Hallo,
habe zu dem leidigen Thema einige Beiträge älteren Datums gefunden, aber genau hier liegt eben mein Problem, weil sich ja (gefühlt) andauernd was ändert im EEG, KWKG u.s.w. Zum Sachverhalt:
Ich habe ein 10-FH, in welches jetzt ein BHKW rein soll, 6,9 kW elektrisch und 18,7 thermisch. Brennstoffaufnahme so um die 30 kw.
Die Milliardengewinne der Energieversorger haben mich derart fasziniert, dass ich dachte: Das kannst Du auch ! Ich verkaufe Strom an meine Mieter, diese sind angesichts erneuter Preiserhöhungen auch erstmal begeistert. der VK soll so bei 13 Cent netto liegen, das BHKW soll so an die 40.000 kwh/Jahr an Strom bringen. So weit alles einfach.
Jetzt wurde mir aber gesagt, dass ich (wohne nicht selber in dem Haus !!), wenn ich komplett Strom verkaufe, aus irgend einem Grund seit 01.01.11 4 Cent abführen muss, was den Gewinn schmälert. Mir stellt sich auch noch die Frage, wie ich denn das Gas weiterberechne, kann ich warm vermieten ? Dies wie auch den Grund für die 4 Cent konnte mir bislang keiner beantworten.
Stattdessen bekomme ich zu 90% sehr gute Ideen, die fehlenden 10% sind aber die, die einem dann den Hals brechen. Eine Idee ist es, Biogas zu kaufen (Naturstrom 100%) und dann die Anlage nach EEG vergüten zu lassen. Dieses Biogas ist aber doppelt so teuer. Wie hoch ist denn die Vergütung, wenn ich das BHKW mit "Biogas" betreibe ?
Standard ist ja klar: 5,11 Cent plus 13 Cent aus dem Verkauf = 18,11 plus ErdgassteuerErstattung. Muss aber auch noch Strom zukaufen und ggf hinter der Kohle von meinen Mietern herrennen...
Aber wie sieht das mit Biogas aus ? Mir wurde gesagt, dass ich 24 Cent bekäme ! Sind ja 5 Cent mehr ! Und sicheres Geld ! Aber wie erkläre ich den Mietern, dass das Gas leider doppelt so teuer ist ?
Gibt es denn in Deutschland niemanden, der anhand der aktuellen Gesetzeslage sagen kann, was ich tun soll ?
Freu mich auf Eure Antworten !
Rudi !