im Bereich BHKW ist es sehr schwer Durchblick zu kriegen, da sie nicht so verbreitet sind.